Gültigkeit Gasprüfung, Wiederholungsprüfung oder neuer Tank?

  • Moin Zusammen,

    hätte da gern mal wieder ein Problem. Möchte trotz Fertigmobil die Frage hier stellen, da hier die Kompetenz zu finden ist.

    In unserem Motorhome ist eine Gasanlage verbaut, die den Kühlschrank, die Truma, einen Boiler sowie den Kocher befeuert. Anlage läuft auf 50 mbar, wurde 1992 verbaut und hat einen Zylindertank mit 85 l unter dem Auto.

    Eine Prüfbescheinigung ("Gasbuch") vom TÜV Rheinland mit Gerätenummern habe ich. Am Heck klebt ein DVGW Aufkleber mit Gültigkeit bis 06/2015.

    Wir haben das Mobil 2013 übernommen, und irgendwie scheint mir das alles nicht zusammen zu passen. Erste Prüfung war bei Erstellung in 1992 , die zweite und letzte Wiederholungsprüfung war am 4.4.13 bei einem Chausson Reisemobil Händler mit Stempel und Unterschrift von einem Sachkundigen.

    Hätte das Mobil nicht schon längst einen neuen Tank bekommen müssen? Wovon leitet sich die 10 Jahres Frist ab? Im Arbeitsblatt G607 kann ich dazu nichts erkennen, in der EG Richtlinie 2001/56EG auch nicht, die Richtlinie 2004/78EG habe ich noch nicht gefunden.

    Was sollte ich tun? Im Mai ist wieder die HU fällig. Dazu die normale 2 Jahres Prüfung machen lassen? Bin mir unsicher, aber bereit zu investieren.

    Danke für fachkundige Antworten vorab.

    Gruss, Florian
    >>>>>
    .. die Entdeckung der Langsamkeit....

  • Hallo Florian,
    ich habe das als nicht Betroffener nicht so genau verfolgt. Aber wir haben hier ja unseren Sachkundiger für Campinggasanlagen, den Krabbe.
    Der wird hoffentlich fundiert Licht ins Dunkel bringen.

    Gruß
    Herby

    Probier's mal mit Gemütlichkeit

  • Hallo Florian ,

    Die Bescheinigung für die Druckprüfung kann auch nur als Schlagmarke erfolgt sein , daher siehst du vllt die Prüfung nicht die 2002 in etwa gewesen sein muss.
    Du musst eine Druckprüfung machen. Dafür muss der Tank ausgebaut werden. Kostet ca 150€.zzgl Ausbau.

    Gru? Merlin

  • Hallo Florian,

    ich hatte dieses Jahr das selbe Problem; Wohnmobil hat einen 60Liter Tank. Der Tank hat eine Zulassung von 2004, wurde allerdings erst 2006 verbaut. Ich habe den Tank im Dez. ausgebaut und an die Firma Wynengas nach Viersen geschickt. Natürlich habe ich dort vorher angerufen und die Antwort erhalten: kein Problem wir schauen den Tank an, überprüfen ihn und wenn er die Prüfung bestanden hat, geht er zurück.
    So war das dann auch, nach ca. 2 Wochen kam der Tank zurück, mit neuer Bescheinigung und einer Rechnung von 220€ :roll: Darin enthalten Porto über rund 30€. Das habe ich allerdings auch für´s versenden bezahlen müssen. Ein neuer Tank hätte über 400€ gekostet.
    Nun habe ich wieder 10 Jahre Ruhe, was dann ist, schaun wir mal!
    Guido

  • Moin zusammen,

    auf dieser Seite findet man einige Infos:
    http://www.lt-forum.de/dokuwiki/doku.…haelterpruefung
    Das hatte ich auch von Wynen persönlich gehört, als ich dort meinen Gastank kaufte.

    Ein neuer Gastank lohnt sich wohl dann, wenn man vorhat, das Womo noch länger zu fahren, denn es muss keine 10-jährige Prüfung mehr gemacht werden.
    Natürlich gilt aber die Sichtprüfung des Sachverständigen, der ihn auch schon vorher aus dem Verkehr ziehen darf.

    Gruß
    Jürgen

  • Zitat von mrmomba

    Muss nicht neu, nach 10 Jahren muss eine rundherum Sichtprüfung und ein Drucktest gemacht werden.
    Ebenso Sichtprüfung der Amaturen. Das war es eigentlich. (Hatte ich mal in som tüv zettel gelesen)

    Das ist so leider falsch.

    der Link von Jogibär beschreib die Sachlage besser, auch wenn da ein formaler Fehler im Text ist.

    Zitat von mowagman


    Hätte das Mobil nicht schon längst einen neuen Tank bekommen müssen? Wovon leitet sich die 10 Jahres Frist ab? Im Arbeitsblatt G607 kann ich dazu nichts erkennen, in der EG Richtlinie 2001/56EG auch nicht, die Richtlinie 2004/78EG habe ich noch nicht gefunden.


