Welche Typisierung ? Pro und Contra

  • Hallo Liebe Leute !

    Da bei mir im nächsten Jahr die "Heiße Phase" Wohnmobilbau ( 7,5to Allrad mit Wohnkoffer) beginnt, habe ich hier mal nach den Vor- und Nachteilen der unterschiedlichen Fahrzeugtypisierungen gesucht.
    Aber irgendwie habe ich nicht so wirklich das gefunden, was ich gesucht habe.

    Es geht um eine Auflistung / Tabelle der verschiedenen Typisierungsarten mit ihren Vorzügen und Nachteilen bzgl. Einsatz und Kosten.
    Zum Beispiel:
    H-Zulassung - Günstig im Unterhalt Steuer 193 Euro Vers. ? Euro , Keine (größeren) Umbauten möglich.

    Womo-Zulassung - Keine Fahrbeschränkungen an Sonn-und Feiertagen. Wohnaufbau muß speziell vom TÜV Abgenommen werden. Steuer ?, Versicherung ?.

    SoKfz Rally-Begleitfahrzeug - Aufbau gilt als Ladung, daher auch z.B. große Heckträger kein Problem. Mögl. entfall des Unterfahrschutzes usw...Steuer ?, Versicherung ?.

    So etwas in der Art.

    Vielleicht hat der Ein- oder Andere ja mal Lust, die jeweiligen Vor- und Nachteile seines Womo-Zulassung zu erläutern und damit Anderen vielleicht die Entscheidung zu erleichtern :)

    LG, Thomas

  • Hi und willkommen im Forum!

    Du schreibst auch was von H-Kennzeichen..
    Willst du also bewusst ein älteres Fahrzeug mit einfacher Technik für Fernreisen? Umweltplakette, Spritverbrauch usw spielen keine Rolle?
    Je nach dem was sich der Gesetzgeber so die nächsten Jahre überlegt, können sich die Betriebskosten deutlich ändern.

    H-Kennzeichen und Wohnaufbau kann auch schon mal schwierig sein. ein ex Feuerwehr Auto muss dann immer noch rot sein, der Koffer darf nicht einfach um 30cm erhöht werden usw...
    Das ist dann einfacher bei einem LKW-Pritsche mit einem Wohncontainer als Ladung.

    Wohnmobil Zulassung bis 7,5to darf 100km/h fahren, LKW nur 80km/h, falls das eine Rolle spielt.

    Gruß, Holger

  • Hallo Holger,

    Das mit dem H-Kennzeichen war auch nur ein Beispiel. Zumal da, soweit ich weiß, ja auch wieder die Sonn-und Feiertagverbote greifen würden. Oder gilt das nur für Gewerbliche Nutzung ?

    Ob 80 oder 100 Km/h ist (mir Persönlich) vollkommen wurscht, aber genau solche Infos suche ich.

    Es soll auf jeden Fall ein älteres Fahrzeug werden, an dem ich zur Not auch noch mal selber was schrauben kann, wobei es nicht unbedingt H-Fähig sein muss.

    Aber es soll hier jetzt nicht speziell um mich gehen, sondern eher ein Infopool für Alle sein, die sich dieselbe Frage stellen.

    ( Und das mit dem Gesetzgeber so weitergeht, wird es bald eh keine solchen Fahrzeuge mehr geben :( )

  • Ok, ich kann dann nur was in der Klasse bis 3,5to beisteuern:
    Da ist der LKW Versicherung auf jeden Fall deutlich teurer als die Womo Versicherung (Faktor 1,5...2)
    Bei der Steuer ist das egal, wir nach Gewicht besteuert.
    LKW Zulassung: generell gilt Sonntagsfahrverbot mit Anhänger (länderspezifische Ausnahmeregelungen für Freizeitanhänger), bei Womo Zulassung kein Verbot.

    Gruß, Holger

  • Zitat von holger4x4

    Bei der Steuer ist das egal, wir nach Gewicht besteuert.

    Das ist im Prinzip zwar richtig, dass beide Fahrzeugarten nach Gewicht besteuert werden, aber es werden verschiedene Steuersätze pro Gewichtseinheit verwendet. Hier ein Link dazu, mit dem man mal verschiedene Möglichkeiten durchrechnen kann:

    http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/…utton=Berechnen

    Damit es nicht zu einfach wird, kann es sein, dass das Fahrzeug als Wohnmobil in einer anderen Schadstoffklasse landet, wie als LKW. War z. B. bei meinem VW T5 so! :evil:

    Zitat von holger4x4

    LKW Zulassung: generell gilt Sonntagsfahrverbot mit Anhänger (länderspezifische Ausnahmeregelungen für Freizeitanhänger), bei Womo Zulassung kein Verbot.

