Freie Sicht auf Heckleuchten und Nummernschild

  • Hallo Leute,
    ich mache mir Gedanken über den eventuellen Anbau eines Fahrradträgers.
    Dabei tauchte die Frage nach der erforderlichen Sicht auf Nummernschild und - noch wichtiger - auf die Rücklichter, Bremslichter und Blinker auf.
    Ausführliche Suche im Netz (StVZO usw) blieb erfolglos. Da ist nur verschiedentlich die Rede von "gut sichtbar" oder Ähnlichem.
    Vermutlich ist das doch in irgendeiner EU-Norm definiert.
    Kennt jemand eine verlässliche Quelle oder gar bereits die exakten Winkel?
    Gruß Restler

  • Hallo Restler,

    schau mal in der Wissensbasis nach. Krabbe hat da einen Beitrag der genau die Winkel angibt welchen man einhalten muß
    damit die Lichter noch gesehen werden.

    Du hast doch eine AHK!? Mach doch darauf einen Fahrradträger, der hat dann auch einen eigenen Leutenträger und einen
    Nummernschildhalter in den Du ein Nummernschild machst. Dann ist alles OK und deine Rückleuchten können verdeckt sein.

    Gruß Christopher

    Mercedes Vario 816 mit Holzkoffer

  • Zitat von VWBusman

    Du hast doch eine AHK!? Mach doch darauf einen Fahrradträger, der hat dann auch einen eigenen Leutenträger und einen
    Nummernschildhalter in den Du ein Nummernschild machst.

    Ist mir schon klar, dass es auf diese Weise funktioniert. Wir neigen aber doch häufig dazu, etwas "Eigenes" zu entwerfen. Ich wollte checken, ob es nicht vielleicht auch ohne Leuchtenträger geht.
    Da suche ich stundenlang vergeblich, und dann steht das in unserer eigenen Wissensbasis. Das ist ja fast peinlich :oops: .Danke für deinen Hinweis.
    Gruß Restler

  • Hallo Restler,

    klar kannst Du die Heckleuchtenproblematik umgehen.
    Bau einen Fahrradträger an das Heck deiner Kabine und zwar so hoch das die Rücklichter immer den Bestimmungen nach gut sichtbar sind.

    Ich hatte vor ein paar Jahren auch viel nach verschiedenen Hechträgern Ausschau gehalten und mich dann für den Träger von CATE entschieden.
    Ist zwar eher für den Transport von Motorrädern und schwerem Gerät als für Fahrräder aber eine einfache und sehr stabile Konstruktion.
    Bei Lastenträgern jeglicher Art setze ich gerne auf fertig angebotene Ware die auch schon geprüft und für den Straßenverkehr zugelassen sind.

    Gruß Christopher

    Mercedes Vario 816 mit Holzkoffer

  • Hallo restler, für das hintere Kennzeichen gilt formal folgendes:

    ........ Beträgt der Abstand zwischen dem oberen Rand des Kennzeichens und der
    Fahrbahnoberfläche nicht mehr als 1,20 m, muss das Kennzeichen in dem gesamten Raum
    sichtbar sein, der von den folgenden vier Ebenen begrenzt wird:
    zwei senkrechten Ebenen durch die beiden seitlichen Ränder des Kennzeichens, die
    mit der Längsmittelebene des Fahrzeugs einen Winkel von 30° nach außen bilden;

    einer Ebene durch den oberen Rand des Kennzeichens, die mit der waagerechten
    Ebene einen Winkel von 15° nach oben bildet;

    einer waagerechten Ebene durch den unteren Rand des Kennzeichens.

    Gruß Lutz

  • In der Tat, typische Formulierung von Technokraten. Oder so formuliert, dass man es nur einmal lesen muss.
    Jeweilige Außenkanten des hinteren Nummernschildes müssen unter folgenden Winkeln einsehbar sein:
    nach oben 15 Grad,
    nach unten 0 Grad,
    nach links und rechts jeweils 30 Grad.
    Dann habe ich ja nun die Vorgaben, vielen Dank.
    Warum hatte ich damals noch gleich eine große Klappe zum Stauraum in die Rückwand konstruiert ... :?:
    Gruß Restler

  • Zitat von restler


    Warum hatte ich damals noch gleich eine große Klappe zum Stauraum in die Rückwand konstruiert ... :?:
    Gruß Restler

    .....damit Du weißt wie hoch der Fahrradträger angebaut werden muß :lol:

    Kauf doch Klappräder welche in den Stauraum hinter der großen Klappe passen und vergess den Fahrradträger.

    Gruß Christopher

    PS. habe letztes Jahr auch Klappräder gekauft und bereue es diesen Schritt nicht schon viel früher getan zu haben :?

    Mercedes Vario 816 mit Holzkoffer

  • Hallo,

    auch meinen Senf zu Klapp- oder Faltrad. Hatten wir uns auch mal überlegt, sind aber dann bei unseren Schätzchen auf ext. Fahrradträger geblieben:
    in einem kleineren Womo muss erstmal der Platz für solche zwei sperrigen Teile her (z.B. Brompten 60 x 60 x 27 cm3, billigere sind dann gleich noch größer). Und ich will bei Ausflügen in die Stadt mein Rad ohne Panzerketten abstellen können - funktioniert bis jetzt gut, wenns nur alte Räder sind.

    Gruß Lutz

    PS: Der Text über die Nummerschildlesbarkeit ist tatsächlich aus der EU-Verordnung. Find ich gar nicht so schlimm - beschreibt die Sache halt eindeutig.

