Privater LkW 7,5t Kosten für Steuer, Versicherung & Unterhalt?

  • Wie ist es eigentlich, wenn ich Privat einen LKW mit z.B. 7,5 T. fahre ?

    Sonntagsfahrverbot , kann ich nicht um gehen ? Oder gibt es für Privat eine Sonderregel ?
    Strassenbenutzungsgebühr nach Gewicht ? und Grösse ? Abgas ?
    Kraftfahrzeug Steuern nach Ausstoss und Gewicht ?
    Haftpflicht Versicherung für LKW ?
    Wie ist es bei einer H Zulassung beim LKW ?

    Wer weiss den in etwa,was für Kosten entstehen ?

    Gruss,der sitt

    Leben ,und leben lassen !

    Einmal editiert, zuletzt von syt (4. September 2018 um 08:48)

  • Hallo Sitt,

    bei einem LKW zur privaten Nutzung gilt kein Sonntagsfahrverbot so lange Du keinen Anhänger ziehst.
    Maut gibt's erst über 7,5t
    Steuern kannst Du auf z.B. http://www.kfz-steuer.de ermitteln. Den Versicherungsbeitrag bei deiner Versicherung. Wenn der LKW älter als 20Jahre ist macht die Versicherungsagentur Madau von der alten Leipziger Yountimer Angebote die recht günstig sind.
    Mit H-Kennzeichen ist die Steuer auf 192€ einheitlich fest gesetzt und die Versicherung ist bei den jeweiligen Versicherungen zu erfragen.

    Gruß Christopher

    Leben ,und leben lassen !

  • Besten Dank, vw Busman

    Bei einem H Wohnmobil muss ich bei der alten Leipziger ein Zweitfahrzeug fahren . Bei einem H - LKW bestimmt auch ?
    Bei der http://www.OCC.eu muss bei einem H Wohnmobil am eigenen Stellplatz ein Schutz Dach sein ,wie sieht es hier bei einem H LKW aus ?
    Kann ich Privat einen LKW mit Tiefkühlkoffer und einer Breite von 2,60 m zulassen ?

    Leben ,und leben lassen !

  • Zitat von syt

    bei einem LKW zur privaten Nutzung gilt kein Sonntagsfahrverbot so lange Du keinen Anhänger ziehst.

    Das gilt nicht für Wohnmobile. Damit darf man ungeachtet des Gewichts Sonntags auch einen Anhänger ziehen, z.B. einen Wohnwagen. Oder ein Boot, oder einen Geräteanhänger oder Pferdeanhänger.

    Mit der Neufassung der StVO, die seit 19.10.2017 in Kraft ist, wird in § 30 Absatz 3 Satz 1 nunmehr eindeutig klargestellt, dass das Lkw-Sonn- und Feiertagsfahrverbot nur auf den gewerblichen Güterverkehr Anwendung findet:

    An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lkw mit einem zG über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lkw nicht geführt werden.

    Das Verbot gilt seit 19.10.2017 ausdrücklich nur noch für gewerbliche Fahrten. Privatfahrten z.B. mit einem Wohnwagen, Pferdeanhänger zu Sportzwecken oder Anhänger zu Umzugszwecken sind erlaubt.

    "LKW" im Sinne der StVO sind "zur gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern" bestimmte Fahrzeuge. Auf LKW-Fahrgestellen aufgebaute Fahrzeuge jeglicher Art, die nicht zur Beförderung von "Gütern" bestimmt sind, fallen nicht darunter. Private Dinge sind keine "Güter".

    Das ist die aktuelle Rechtslage im Geltungsbereich der deutschen StVO. Wie es in anderen Ländern aussieht, weiß ich nicht. Weiß das jemand? Hat da jemand belastbare Fundstellen?

