Fahrzeugschein: Technisch zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination

  • Hallo,

    Ich habe gerade folgenden, komischen Eintrag im Fahrzeugschein entdeckt: technisch zulässige gesamtmasse der fahrzeugkombination 1900kg

    Fahrzeug hat leer: 1190kg darf 1500
    Anhänger ungebremst sind 550
    Und gebremst 720

    Wenn ich das jetzt richtig verstehe muss ich die zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge rechnen. Oder?
    Oder bedeutet Masse was anderes als Gewicht?

    Ist das wie beim B Führerschein wo die Gewichte addiert werden?

  • Das ganze bedeutet einfach folgendes:
    Leeres Auto + 700 KG gebremst ist okay.
    Volles Auto +400kg Anhänger ist auch okay.

    Das Gespann darf halt nicht mehr als 1900kg wiegen.

    Stützlastminderung:
    Das bedeutet einfach, dass die Stützlast nicht als Gewicht des Anhängers gilt sondern auf das Gewicht des Autos gezählt wird.

    In deinem Beispiel:
    Du darfst 700 KG gesamt ziehen.
    Du belädst ihn aber so das er unangekuppelt 750 KG wiegt.
    Solang die Ladung jetzt so liegt, dass 50 KG Stützlast sind, So werden diese 50kg dem Zugfahrzeug zugeordnet.
    Damit wäre dein Zug allerdings illegal Unterwegs,da:
    1190kg +50kg Stützlast +700kg Anhänger sind mehr als 1900kg Zuggewicht.

    Aber bei dem Ungebremsten hätte es einen Vorteil.
    Damit kannst du 600kg ungebremst ziehen, solange 50kg Stützlast sind und das Auto nicht zu viel geladen hat.

    Hierbei gilt aber auch zu beachten das ein Anhänger meine ich mindestens 4% des tatsächlichen Gewichtes als Stützlast haben muss.

  • Bei leerem Fahrzeug (1190kg) darfst du die vollen 700 kg anhängen. 1190kg + 700kg = 1890kg
    Wenn das Fahrzeug voll beladen ist (1500kg) darfst du nur 400kg egal ob gebremst oder ungebremst anhängen. 1500kg + 400kg = 1900kg.

    Bei mir ist das so, das ich am leeren Transit 2400kg ziehen darf, da die Gesamtmasse 4500kg sind.
    Nun ist das mal ein Wohnmobil und da ist mit leer machen nicht viel drin (Leergewicht 2425kg, Fahrgewicht ca. 2725kg).
    Im Extremfall habe ich 5400kg, aber ganz selten.... :mrgreen:

    Gruß Nunmachmal

    Ich habe viel aus meinen Fehlern gelernt, ich glaube ich mache noch einen.

  • Hallo,

    ja ich bin von der Logik her ganz bei euch.
    ABER: Nach StVZO 34 / 7 / 1 wird ja eindeutig von den zulässigen Gesamtgewichten gesprochen, nicht von den tatsächlichen Gewichten. Und gerade dass ist das, was mich irritiert.
    ODER sind im Amtsschimmeldeutsch (zulässige Gesamtmasse) ungleich (tech. zul. Gesamtgewicht?)

  • Hallo Christian,

    zulässige Gesamtmasse und zlässiges Gesamtgewicht ist das gleiche nur anders betitelt.
    Wenn Du ein zulässiges Gesmtzuggewicht von 3000kg hast und eine Anhängelast von 1500Kg darf das Fahrzeug nur 1500Kg haben wenn volle 1500Kg angehängt werden.
    Auch wenn das Fahrzeug ein zulässiges Gesamtgewicht von 2000Kg hat. Voll ausgeladen hast halt dann nur noch 1000Kg zum anhängen.

