Umbau Gaskochfeld von 220 auf 12v

  • Moin,

    Wir sind gerade auf der Suche nach einem Gaskochfeld für den Shelter. Neben den bewährten Edelstahlmulden würden wir uns eigentlich für ein CAN-Feld emtscheiden da fürmins auch die Optik relevant ist.

    Wenn man so im Netz sucht stösst man auch auf Haushaltsgeräte mit 220v Anschluss. Da sind sehr stylische Einheiten zu teilweise günstigeren Preisen zu haben. Jetzt meine Frage. Was sprichtbgegen einen Umbau auf 12V? Strom ist doch ausschliesslich für die Piezozündung erforderlich. Haushaltsgeräte haben 20mbar Betriebsdruck richtig?

    Gruss Dirk

  • Hallo Dirk,

    Haushaltsgeräte sind aber auch nur für Haushalte zugelassen und nicht für Fahrzeuge.

    Gruß Christopher

    Mercedes Vario 816 mit Holzkoffer

  • Moin,

    Geht erst mal nicht um Zulassung sondern um technischen Hintergrund. Dass so ein Teil bei der Gasprüfung durchfällt dürfte klar sein.

    Gruss Dirk

  • Meines Wissens gibt es die Prüfung und die Freigabe von Kochern für den Fahrzeugeinbau nicht.
    Da werden bestimmte Anforderungen gestellt, und wenn der Kocher die erfüllt dann darf man ihn einbauen....

    Meines Wissens!!! Das muss nicht stimmen, aber frage den TÜV-Mann deines Vertrauens einfach mal was er darüber weiß und wie er es interpretiert.
    Ich hatte ein ähnliches Problem mit meinem Dieselkocher.
    Da war der Wallas in aller Munde, der aber nur für Schiffe geplant war. Mein TüV-ler hat sich den Kocher angeschaut und hätte grünes Licht gegeben.
    Ich habe mich dann aber für den Webasto X-100 entschieden, wegen der Höhenanpassung.
    Aber das Theater drum herum war das gleiche wie jetzt bei deinem Gaskocher.

    Gruß Nunmachmal

    Ich habe viel aus meinen Fehlern gelernt, ich glaube ich mache noch einen.

  • Zitat von nouz

    Moin,

    Warst Du in LB beim TÜV? Wir kommen aus dem gleichen Sprenkel.

    Gruss Dirk

    Ich hatte mal einen sehr guten Draht nach Esslingen.
    Dort bin ich mehrmals im Jahr für Vollgutachten.
    Leider ist der junge Leiter nicht mehr dabei.
    Der Senior, wir kennen uns schon viele Jahre, hat leider..... wie soll ich sagen/schreiben..... keine Eier :oops: (ENTSCHULDIGUNG!!!!)
    Mit Olaf war das kein Problem, mein Mini-Kuh-Fänger wurde in der Planungsphase als "Verstärkter Nummerntafelhalter" deklariert...
    Dann war er weg und es war mühselig das Teil eingetragen zu bekommen.

    Heißt jetzt "Motoranfahrschutz mit integrierter Seilwinde".
    Letztlich geht alles irgendwie. Man muss nur im Vorfeld mit den Leuten reden und im Zweifel fragen: "Wo steht das zum Nachlesen"
    Wenn man das selber liest, findet man auch den Spielraum für die benötigte Definition.

    Gruß Nunmachmal

    Ich habe viel aus meinen Fehlern gelernt, ich glaube ich mache noch einen.

  • Wobei, du brauchst den TÜV dafür gar nicht.
    Maßgebend ist der, welcher dir die Gasbescheinigung ausstellt.
    Der vom TÜV kümmert sich um die technischen Details sicher nicht.
    Der Kocher als solches wird auch nicht eingetragen, er ist beim Wohnmobil nur erforderlich.

    Gruß Nunmachmal

    Ich habe viel aus meinen Fehlern gelernt, ich glaube ich mache noch einen.

  • Zitat von nouz

    Haushaltsgeräte haben 20mbar Betriebsdruck richtig?


    Jein.

    Wenn es ein Haushaltsgerät für Flüssiggas ist, dann sollte es 50 mBar haben.
    Wenn es ein Erdgasgerät ist, dann 18 - ? MBar.

    Ein Düsentausch wäre zum Betrieb mit 30 mBar Flüssiggas erforderlich.

    Rein rechtlich dürfte es, wie schon geschrieben, an der Zulassung scheitern. Ggf. ist der Herd vom Hersteller nur für den Betrieb mit Erdgas vorgesehen.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Zitat von nunmachmal


    Maßgebend ist der, welcher dir die Gasbescheinigung ausstellt.