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  • Moin,ich hatte hier im forum gelesen,das es Sinnvoller wäre,ein Wohnkoffer mit LKW Zulassung, als Wonmobil um zu melden.Was ist denn besser ,an einem Womo ,als bei einem Fahrzeug ,als LKW mit Wohnkoffer ? Geht es hier um den Wiederverkaufswert ? Oder ist es Länderabhängig,das LKWs ,z.B. in Holland sehr viel teurer im Unterhalt sind,als hier in Deutschland ? Es grüsst,der syt

    Leben ,und leben lassen !

  • Meiner hat zwar nur 5,9 von 6,5 die er haben könnte. Das Problem ist aber das gleiche da über 3,5 to.

    LKW angemeldet , ne eigentlich SonderKFZ . So stehts im Schein. Sonder KFZ war früher eine Bibliothek.
    Wohnmobil will ich eigentlich nicht abnehmen lassen.

    Da die Steuer als Womo mit Euro 2 viel mehr kostet wie als LKW. Und die Versicherung etwa gleich ist.

    Der Eintrag Sonder KFZ. bisher keinem (deutsche Polizei, Schweizer Zoll, französiche Endarmerie) komisch Vorkam . Ich hab keine Scheiben an den Wänden. Tageslicht kommt über das Dach, oder über eine zweite Glasschiebetür hinter der Koffertür.
    Von Aussen sieht er halt aus wie ein Kofferlaster mit Seitentür. Fahrerhausdurchgang (gecancelt) geht auch so.

    Drinnen ist es halt ein Wohnmobil ohne feste Sitzgelegenheit und mit Fahrrädern als Ladung.

    Wir schätzen es keine feste Bank und Tisch zu haben, sondern unsere Gartenmöbel vom A.di. in einem gewissen offenen Bereich so auszurichten, das wir die Gegend erleben können.

    Ich fahr eh mit 90km/h wegen den Spritverbrauch , einen Reisebus überhol ich eh nicht wegen den Windschatten, und dem " noch" zu kleinen Tank von 70 Litern bei 13 - 17 Liter Verbrauch.

    Ok, wenn sie die Tachograhenkarte die nur jährlich wechsele , sehen wölten bin ich fett dabei. Konnte ich bisher glücklicherweise verhindern. Wenn die BAG mich seitlich nähmen würde käm ich aber nicht so davon.
    Da wäre es warscheinlich Steuerh.... Lenkzeitgedöhns, Ladundsicherung . etc. LKW ist Privat ?

    Gruß Ralf

  • Zitat von sieschonwieder

    Ich fahr eh mit 90km/h wegen den Spritverbrauch , einen Reisebus überhol ich eh nicht wegen den Windschatten, und dem " noch" zu kleinen Tank von 70 Litern bei 13 - 17 Liter Verbrauch.

    Ok, wenn sie die Tachograhenkarte die nur jährlich wechsele , sehen wölten bin ich fett dabei. Konnte ich bisher glücklicherweise verhindern. Wenn die BAG mich seitlich nähmen würde käm ich aber nicht so davon.
    Da wäre es warscheinlich Steuerh.... Lenkzeitgedöhns, Ladundsicherung . etc. LKW ist Privat ?

    Ist das nicht bei einem privaten LKW <7,5t egal? Also ich erinnere mich, dass man für privat zugelassene und genutzte LKW (was ja mit deinem Wohnaufbau nachweisbar wäre) keine Lenkzeitenerfassung nötig ist.

    Gruß
    Felix

  • Stimmt Felix,

    privat genutzte LKW (egal, ob SonderKfZ oder nicht) brauchen keine Tachoscheibe bzw. Fahrerkarte. Damit sind auch die Lenkzeiten egal.

    Steuerlich kenne ich mich nicht aus, ob es da einen Unterschied zwischen dieser Art SonderKFZ und LKW gibt, meiner ist noch LKW.
    Später als Wohnmobil wird er dann erheblich teurer. Aber die Zulassung werde ich brauchen, da sonst in der Vollkasko die ganzen nicht ganz preiswerten Einbauten nicht versichert sind.