    Gruß Christopher

    Mercedes Vario 816 mit Holzkoffer

  • Hallo Christopher,

    auch wenn ich jetzt als unverbesserliches Dummerchen herkomme ;) Du kennst mich ja...
    Ich sehe in der Formulierung der STVZO aber kein Unterschied zu der In der für die Klasse B:


    Zitat

    Klasse B
    Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
    mit einer zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und
    gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer,

    auch mit Anhänger
    mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.


    <== Heißt also, dass ich doch die zulässigen Massen addieren muss...
    Sonst müsste es doch tatsächlich heißen.

    An deinem Beispiel:
    Wenn Du ein zulässiges Gesmtzuggewicht von 3000kg hast und eine Anhängelast von 1500Kg darf das Fahrzeug nur (tatsächliches Gewicht) 1500Kg haben wenn volle (zgg) 1500Kg angehängt werden.
    Auch wenn das Fahrzeug ein zulässiges Gesamtgewicht von 2000Kg hat.
    Im Umkehrschluss, Addiere ich zGG Fahrzeug 2000KG + zGG Anhänger 1500KG komme ich auf zZugGG auf 3500 und bin nicht erlaubterweise unterwegs.
    Ganz egal ob die tatsächlichen Gewichte FZ 1500KG + tG Anhänger 800KG sind und in Summe auf 2300 tatsächliches Zuggesamtgewicht komme.

  • Beim Gesamtzuggewicht geht es ja um tatsächliche lasten.
    Beim Führerschein (Klasse B) um Theoretische.

    Um bei deinem Beispiel zu bleiben:
    Dein Auto hat leer 1200kg, du darfst gebremst 700kg ziehen in dieser Kombi.
    Jetzt kannst du, mit deinem Klasse B-Schein aber einen Anhänger mit 2300kg ZGG Anhängen und fahren, allerdings darf die Anhängelast nur 700kg betragen (wäre in dem Falle wahrscheinlich der Hänger kpl leer)

    Also könntest du (praktisch) mit diesem Auto keinen Anhänger ziehen wofür du BE bräuchtest.

    Ich hab auch irgendwie das Gefühl das der §34 irgendwie eher für LKWs gilt.

    €:
    Alles andere wäre ja auch echt doof.

    "Heute fahre ich mal mit 3 Personen und Anhänger los aber warte, ich muss eben noch zum TÜV ablasten und danach beim Amt eben einen neuen fzg-Schein hohlen" :mrgreen:

  • Zitat


    1. Beim Gesamtzuggewicht geht es ja um tatsächliche lasten.
    2. Beim Führerschein (Klasse B) um Theoretische.


    Nur leider steht das nicht im §34 so genau - ob es tatsächlich oder theoretisch ist. Da in beiden Fällen ja der gleiche Wortlaut genutzt wird,
    einziges indiez für die Aussage (die vermutlich auch richtig ist) ist dann 34/7/2 da die Stützlast berücksichtigt wird, die in der Praxis eine große Rolle und in den theoretischen Gewichten garkeine spielt ...

    Die LKW-Sparte ist nur so groß, weil es vieeeeele Ausnahmen gibt.

    Nur, versteht ihr meine Verwirrung?
    Wenn ich als B-Besitzer mich an STVZO §34 halte (und von Tatsächlichen Gewichten ausgehe) komme ich (konkretes Beispiel) mit meinem Benz auf 1790KG tatsächliches Gewicht + 1300KG Wohnwagen tatsächliches Gewicht auf gerade mal 3090KG tatsächliches Gewicht und bin voll im Bereich des legalen. Da ja tatsächliches Gewicht eingehalten unter 3,5T liegt und bei dem Benz unter das tech. zul. ZugGG liegt.
    Nun steht da aber immer und überall tech. zul. Gesamt..
    Dann wäre es mit dem konkreten Beispiel: (ich wiederhole mich)
    2250KG + 1300KG = 3350 und bin Führerscheintechnisch ohne Fürherschein unterwegs - ohne zu erkennen WARUM! Da ja der Wortlaut der gleiche ist...
    (Und dann muss ich auch noch §42 beachten... und bei der 100kmh Freigabe auch noch alle Besonderheiten.)