    Das möchte ich aus rechtlicher Sicht nicht so stehen lassen.
    Für den TÜV wird die Gasprüfbescheinigung sicherlich reichen. Der Prüfer hat i. d. R. eh kaum Ahnung von Brenngasanlagen.
    Wenn es aber zu einem Schadensereignis kommt und die Versicherung oder die Staatsanwaltschaft nachforscht, dann dürfte auch maßgeblich sein, wer den Gasherd umgebaut und eingebaut hat, bzw. wer ihn so in Verkehr gebracht hat.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Zitat von Krabbe

    Das möchte ich aus rechtlicher Sicht nicht so stehen lassen.
    Für den TÜV wird die Gasprüfbescheinigung sicherlich reichen. Der Prüfer hat i. d. R. eh kaum Ahnung von Brenngasanlagen.
    Wenn es aber zu einem Schadensereignis kommt und die Versicherung oder die Staatsanwaltschaft nachforscht, dann dürfte auch maßgeblich sein, wer den Gasherd umgebaut und eingebaut hat, bzw. wer ihn so in Verkehr gebracht hat.

    Das mit dem Staatsanwalt und Co ist eh klar. Der Umbau sollte selbstverständlich von einer autorisierten Fachkraft vorgenommen werden!
    Was ich meinte ist das es keine "Allgemeine Betriebs-Erlaubnis" für (Gas)-Kocher in Fahrzeugen gibt, (ABE= war damals dieser rosa Zettel den du für alles gebraucht hast) sondern das sie bestimme Anforderungen erfüllen müssen.
    Da diese billigen Kartuschen-Kocher anscheinend diese Kriterien erfüllen, können diese ja nicht recht hoch liegen.

    Gruß Nunmachmal

    Ich habe viel aus meinen Fehlern gelernt, ich glaube ich mache noch einen.

  • Du übersiehst gerade nur, dass es neben der StVZO leider noch ein paar andere Vorschriften in D gibt und Gasverbrauchsrinrichtungen unter das ProdSG fallen und gemäß 7. ProdSV im Allgemeinen Baumustergeprüft sein müssen.
    Wenn man sowas gewerblicher abändert, dann ändert man ein baumustergeprüftes Gerät und wird damit sehr wahrscheinlich zum Hersteller und Inverkehrbringer eines neuen Geräts...
    Und der Rattenschwanz, der dann hintersteckt, ist von einem "kleinen" Handwerker kaum machbar.
    Und wenn doch, dann wird der Kunde das sicherlich nicht zahlen wollen.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Ja, gut, .......

    ..... die Karten liegen nun auf dem Tisch.
    Da muss man dann schauen was auf die Hand gehört und was man ablegt.

    Man könnte nun mal schauen was der 230Volt-Teil genau und wie macht.
    Dann ob es so was auch in 12Volt gibt oder was es kostet aus 12Volt für den Zündzweck 230Volt zu machen.
    Letztlich die geplante Lösung mit Sachverstand auf die Alltagstauglichkeit überprüfen.
    Wenn das von einem Fachmann realisiert wird, hätte ich keinerlei Bedenken.

    Schönen Abend noch

    Gruß Nunmachmal

    Ich habe viel aus meinen Fehlern gelernt, ich glaube ich mache noch einen.

  • Moin,

    ja klar. Gasprüfer nicht TÜV.

    Tatsächlich wundert man sich was für Gelumpe ohne Probleme verwendet werden darf, ein qualitativ hochwertiges Produkt aber an der Einstufung scheitert. Anyway. Hat letztendlich nur interessiert. Als braver Anwender wird matürlich ein zugelassenes Gerät verwendet. Danke soweit.

    Gruss Dirk

  • Zitat von nouz

    ... Als braver Anwender wird natürlich ein zugelassenes Gerät verwendet. ...

    Das ist doch klar :D Die Frage ist wie ob das Gerät umgebaut werden kann und ob es dadurch die Zulassung verliert.
    Das muss zu klären sein. Nicht einfach aufgeben und sagen: "Geht nicht". Es geht so lange nicht, bis es einer macht.

    Gruß P.

    Ich habe viel aus meinen Fehlern gelernt, ich glaube ich mache noch einen.

  • Man könnte ja mal den Prüfer Fragen. Der wird einem zumindest sagen können was die Voraussetzungen sind um das Gerät offiziell betreiben zu können.

    Dirk

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