Vorschriften zu Fahrzeugöffnungen (Gasanlage und allgemein)

  • Hallo Experten für Gasabnahmen und Abnahmeerfahrene
    Ich habe eine Frage zur Anordnung von diversen Öffnungen im Fahrzeug.
    Beispiel für klare Vorgaben: Die Lage von Abgasöffnungen in der Seitenwand (z.B. für Gasheizung) darf nicht im Bereich 30 cm um Fenster und nicht im senkrechten Bereich unter Fenstern liegen, sonst benötigt man eine automatische Heizungsunterbrechung bei Fensteröffnung.

    Nun habe ich aber weitere "technische Offnungen" im Bodenbereich, unter anderem
    - Vorgeschriebene Öffnung im Gaskasten (muss die übrigens im Kastenboden sein oder geht auch Seitenwand Gaskasten bis zum Boden?)
    - Vorgeschriebene Zuluftöffnung im Bodenbereich der Kabine für Zwangsbelüftung
    - Ansaugung Verbrennungsluft Dieselheizung (im Bodenbereich)
    - Abgasöffnung Dieselheizung (im Bodenbereich)
    - Abgasanlage des Fahrzeugs, die üblicherweise unter dem Boden zur Seite bläst

    Dass ich den Auspuff der Zusatzheizung nicht "direkt" neben der Öffnung der Zwangsbelüftung für die Kabine platziere, versteht sich von selbst.

    Meine Frage: Gibt es exakte Vorgaben zu den aufgeführten Umfängen wie in meinem oben angeführten Fensterbeispiel oder kommt dann jeder Prüfer mit einer anderen Vorstellung nach dem Motto "da sollten sie aber weiter weg sein"?
    Gruß Restler

  • Zitat von restler


    - Vorgeschriebene Öffnung im Gaskasten (muss die übrigens im Kastenboden sein oder geht auch Seitenwand Gaskasten bis zum Boden?)


    Die muss sogar in der Seitenwand sein, wenn Du die Verbrennungsluft für die Heizung am Unterboden ansaugst.

    Zu den anderen Sachen kann ich Dir ad hoc nichts schreiben.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Hallo Restler,

    eine Vorschrift für die Zwangsbelüftung über den Boden gibt es nicht. Bei der Auspuffanlage der Dieselheizung gibt es m.W.n. eine Vorschrift / Empfehlung des Herstellers (war bei meiner WEBASTO so). Für den Auspuff des Fahrzeuges gibt es wieder Bestimmungen über die Seite (muss Fahrerseite sein oder darf auch komplett unter dem Fahrzeug liegen, aber hinter dem Fahrerhaus; Ansaugöffnungen für Frischluft müssen ausreichend entfernt sein)

    Besten Gruß

    HWK

  • Zitat von Krabbe


    Die muss sogar in der Seitenwand sein, wenn Du die Verbrennungsluft für die Heizung am Unterboden ansaugst.

    Hi Krabbe,
    Du meinst mit Außenwand jetzt die Fahrzeugaußenwand? Ich hatte eine beliebige Wand des Gaskastens gemeint. Die Fahrzeugaußenwand ist bei mir eine große Gaskastentür, und die reicht nicht bis ganz zum Gaskastenboden. Da wirds dann mit einer Öffnung bis ganz zum Boden schwierig.
    Hast du einen genauen Wortlaut?

    Zitat von hwk

    eine Vorschrift für die Zwangsbelüftung über den Boden gibt es nicht.

    So bestimmt, wie du es schreibst, könnte man es fast glauben :wink:. Nach DIN EN 721 sind sowohl Belüftungsöffnungen im oberen als auch im unteren Bereich vorgeschrieben. Größe richtet sich nach Grundfläche des Fahrzeugs (nicht der Wohnkabine). Die untere Öffnung beträgt je nach Fahrzeuggröße 1000 bis 5000 mm2, darf nicht durch irgend etwas verdeckt werden können und hat sich im Bereich bis höchstens 100 mm über dem Kabinenboden zu befinden.

    In dieser Norm habe ich noch etwas gefunden. Abgasmündungen dürfen nicht näher als 500 mm an einer Tanköffnung oder sonstigen möglichen Austrittsstellen des Kraftstoffsystems befinden.
    Ansonsten steht dort nur, dass bei Abgasmündungen im Bodenbereich "Vorkehrungen getroffen werden sollen, dass die Verbrennungsgase nicht in den Innenraum angesaugt werden können, z.B. durch Verlegen der Abgasmündung MÖGLICHST weit nach außen oder nach hinten", leider keine Abstandsangabe.
    Und eine Gaskastenöffnung habe ich in diesem DIN-Text auch nicht gefunden.
    Gruß Restler

  • Wie willst Du den Gastkasten denn entlüften, wenn nicht nach außen? Das Gas muss irgendwie geführt nach draußen kommen, wenn es zu einem ausströmen im Gaskasten kommt.
    Ich habe bei mir auch durch die Tür entlüftet. Die Türöffnung ist auch etwas oberhalb vom Kabinenboden. Deshalb habe ich dem Gaskasten einen eigenen Boden verpaßt, der etwas höher ist, als die untere Türkante. Das hat dann den Vorteil, dass man das auch so bauen kann, dass ggf. Spritzwasser wieder abfließen kann.

    Den genauen Wortlaut muss ich raussuchen.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Zitat von Krabbe

    Wie willst Du den Gastkasten denn entlüften, wenn nicht nach außen? Das Gas muss irgendwie geführt nach draußen kommen, wenn es zu einem ausströmen im Gaskasten kommt.

    Mein Gaskasten ragt als Staukasten bis ca 30 cm unter die Bodenplatte. Ich hätte noch die Möglichkeit, durch die hintere Gaskastenwand oder die Wand in Richtung Fahrzeugmitte zu entlüften. Beides wäre dann eine Entlüftung unter dem Fahrzeug. Deshalb hatte ich nach irgend welchen Abhängigkeiten der verschiedenen Öffnungen gefragt. Bild ist besser als Worte.


    Zitat von Krabbe

    Den genauen Wortlaut muss ich raussuchen.

    Das wäre wirklich sehr nett.
    Gruß Restler

  • der Gaskasten ist nach unten durch eine Öffnung von mind. 100x100mm zu entlüften. Diese darf mit grobmaschigem Gitter abgedeckt sein. So hat es mir der TÜV-Prüfer bei der Ausbaubesprechung gesagt

  • Zitat von unimogthorsten

    der Gaskasten ist nach unten durch eine Öffnung von mind. 100x100mm zu entlüften. Diese darf mit grobmaschigem Gitter abgedeckt sein,


    oder waagerecht in Bodennähe durch die Seitenwand. Es darf aber kein Rand den Abfluss des schwereren Gases verhindern.

    Gruß Nunmachmal

    PS: Wobei immer andere Umstände wie Auspuff der Standheizung und Ähnliches zu beachten ist.

    Ich habe viel aus meinen Fehlern gelernt, ich glaube ich mache noch einen.

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