    Ergänzung:
    Kein Sonntagsfahrverbot für LKW bis 7,5t ohne Hänger! :idea:

    Gruß
    Herby

    Probier's mal mit Gemütlichkeit

  • Wie sieht es eigentlich mit alten Fahrzeugen genau aus, die H-zulassugsfähig sind.
    Gehört da der originale Aufbau zwangsläufig zum "Gesamtensemble"?
    Oder ist es ein gangbarer Weg, eine Wechselvorrichtung aus der Zeit zu installieren und mit einer (evtl. geliehenen) Pritsche das H-Kennzeichen zu erlangen? Und dann den Aufbau einfach wechseln und eine Wohnkabine als Ladung hinten drauf!
    Der Ralf ( urologe) fährt doch einen MAN-KAT mit H-Kennzeichen und Wechselaufbau "Wohnkabine" als Ladung.

    Gruß
    Herby

    Probier's mal mit Gemütlichkeit

  • Zitat von Balu

    Das ist im Prinzip zwar richtig, dass beide Fahrzeugarten nach Gewicht besteuert werden, aber es werden verschiedene Steuersätze pro Gewichtseinheit verwendet.

    Gruß
    Herby

    Ja, stimmt, das waren bei mir 30€ oder so. Das denke ich ist nicht entscheidungsrelevant für die Art der Zulassung.

    Gruß, Holger

  • Zitat von holger4x4

    Ja, stimmt, das waren bei mir 30€ oder so. Das denke ich ist nicht entscheidungsrelevant für die Art der Zulassung.

    Hallo Holger,
    darf ich fragen, in welcher Gewichtsklasse du dich bewegst?
    Ich denke mal, mit steigendem Gewicht geht die Schere zunehmend auseinander. Aber das kann man ja mit dem Link oben gut vergleichen, wenn man ein bestimmtes Fahrzeug im Auge hat. Bei mir war die Differenz, wenn ich mich recht erinnere, 80€ (incl. Änderung der Schadstoffklasse) bei 3,5t.

    Gruß
    Herby

    Probier's mal mit Gemütlichkeit

  • Zitat von Balu

    Wie sieht es eigentlich mit alten Fahrzeugen genau aus, die H-zulassugsfähig sind.
    Gehört da der originale Aufbau zwangsläufig zum "Gesamtensemble"?


    Hallo

    mit der H-Zulassung ist es seit einigen Jahren etwas anders geregelt. Zum Vorteil des Besitzers bzw. des Umbauers eines Fahrzeugs.

    Bei meiner letzten Umschreibung zum H-Kennzeichen galt folgendes:

    Fahrgestell, Motor und Getriebe und Antriebsstrang müssen original sein bzw. zeitgenössischen Umbauten entsprechen. Ein bei mir nachträglich eingebautes Splittgetriebe gab es auch in den 60er Jahren schon. Das hat mir der Prüfen ohne Probleme anerkannt.

    Das Gesamtbild muß in etwa dem Original entsprechen, bzw. so sein, wie es in den Jahren der Erstzulassung möglich gewesen wäre. Als Material für einen Umbau kann alles genommen werden, was auch in der damaligen Zeit hätte verwendet werden können. Das ist natürlich auch eine Auslegungssache. Denn gab's das schon zu kaufen, oder konnte man das als Sonderanfertigung herstellen usw. usw..

    Also einen neuen Koffer auf ein altes Auto bauen ist an sich kein Problem wenn man sich an einige Regeln hält. Das Auto was wir gerade bauen ist auch in 4 Jahren H-fähig. Im Vorfeld haben wir mit dem Prüfer gesprochen und abgeklärt ob unsere Bauweise darauf einen Einfluß hat. Es wurde aber alles für OK befunden.

    Nur die Zulassungsart dürfen wir nicht verändern, weil es dadurch zu Umschreibungsproblemen kommen kann, bzw. das Finanzamt das nicht anerkennt. Deshalb bleibt unser Auto ein Werkstattwagen und wird, auf dem Papier, kein Wohnmobil.

    VG

    Anton

    Wir brauchen dringend ein paar Verrückte - seht euch doch mal um, wo uns die Vernüftigen hingebracht haben!

  • Zitat von Anton


    Das Auto was wir gerade bauen ist auch in 4 Jahren H-fähig.

    oh Anton,
    wenn Du Dich da mal nicht vertust. Das mit den H-Nummern wollen die da oben ab 2017 grundlegend ändern :twisted: Die jetztige Regelung wird dem Minister der Finanzen wohl zu teuer :roll:

    Grüße, chris (der selbst 2 H-Autos im Furpark hat :D )

    wir sammeln abgelaufene Verbandskästen aus KfZ und alles medizinische Zeug, für unser Projekt in Gambia. Guckst Du: together-in-the-gambia.de :arrow: oder neu bei facebook :arrow: : together in The Gambia e.V.

