Ort Abgaskamin > wie dicht unter Serviceklappe?

  • Hallo zusammen,

    leider musste ich ein wenig umplanen und stehe nun vor dem Problem, wo ich den Abgaskamin hinsetzen kann / darf.
    Ich habe eine Truma E2400 und werde diese direkt durch den Boden und dann seitlich in der Schürze münden lassen.

    Mein geplanter Ort für den Abgaskamin liegt zwischen 2 Serviceklappen, jeweils 30 cm rechts von einer und ca. 45 cm unter einer Klappe.
    Siehe Skizze.

    Unter einem Fenster darf ja erst ab 50 cm Abstand ein Abgaskamin münden, aber wie wäre das bei einer Serviceklappe und den 45cm Abstand nach unten?
    Kommt es da auf die Toleranz des Prüfers an oder gilt die 50 cm Abstandsregel bei Klappen nicht?

    Vielleicht kann hier Krabbe oder ein anderer Gasexperte seine Meinung kundtun bevor ich mit dem bohren beginne...

    Grüße
    Jürgen

  • Hallo Jürgen,
    was sagt der Gasprüfer dazu, der das eintragen soll?
    Der ist nach meiner Meinung derjenige, auf den es ankommt.

    Gruß
    Herby

    Probier's mal mit Gemütlichkeit

  • Zitat von Balu

    ......
    Der ist nach meiner Meinung derjenige, auf den es ankommt.

    Gruß
    Herby

    Nein, dafür gibt es Vorschriften und Gesetze.
    In D darf man nicht machen was man(n), oder derjenige, will :D

    Gruß Nunmachmal

    Ich habe viel aus meinen Fehlern gelernt, ich glaube ich mache noch einen.

  • Zitat von nunmachmal

    Nein, dafür gibt es Vorschriften und Gesetze.
    In D darf man nicht machen was man(n), oder derjenige, will :D

    Rrrichtisch!!!
    Aber etwas anderes habe ich letztendlich auch nicht gesagt:
    Wenn es der nicht weiß, der es genehmigen soll, wer dann? :mrgreen:

    Gruß
    Herby

    Tante Edit meint,
    dass wir genau aus dem Grund die TÜV-Station wechseln, wenn ein Prüfer die Vorschriften und Gesetze anders auslegt, als wir es gerne hätten.
    Und oh Wunder, das soll manchmal klappen! :lol::wink:

    Probier's mal mit Gemütlichkeit

  • Zitat von Jogibär

    Unter einem Fenster darf ja erst ab 50 cm Abstand ein Abgaskamin münden

    Hallo Yogibär,
    ist das eine neue Vorschrift?
    Die Vorschrift, die ich kenne, lautet: 30 cm links und rechts neben einer Fensteröffnung und der komplette Bereich der Seitenwand unter dem Fenster ist für deinen Abgaskamin Tabu. Demnach ist der Einbauort in deiner Skizze nicht zulässig. Serviceklappen haben nach meiner Meinung in diesbezüglichen Vorschriften noch nie eine Rolle gespielt (sind zum Innenraum schließlich überall Dichtungen drin). Wenn der Kamin unter einem Fenster angeordnet ist, benötigst du eine automatische Abschaltvorrichtung, die deine Heizung ausschaltet, sobald du das Fenster öffnest. Aber das will man ja eigentlich auch nicht immer. Den Kamin also ein wenig nach links in Richtung großer Klappe wandern lassen und vielleicht noch ein wenig höher, denn Truma lässt bei der E2400 nur 30 cm max nach unten zu.
    Gruß Restler

  • Danke schonmal!

    Also oben der Querbalken ist der Doppelboden, das Fenster kommt dann weiter rechts.
    Mit den 50cm Abstand habe ich wohl etwas falsch in Erinnerung gehabt, habe diese Vorschrift nun tatsächlich nicht mehr gefunden :?

    Problem ist, dass zumindest die linke Klappe auf jeden Fall Kontakt zum Innenraum hat, d.h. ich kann nicht weniger als 30cm ran.
    Also bliebe der Ausgang (wenn auch nur am Rand) unter der Klappe rechts. Diese rechte Klappe ist z.Zt. noch nicht dicht zum Innenraum,
    zumindest nicht gasdicht.