    Wird also 1. von allen nur gehandhabt, weil es vermutlich so richtig ist, oder steht es wirklich schwarz auf weiß so
    Punkt 2. wird so gehandhabt, da ists auch schon öfters zu Probleme gekommen - da die meisten DACHTEN es wäre das tatsächliche Gewicht gemeint und haben ordentlich Strafe zahlen müssen WEIL die theoretischen Gewichte gemeint sind.


    Im Beispiel oben ist es aber wohl wirklich so,
    dass ich mit dem Fahrzeug eigentlich keine 720KG gebremst ziehen darf, egal wie ich es drehe und wende, da ich IMMER über das Zuggespanngewicht komme.
    1190KG + 720 = 1910KG ...


    Mir geht es jedoch nicht um Punkt 2: Sondern um die Eintragung im Schein, die in meinen Augen theoretischer Blödsinn ist - da es für den gleichen Wortlaut 2 versch. Auslegungen gibt und diese Eintragung quasi das Fahrzeug
    1. Nutzlos als Zugfahrzeug im Sinne der Auslegung der Formulierung vom B-Führerschein macht (und ich mein ANhänger auf zGG von 400KG ablasten müsste)
    2. Im Sinne des tatsächlichen Gewichts aber mit der Formulierung vom B-Fürherschein mich einfach nur verwirrt und eigentlich anders lauten müsste.

    Quasi: wo finde ich die Vermutung und Aussage von Visual bestätigt
    die ich auch quasi als richtig ansehe.
    ...
    Anhänger Gesetzte und alle Texte drumherum in Deutschland sind ein Arschloch..

  • bei dem Führerschein geht es um die Zulässigen gesamt Gewichte. Also darfst du deine Kombi so nicht fahren. (außer du lässt das Auto oder den Hänger um 50KG Ablasten)

    Bei der Führerscheinreglung geht es halt um die ZGGs und beim Fahren selber um die tatsächlichen Gewichte.
    Sonst wäre wie ich oben gesagt habe, ja der Hänger immer umzulasten wenn das Auto beladen wird.

    Meiner Meinung nach ist es so
    "Technisch Z.G" kannst du beeinflussen über die Beladung und ist einfach durch den Hersteller bedingt. dadurch bist du in der Pflicht dafür sorge zutragen

    "Zgg" ist das Zulässige, was dir die Führerscheinstelle (bzw die FeV) erlaubt. Und um es da bei Kontrollen zu vereinfachen nimmt man einfach das was auf dem Papier steht.

    Meine Quelle war damals der TÜV, hatte da mit unterschiedlichen Leuten telefonisch das ganze durchgekaspert.


    Man muss hier wie du geschrieben hast einfach genau 2 Seiten sehen:
    Führerschein:
    ZGG zusammen (der Wert jeweils voll Beladen) nicht über 3500kg. (außer bei 3,5T Auto und 750kG Anhänger das darf man machen)

    Daran musst du dich halten sonst bist du ohne Führerschein unterwegs.

    Fahrzeugschein:
    Hier bist du, wenn du mehr als die eingetragene Zug-Masse fährst, selber Schuld. Dadurch erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges.
    Genauso wäre es wenn du halt einen Hänger mit eingetragen über 700kg ziehst. Du darfst ihn Ziehen (solange punkt Führerschein nicht in die Quere kommt) aber lediglich bis 700kg oder halt dein Zuggewicht beladen.


    Alternativ kann ich dir Empfehlen:
    Wenn du dir unsicher bist, mach es wie ich und ruf beim Tüv an. Die können es dir ganz genau erklären und danach hast du deine Sicherheit

  • Odi 13. Oktober 2021 um 20:26

    Hat den Titel des Themas von „technisch zulässige gesamtmasse der fahrzeugkombination“ zu „Fahrzeugschein: Technisch zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination“ geändert.

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