Heckträger / Vorschriften

  • Hallo Leute!

    Ich plane auf meine Kabine hinten einen Heckträger.
    Dieser besteht im wesentlichen aus einer Hydraulik mit Führungseinheiten an der geraden Heckwand an der eine über die gesamte Heckbreite reichende kleine Plattform mit einem senkrechtem Gestell angebracht ist.
    Unter die Plattform kommen liegend die Sandbleche, darüber, auf der Plattform stehend, der Reservereifen (14 R20 XZL) und eine integrierte Aufstiegshilfe dass ich bei abgesenktem Träger in die Heckgarage aufsteigen kann. Weiters sollen noch zwei Reservekanister fürs Quad drann. Ich rechne mit rund 500mm Ausladung.
    Nun meine Frage an die Spezis:
    -->Welche Forschriften gibt es bezüglich der notwendigen Beleuchtungen die eventuell zusätzlich angebracht werden müssen (man sieht hier sehr viele Varianten, aber was muss wirklich sein??)
    -->Wie verhält sich das mit den vorgeschriebenen Maßen beim Unterfahrschutz, wird hier vom Heckträger aus gemessen oder von der Kabinenkante?
    -->Wie sieht es mit diesen rot/weiss Tafeln (Fahrradträger) aus, ab wann muss so was drann?

    Danke für eure Ideen! Grüße Peter

  • Die rot/weisen Tafeln müssen z.B. in Italien dran, wenn irgendwas über das Original (Rücklichter) hinaus ragt.
    Zudem gibt es verschiedenen Vorschriften in verschiedenen Ländern wie die rot/weise Tafel auszusehen hat!
    Bei allem was hinten angebaut wird, müssen die Kanten rund sein. Erkundige dich vorher beim TÜV deines Vertrauens.
    Ich würde in diesen Fall mich nicht auf die Info aus (einem) diesem Forum berufen.

    Gruß Nunmachmal

    Ich habe viel aus meinen Fehlern gelernt, ich glaube ich mache noch einen.

  • Zitat von nunmachmal

    Die rot/weisen Tafeln müssen z.B. in Italien dran, wenn irgendwas über das Original (Rücklichter) hinaus ragt.
    Zudem gibt es verschiedenen Vorschriften in verschiedenen Ländern wie die rot/weise Tafel auszusehen hat!
    Bei allem was hinten angebaut wird, müssen die Kanten rund sein. Erkundige dich vorher beim TÜV deines Vertrauens.
    Ich würde in diesen Fall mich nicht auf die Info aus (einem) diesem Forum berufen.

    Gruß Nunmachmal

    ...dem kann ich nicht viel hinzufühgen.
    Das in speziell Italen und Spanien verschiedene Tafeln gelten stimmt. Aber, es ist egal welche Tafel man dran hat wenn man
    überhaupt eine Tafel dran hat. Die ganzen Italiener welche nach Spanien fahren haben immer die italienische Tafel dran.
    Beim Selbstbau eines Heckträgers würde ich jedes Detail mit dem TÜV besprechen bevor ich viel Arbeit investiere und es nachher nicht
    abgenommen wird.

    Gruß Christopher

    Mercedes Vario 816 mit Holzkoffer

  • wenn er ohne Werkzeug abgebaut werden kann muß er aber nicht eingetragen werden

    Gruß
    Thorsten


    -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Mercedes Benz Vario 814D-KA Selbstausbau

  • Zitat von varioausbauer

    wenn er ohne Werkzeug abgebaut werden kann muß er aber nicht eingetragen werden

    wenn er mit normalem Bordwerkzeug abgebaut werden kann gilt er als Ladung. Sonst muß die eingetragene Gesamtlänge des Fahrzeuges geändert wrden.

    Auch in Deutschland gelten die 40 cm für Abstand zum Unterfahrschutz. (deshalb bei mir die komischen Gummipuffer am Unterfahrschutz)

    Die hintere Kante darf nicht scharfkanntig sein. Kannten sollen Radius (oder war es der Durchmesser) von 5mm haben. Ich hab da Rohr verbaut um Streitereien aus dem Wege zu gehen.

    Grüße
    Chris

    PS: ich hoffe, wir sehen uns

    wir sammeln abgelaufene Verbandskästen aus KfZ und alles medizinische Zeug, für unser Projekt in Gambia. Guckst Du: together-in-the-gambia.de :arrow: oder neu bei facebook :arrow: : together in The Gambia e.V.

  • Zitat von VWBusman


    Beim Selbstbau eines Heckträgers würde ich jedes Detail mit dem TÜV besprechen bevor ich viel Arbeit investiere und es nachher nicht
    abgenommen wird.

    bis jetzt hat den TÜV mein Heckträger absolut nicht interresiert, geschweige denn ein Wort darüber verlohren :oops:
    wie schon gesagt, maßgäblich sind die Kriterien für Ladung und oder oder die eingetragene Fahrzeuglänge.