  • Zitat von lu-ke

    ...in einem kleineren Womo muss erstmal der Platz für solche zwei sperrigen Teile her (z.B. Brompten 60 x 60 x 27 cm3, billigere sind dann gleich noch größer). Und ich will bei Ausflügen in die Stadt mein Rad ohne Panzerketten abstellen können - funktioniert bis jetzt gut, wenns nur alte Räder sind.

    Hallo Lutz,
    Raum ist in der kleinsten Hütte!
    Ich habe bei uns auch 2 Klappräder in den Stauraum gepfriemelt. Allerdings billige Räder vom Aldi. Da muss die Panzerkette nicht ganz so dick sein. :lol:
    Und ganz ohne Schloss geht's ja so oder so nicht. :evil:

    Gruß
    Herby

    Probier's mal mit Gemütlichkeit

  • Hallo
    wir hatten ein ähnliches Problem.
    Nach reiflicher Überlegung haben wir uns für ein Fahrradträger auf der AHK entschieden.
    An die Klappe kommen wir ran wenn wir die Räder nach vorn klappen ohne diese abzunehmen . Zugegeben etwas Aufwand aber nach dem 5 mal hat man sich daran gewöhnt und es geht reibungslos.

    Weiterer Vorteil wenn wir keine Räder mitnehmen ist der Wagen auch wieder küürzer und leichter.

  • Vielen Dank für die diversen Infos und Anregungen. Ich glaube, die gesetzlichen Vorgaben sind jetzt geklärt. Besonders die Aufstellung, die Ali gepostet hat, ist sehr ausführlich.
    Deshalb weiß ich aber noch nicht, was ich nun machen werde :roll: .
    Obwohl ich mittlerweile alle Fahrradtransportprinzipien zu kennen glaube, ist keine Lösung dabei, die mir wirklich gefallen würde. Das "Ding", was in meinem Kopf langsam Gestalt an nimmt, gibt es nicht auf dem Markt.
    Aber da ich nicht schweißen kann und man für die Umsetzung wieder "spezielle" Umfänge besorgen muss, wird das wohl ein eigenes Projekt. Glaube kaum, dass ich - weitere Konkretisierung voraus gesetzt - bis Bodenheim etwas vor zu weisen habe.
    Ich bin halt einer von der langsamen Sorte. In der Zeit, in der ich einen (in meinen Augen für mich) optimierten Fahrradträger "zelebriere", bauen andere ein komplettes Fahrzeug :D.
    Gruß Restler

  • Hallo Holger,
    wie du bereits geschrieben hast, "es schwebt noch".
    Es gibt einige harte Anforderungen. Ich habe eine AHK montiert und die Heckklappe muss trotz Beladung zu öffnen sein. Das einfachste wäre also die übliche Lösung mit Träger auf dem Kupplungskopf und Abklappmechanismus.
    Aber ich optimiere gern! Also kann ich auch hohe Anforderungen stellen. Sonst gäbs ja nix zum Optimieren.
    Beispielsweise sollten die Träger laut Gebrauchsanweisung immer auf ungefettete und die Anhänger immer auf gefettete Kugeln. Also immer fetten / entfetten oder 2 unterschiedliche Kugelhälse verbauen?
    Die meisten Träger wiegen zwischen 20 und beinahe an die 30 kg und das bei maximaler Tragkraft von 60 kg. Ok, vielleicht baue ich auch so schwer, aber warum nicht auch mal einen Kühlschrank transportieren können oder das Schlauchboot "auslagern"? Also möglichst hohe Traglast. Für die AHK gibt es tatsächlich Träger (z.B. für Roller) mit 90 oder gar bis 130 (!) kg. Alle aber nicht mehr abklappbar.
    Eine Konstruktion habe ich gesehen, die ist schwenkbar, aber dann mit Stützrad. Will ich nicht, lässt sich sicher nur auf ebenem Asfalt gut bedienen. Geht außerdem nicht bei AHK. Und ist sauschwer.
    Außerdem sind manche Träger umständlich am Fahrzeug zu befestigen (Schraubbefestigung, z.Teil mit Werkzeug). Da gehört ein einfacher Klemmgriff hin (ich weiß, gibt es).
    Und dann sind da noch die Lampenträger, die bei den PKW- Trägern trotz Ausziehbarkeit so schmal sind, dass sie für ein 2,3m breites Wohnmobil die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllen. Ich habe noch einen Lampenträger vom letzten Womo in der Garage, ist mir dauernd im Weg. Ich überlege, ob ich noch 2 zusätzliche Leuchteinheiten ans Heck wachsen lasse (mus aber erst die diversen Freiwinkel und Höhen erkunden).
    Also zusammengefasst, ich hätte gern einen "leichten" Heckträger, geeignet für universelle Transporte, schwupp - mit einem Handriff sicher zu befestigen, ohne Hantieren mit einem 1,7 m langen Lampenhalter (vielleicht muss das Zeug ja bei meinem 6m Mobil für eine Fährfahrt vorübergehend mal ins Auto?). Ach ja, das Wegschwenken würde seitlich erfolgen, ohne Stützrad.
    Müsste doch eigentlich zu machen sein, nur nicht jetzt gleich oder sofort. Ein wenig überlegen bzw Sketchup quälen muss ich auch noch. Und wenn es nichts wird, war es eine nette Denksportaufgabe :D
    Gruß Restler

  • Hallo Restler,

    bezüglich AHK fetten ist das so nicht ganz richtig dargestellt.
    Du darfst z.B. bei Anhängern mit Antischlingerkupplung nicht fetten da sonst die Wirkung
    nicht mehr gegeben ist.

    Was Du Dir als einfach zu handhabenden Träger auch überlegen kannst ist eine Ausziehbare Stoßstange.
    Also mehr ein ausziehbarer Leuchtenträger.

    Gruß Christopher

    Mercedes Vario 816 mit Holzkoffer

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