    Gasprüfer sind nicht direkt in der Nähe -- nur TÜV. Und seit meiner letzten nicht bestanden HU (wegen absoluter Kleinigkeiten),
    befürchte ich, dass dort die Vorschriften nicht zu meinem Vorteil ausgelegt werden...


    Hier nochmal ein Zitat aus dem Text von Krabbe (Wissensbasis):

    Zitat

    Abgaskamin von Geräten mit Gasverbrauch > 30 g/h dürfen nicht unter Fenstern münden und müssen min. 300 mm Abstand zu Fahrzeugöffnungen haben. Alternative kann ein Abschaltkontakt für das Gerät am Fenster angebracht werden. (Gibt es z. B. für die Truma C-Heizungen)


    Wortwörtlich hieße das doch, dass ich ab 30cm unter und neben der Klappe den Abgaskamin setzen darf, egal ob diese einen Zugang zum Innenraum haben. Zumindest wird ja dies nicht erwähnt.


    Gruß
    Jürgen

  • Hallo Jürgen,

    wie wäre es mal ein wenig mit Logik? Diese Vorschrift soll verhindern, dass Abgas, also mit CO2 und CO angereicherte Luft ins Fahrzeuginnere gelangen kann. Da warme Abgasluft aufsteigt, darf nirgendwo unter einem Fenster eine Abgasaustrittsöffnung hin, keine 30 und auch keine 50 cm tiefer, einfach gar nicht! Die 30 cm beziehen sich auf den seitlichen Abstand zur Fensteröffnung.
    Also ist das gesamte Feld 30 cm rechts und links und komplett unterhalb des Fensters tabu.

    Es würde mich nicht wundern, wenn über einem Fenster eine Abgasausleitung zulässig wäre. Macht aber ohnehin keinen Sinn.

    Gruß, Mobilix

    Wenn der Hammer das einzige Werkzeug ist, wird jedes Problem zum Nagel...

  • Hallo Mobilix,

    unter das Fenster hätte ich auch keinen Kamin setzen wollen (auch nicht bei 50 cm), da wäre es mir auch mulmig,
    wobei ich keine Vorstellung habe, wie viel Abgase in Spitzenzeiten noch ins Innere gelangen könnten...

    Es ging ja hier um die Klappe, die ich nur kurz öffne um zu be- und entladen.
    Deshalb hätte ich keine Sorge, dass Abgase auf Dauer eindringen können.

    Somit geht es mir nur darum, wie das offiziell in den Vorschriften gesehen wird.

    Aber ich glaube, ich komme nicht drumherum, einen Prüfer zu suchen und das abzusprechen.
    Denn hier könnte es vielleicht doch einen Interpretations-Spielraum geben, der mir auch zum Nachteil ausgelegt werden kann.

    Gruß
    Jürgen

  • Hi Jürgen,

    nachfolgend die Kamin-Einbauvorschrift von Truma für die Combi D 6. Da steht nichts von Serviceklappen.

    edit Leerkabinen-Wolfgang: Scan der Einbauanleitung entfernt (möglicherweise 'unerlaubte Vervielfältigung'), bitte hier auf Seite 4, rechte Spalte Mitte schauen...
    Es tut mir leid, daß ich diesen für Euch umständlichen Weg gehen muß, aber als Forenbetreiber sitzt man per se mit einem Bein im Knast, und solange es keine eindeutige Rechtsprechung gibt zu dem was erlaubt ist und was nicht, bin ich lieber etwas übervorsichtig...

    Gruß, Michi

  • Danke Michi, dann waren die 50 cm die ich in Erinnerung hatte, der Abstand zu einer Tanköffnung.

    Ich habe jetzt nochmal nachgemessen und könnte -- selbst wenn die Serviceklappen als Öffnung zum Wohnraum interpretiert werden --
    den Abgaskamin ganz nach Vorschrift anbringen, d.h.
    - 30 cm Abstand nach rechts von linker Klappe
    - 30 cm Abstand nach unten + etwas seitlich von rechter Klappe (also nicht direkt darunter)
    - max 30 cm Tiefersetzung des Kamines ab Einbauhöhe Truma Gerät

    Ansonsten gäbe es noch die Möglichkeit, den Abgaskamin über der linken Serviceklappe zu montieren (auch wenn das für mich nur 2. Wahl wäre)

    Gruß
    Jürgen

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