    Gruß vom Niederrhein
    Michael

  • Zitat von Varaderorist

    Stimmt Felix,

    privat genutzte LKW (egal, ob SonderKfZ oder nicht) brauchen keine Tachoscheibe bzw. Fahrerkarte. Damit sind auch die Lenkzeiten egal.

    Steuerlich kenne ich mich nicht aus, ob es da einen Unterschied zwischen dieser Art SonderKFZ und LKW gibt, meiner ist noch LKW.
    Später als Wohnmobil wird er dann erheblich teurer. Aber die Zulassung werde ich brauchen, da sonst in der Vollkasko die ganzen nicht ganz preiswerten Einbauten nicht versichert sind.

    Für die Versicherung,auch ohne Vollkasko,solltest du dein Fahrzeug ,mit Bildern von innen und aussen schätzen lassen. Sonst gibt es das Problem ,auch bei einem Unfall,an dem du unschuldig bist,das es ein Gutachter schätzen wird . Bei teil oder voll zerstörten Wohnraum schlecht zu schätzen,weil es nach Sperrmüll aus sieht.Deine Arbeitszeit ,die du in den Ausbau gesteckt hast,wird dann sehr günstig berechnet.Ist ja ein Hobby Ausbau :oops:

    Leben ,und leben lassen !

  • Kein Wunder, dass Polizei und Zoll verwundert sind - gerade im Ausland. Was für ein "SoKFZ" ist das denn? In der Regel erfolgt hinter dem Kürzel noch eine Beschreibung. Im Ausland können die sowieso mit unseren deutschen Beschreibungen nix anfangen, daher hat sich die EU auf europaweit genormte Schlüsselzahlen geeinigt. Wenn es da zu Irritationen kommt, weil die Schlüsselzahl nicht mit dem Sichteindruck übereinstimmt, kann es sein, dass Behörden die Rechtmässigkeit der Zulassung in Frage stellen und erst mal nähere Aufklärung betreiben oder fordern.

    Mir wäre das ein zu großes Risiko, dass mein Fahrzeug mal evtl. Tage, Wochen oder Monate festgesetzt wird, weil ein Oberverdachtschöpfer mit dem Zulassungsschlüssel nix anfangen kann. Das Jonglieren zwischen steuerlicher Einschätzung, versicherungsmäßiger Einstufung und letztlich der Möblierungsfreiheit ist ein schmaler Grat. Ich wünsche Dir, dass Du da immer festen Boden unter der Füßen (Reifen) hast.

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  • Achtung an dieser Stelle.

    Über 12t wird das oftmals anders gehandhabt.

    Bis 7.5t ist das aber tatsächlich egal..

    Auch mit der Maut (noch).

    Allerdings: H ist eh ausgenommen.

    Was. Du machen kannst:

    Aufbau separat versichern als Ladung.

    Geht bei vielen Versicherungen...

    Ob das günstiger ist...?

    Nur als Hinweis...

    LG und cooler Truck,

    Chris G.


    Stimmt Felix,

    privat genutzte LKW (egal, ob SonderKfZ oder nicht) brauchen keine Tachoscheibe bzw. Fahrerkarte. Damit sind auch die Lenkzeiten egal.

    Steuerlich kenne ich mich nicht aus, ob es da einen Unterschied zwischen dieser Art SonderKFZ und LKW gibt, meiner ist noch LKW.
    Später als Wohnmobil wird er dann erheblich teurer. Aber die Zulassung werde ich brauchen, da sonst in der Vollkasko die ganzen nicht ganz preiswerten Einbauten nicht versichert sind.

  • Odi 11. Oktober 2021 um 20:48

    Hat den Titel des Themas von „Private LkW oder(H) mit 7,5 T. Nutzung ,Kostenaufstellung“ zu „Privater LkW 7,5t Kosten für Steuer, Versicherung & Unterhalt?“ geändert.

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