    Chris

    wir sammeln abgelaufene Verbandskästen aus KfZ und alles medizinische Zeug, für unser Projekt in Gambia. Guckst Du: together-in-the-gambia.de :arrow: oder neu bei facebook :arrow: : together in The Gambia e.V.

  • Wenn der Heckträger Ladung ist, dann interessiert er eigentlich auch nicht für den Unterfahrschutz.
    Wenn er zum Fahrzeug gehört und die Fahrzuglänge in den Papieren entsprechend angepasst wird, dann muss er auch bei Abstand des Unterfahrschutzes berücksichtigt werden.

    Und zu den Leuchten: Die vorgeschriebenen Leuchten müssen aus bestimmten Winkeln zu sehen sein. (Siehe auch mein Artikel in der Wissensbasis). Wenn die Ladung die Leuchten verdeckt, bzw. die Winkel nicht mehr gegeben sind, dann müssen diese an der Ladung wiederholt werden.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Nur mal so zum Nachdenken.

    Ich glaube, dass es noch eine Vorschrift bzgl Kraftstoffbehälter am Heck gibt.
    Die sind meines Erachtens nicht genemigt.

    Gruß Peter

    --
    take nothing but pictures
    leave nothing but footprints
    kill nothing but time

  • Zitat von Baeda

    Nur mal so zum Nachdenken.

    Ich glaube, dass es noch eine Vorschrift bzgl Kraftstoffbehälter am Heck gibt.
    Die sind meines Erachtens nicht genemigt.

    Gruß Peter

    Kommt drauf an was du wie meinst:
    Reservekannister in DE - 60L -... (einige sagen 20L pro PKW andere 60L JE Kannister)
    In anderen Ländern wie Bulgarien, Griechenland, Kroatien verboten. (Siehe ADAC)
    Autogas im Heck ist erlaubt, mit Druckminderungsventil außerhalb.
    Benzintank im Heck, habe ich leider keine Erfahrung und auch nichts gefunden...

  • Wie du schon schreibst, "im Heck".

    Alles was draußen ist unterliegt anderen Auflagen.
    Vielleicht habe ich Dich auch falsch verstanden.


    Gruß Peter

    --
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  • Zitat von mrmomba

    ...Gibt es denn da ein Verbot für am Heck?...welches dieses ausdrücklich Verbietet und Erlaubt.... Wieder so eine 'doofe' Grauzone

    Hej,

    ich hatte da auf Baeda´s Nachfrage auch mal nach Gesetzen/Vorschriften gesucht, was die Beförderung von Kraftstoffen im/am Fahrzeug betrifft.

    Das ist alles nicht einfach und mit Ja oder Nein zu beantworten, da es keine Vorschriften gibt.

    Es wird im Gesetz nur von Reservekraftstoffkanistern (PKW=20L und LKW=60L) gesprochen. Wenn diese mitgeführt werden, sind diese vorzugsweise im Kofferraum und nicht im Fahrgastraum unterzubringen um die Insassen nicht unnötig zu gefährden. Eine äußere Anbringung wird nicht erwähnt (nicht positiv und auch nicht negativ)

    Ich meine hier greift die allgemeine Schadenminderungspflicht.

    Gruß

    OffRoad-Ranger

  • Zitat von OffRoad-Ranger

    Ich meine hier greift die allgemeine Schadenminderungspflicht.

    Schon wieder so ein Begriff, der mir nichts konkretes sagt. :?
    Heißt das, dass ich die Sachen am Heck so montieren muss, dass sie den normalen Fahrbetrieb schadlos überstehen und nicht herunterfallen?
    Oder dass sie im Falle eines Unfalles bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen? (Fahrradträger oder Reservekanister mit Knautschzone?)
    Oder wie oder was :?:

    Es bleibt nichtssagend bis hochspannend. :wink:

    Gruß
    Herby

    Tante Edit würde - vom Ursprungspost ausgehend - den TÜV bzw. das österreichische Pendant fragen, was es zu beachten gibt.

    Probier's mal mit Gemütlichkeit

  • Hm, der Beitrag wurde 2012 gestartet und noch nicht umgesetzt?
    So gehts am einfachsten.
    http://brossbox.de/files/alukiste…n-generator.jpg
    Wenn du einen nackten Kanister ans Heck hängst findest du sicher einen Prüfer der da was gegen hat. Du kannst ja nicht mal einen Reifen ans Heck hängen ohne Abdeckung.

    Edit durch Mod Picco: Bild durch Link zum Bild ersetzt, bitte Copyright beachten. Wenn Du aber das Copyright hast ändere ich's wieder. Hast PN

    Gruß Ralf

  • Zitat von Balu

    Vermutlich wird es genau so sein, wenn bei einem Heckaufprall der nachfolgende LKW-Fahrer verbrennt, wird dir der ein oder andere Richter eine Mitschuld anlasten. Egal ob... ach was!

    Gruß

    OffRoad-Ranger

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