  • Zitat von chrisi


    oh Anton,
    wenn Du Dich da mal nicht vertust. Das mit den H-Nummern wollen die da oben ab 2017 grundlegend ändern :twisted: Die jetztige Regelung wird dem Minister der Finanzen wohl zu teuer :roll:


    Hallo

    ja ja, die da oben machen ja eh was sie wollen. :twisted:

    Die reden alle vom Ressourcen schonen und Nachhaltigkeit, aber wenn man was länger als ein paar Jahre länger erhält, wird man zwangsendeignet. :twisted:

    Lieber alle paar Monate ein neues Taschentelefon! Das stösst auch kein CO2 aus. Oder doch? :(

    Und nur mal so zum nachdenken, für eine Flugreise mit mir als Einzelperson in vollbesetzten Flieger nach Neuseeland und zurück kann ich mit unserem Auto 4-5 Jahre fahren. Wer glaubt da noch wirklich die unglaubliche Geschichte vom CO2? Doch nur die, die das Geld damit verdienen.

    Und wenn's kein H-Kennzeichen mehr gibt oder die Hürden unerreichbar hoch liegen, dann fahre ich eben in 4 Jahren nicht nach Berlin oder Stuttgart oder in eine andere Zone.

    Aber wir schweifen ab. :wink:


    VG

    Anton

    Wir brauchen dringend ein paar Verrückte - seht euch doch mal um, wo uns die Vernüftigen hingebracht haben!

  • Zitat von Anton

    ... für eine Flugreise mit mir als Einzelperson in vollbesetzten Flieger nach Neuseeland und zurück kann ich mit unserem Auto 4-5 Jahre fahren. Wer glaubt da noch wirklich die unglaubliche Geschichte vom CO2? Doch nur die, die das Geld damit verdienen. ....


    ... und nicht wenige Fluggesellschaften fliegen mit Flugzeugen herum, denen eigentlich auch ein H-Kennzeichen zustehen würde.

    Gruss Pelzer
    .

  • Mein altes Fahrzeug 2,8 to Womo, hat mich bei Euro 1 , 440€ Steuern gekostet und Versicherung nur Haftplicht etwas um die 600€ mit B Tarif .
    Der Neue 5,9 to LKW Zulassung . Steuer 214 € Versicherung durch Saisonkennzeichen etwa genau soviel.
    Als Womo würde ich 625€ Steuer bezahlen genauso wie für den 2,8 tonner.

    Ausser das ich halt ein LKW fahre und jedes Jahr zum Tüv muss und der LKW mehr Sprit braucht , kann ich das mit Urlaubswert gutrechnen.

    Gruß Ralf

  • Hallo zusammen,

    kann denn jemand noch etwas zu SoKfz Rally-Begleitfahrzeug sagen? Mich würde interessieren welche Zulassungshürden/-Bedingungen es gibt und wie man sowas versichert. Wie sieht es denn da mit dem maximalen hinteren Überhang (nach dem hinteren Unterfahrschutz) aus?

    schöne Grüße
    Franz

  • Schon fast einen Monat Stillschweigen...
    Schade.
    Ich hatte mir, besonders von den "Alten Hasen", doch etwas mehr erhofft.
    Und anscheinend, interessiert das Thema durchaus ja noch den Ein oder Anderen mehr.
    Dann mal sehen, was die Anderen Foren so hergeben...

  • Tja, anders als vielleicht in anderen Foren schreibt hier jeder nur, wenn er sich seiner Aussage sicher ist. Und bevor man etwas Falsches sagt, schweigt man lieber...

    Viele Grüße
    Leerkabinen-Wolfgang

    die nächsten Festivitäten in http://www.Bodenheim.de:

    03.-05.05.2024: Leerkabinen-Treffen

    erstes Juni-WE (07.-10.06.2024): Weinfest - Stellplatz nicht nutzbar

    dritter Sept.-Samstag (21.09.2024): Weinprobe in den WeinbergenStellplätze und V+E vorhanden! Bei Fragen eMail/PN an mich

  • Ich kann dir natürlich NICHT Helfen, dir aber vielleicht Anhaltspunkte geben,
    da es mehrere Sonstige-KFZ gibt. Diese haben eine eigene "Schlüsselnumern 18 9000"

    Wenn man danach sucht, bekommt man zumindest mehrere Informationen:
    http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=114252
    http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/s/stras…/richtlinie.pdf
    Aber wirklich was zu der SonderZulassung finde ich nicht. Vielleicht helfen dir die Schlüsselnummer.

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