    Ja, der Tank hätte geprüft oder erneuert werden müssen, da es noch ein alter Tank ist. (Prüfung durch einen Sachkundigen für Druckbehälter)
    Die 10 Jahres Frist kommt aus den alten Vorschriften (Druckbehälterverordnung), nach denen der Tank zugelassen und in Verkehr gebracht wurde.
    Wie im Link von Jogibär zu sehen, kann man die erfolgte Prüfung am eingeschlagenen Stempel erkennen.

    Neue Tanks nach ECE-R 67/01 haben diese grundsätzliche 10-jährige Prüfpflicht nicht mehr. Hier gilt aber umso mehr die Sichtprüfung bei der regelmäßige Gasprüfung oder bei der HU.

    Im G607 steht dazu in den Regeln für die Wiederholungsprüfung:
    "...Sofern ... fest eingebauter Flüssiggastank vorhanden ist, muss im Rahmen der Sichtprüfung auf ... geachtet werden, z. B. ...
    Es ist festzustellen, ob ggf. die Fristen für die wiederkehrende Prüfung durch die zugelassene Stelle oder für den Austausch des Flüssiggastanks eingehalten sind...."

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Vielen Dank schon mal bis hierher. Werde mit der Firma Wynen Kontakt aufnehmen, erstmal muss aber die Standheizung noch ein bisschen laufen....

    Aufgrund der Dunkelheit konnte ich auch noch nicht prüfen, ob am Tank etwas eingeschlagen ist. Falls nicht muss ich vermutlich davon ausgehen, dass bisher noch keine Prüfungen erfolgt sind.

    Werde am Wochenende weiter berichten.

    Gruss, Florian
    >>>>>
    .. die Entdeckung der Langsamkeit....

  • Hallo Krabbe,
    ist jetzt etwas OT,
    aber wenn du für Bodenheim 2015 etwas vorbereitest, könntest du dann da auch etwas über das Hickhack mit den Gastankflaschen (Stahl/Wynen und Alugas/Gasfrau) sagen? Was ist da erlaubt, was verboten? Ist das Ganze nur ein Familienzwist oder was steckt da rechtlich dahinter? Was darf man nun wirklich guten Gewissens und was nicht?

    Da ich mich im Moment etwas mit der Materie beschäftige, aber auf keinen grünen Zweig komme, würde ich mich auf einen Exkurs darüber in Bodenheim freuen.

    Gruß
    Herby

    Probier's mal mit Gemütlichkeit

  • Hallo Herby,

    ich kann versuchen, etwas Licht ins Dunkel zu bringen.
    Ggf. auch in kleiner Runde.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Zitat von Krabbe

    ich kann versuchen, etwas Licht ins Dunkel zu bringen.
    Ggf. auch in kleiner Runde.

    Vielen Dank, Krabbe.
    Dir vertraue ich als neutralen Sachkundigen. Bei einem Familienclan, der sich nicht grün ist, bin ich mir nicht sicher, was da abgelassen wird!

    Gruß
    Herby

    Probier's mal mit Gemütlichkeit

  • Ich melde mich auich schon einmal zu dieser kleinen Runde an, denn aus gewichtsgründen wird's bei meiner neuen Kabine wohl die 14kg Alu-Gastankflasche, und die ist ja nicht allzu gängig...
    Mich interessiert z.B. wo überall der Befüllstutzen sitzen darf u.ä.

    Gruß
    Leerkabinen-Wolfgang

    die nächsten Festivitäten in http://www.Bodenheim.de:

    03.-05.05.2024: Leerkabinen-Treffen

    erstes Juni-WE (07.-10.06.2024): Weinfest - Stellplatz nicht nutzbar

    dritter Sept.-Samstag (21.09.2024): Weinprobe in den WeinbergenStellplätze und V+E vorhanden! Bei Fragen eMail/PN an mich

  • Moin,
    der kleinen Runde möchte ich mich auch gerne anschließen, denn eventuell bekommt das Packpferd irgendwann auch eine Gasanlage samt Tank, welcher schon vorhanden ist.

    nun ist es ein LT 1 geworden ;)

  • Moin,

    wie versprochen hier die Bilder. Mehr konnte ich am Tank nicht entdecken:

    Kommt neu....

    Gruss, Florian
    >>>>>
    .. die Entdeckung der Langsamkeit....

  • Die eingeschlagenen Ziffern sind auf dem Foto schwer zu erkennen, aber zumindest Eine Überholung mit Sandstrahlen und neuem Lack wäre im Rahmen der 10-Jahres Prüfung erforderlich.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

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