Absperrhahn und Stützhülsen

  • Wie weit müssen/dürfen die Absperrhähne für die Gasverbraucher von dem jeweiligen Verbraucher weg sein?
    gibt es da Vorschriften?
    Müssen die alle an einer Stelle sein?
    oder langt es zwei rechts zwei links bspw.
    müssen die frei zugänglichen sein? oder dürfen die hinter einer Tür sein?
    Bei Küpferrohr müssen Stützhülsen verwendet werden.
    Müssen die auch Kupfer sein oder sollen/müssen die Messing sein?
    Danke schon mal

  • Also ich hab bisher immer nur Stahlrohr verwendet.
    Üblicherweise macht man einen Mehrfachverteiler hinter dem Gaskasten.
    Bei mir ist der im Spülschrank, und man muss sich schon verrenken um dran zu kommen.
    ich brauche den nie, der ist nur wegen der Vorschrift da.
    Gas abschalten mache ich immer über den elektrisch angesteuerten Gasfernschalter von Truma der im Gaskasten montiert ist.
    Das alles wurde so abgenommen und für gut befunden.

    Gruß, Holger

  • Moin Moin jimmy,

    für die Gas-Absperreinrichtung gibt es keine Abstandsvorschrift zum Gasgerät. Idealerweise wäre je eine Absperrung direkt vor jedem Gasgerät. Das ist aber unpraktisch. Deshalb ist eine Mehrfachkombination von 2 oder mehr Absperrungen entsprechend der Anzahl der eingebauten Gasgeräte an einer Stelle zulässig, ebenso eine Kombination davon (zwei links und zwei rechts o.ä.). Die Zuordnung der Absperrung zum zugehörigen Gasgerät muss zwingend erfolgen (durch Beschriftung oder eindeutige Piktogramme).

    Die Absperrungen müssen jederzeit zugänglich sein und dürfen nicht zugebaut werden. Die Verwendung von Türen und Klappen ist kein „zubauen“.

    Die Verwendung von Kupferrohr als Gas-Zuleitung ist zulässig, jedoch an einige Sicherheitvorschriften gekoppelt (wie jede andere Gasrohrleitung auch).
    Kupferrohre müssen diesbezüglich der DIN EN 1057 entsprechen. Wenn diese nicht der Zusatz-Spezifikation R 290 entsprechen, so musst Du schriftlich! die Verwendung von Einsteckhülsen in der Prüfbescheinigung bestätigen lassen.

    Weiterhin dürfen Kupferrohre nur bei Verwendung geeigneter Übergangsstücke (wie z.Bsp. Messing-Lötstutzen) durch genormte Schneidringverschraubungen (DIN 3387-1) verbunden werden, ansonsten nur durch Pressen oder Hartlöten.

    Tip: lass die Gasanlage einen Profi machen.

    Man(n) fährt MAN :)

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