Risiko bei Flaschenschacht?

  • Moin!

    Bei meinem Wohnmobilausbau habe ich einen Gaskasten gebaut, der nur nach oben zu öffnen ist (dichter Deckel)

    Ich war der Ansicht, dass diese Konstruktion sicherer sei, da ein herkömmlicher Gasschrank das Risiko einer Gasdurchlässigen Tür hat.


    Jetzt lese ich allerdings in der G607-Verordnung, dass ein Flaschenschacht nur bei 5kg-Flaschen zulässig ist.

    Meine Konstruktion zählt vermutlich als Flaschenschacht.


    Warum ist diese bei Gasflaschen über 5kg nicht zulässig?


    Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

    Ich kann immer noch eine Tür einbauen...

  • Zitat von Greifswald

    Jetzt lese ich allerdings in der G607-Verordnung, dass ein Flaschenschacht nur bei 5kg-Flaschen zulässig ist.


    Hallo, hast Du einen Link zu dieser VO?

    Aus NRW grüsst Berny.
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    Renault Trafic Hochdach, langer Radstand, Selbstausbau 1992.

  • Hallo,

    "Flaschenschacht"… mal danach gegoogelt? Es sind immer die gleichen Texte, die man findet. Manchmal steht darüber "Alte Verordnung". Der Unterschied zum meist üblichen Flaschenschrank ist die verringerte Entlüftung nach unten. Dort soll ein 20mm-Schlauch ausreichend sein.

    Ich behaupte mal, dass wenn die Entlüftung den Vorschriften für die üblichen Schränke entspricht (mind. 100qcm), sollte es keine Probleme geben. Ich sehe im Flaschenschacht sogar noch einen Vorteil: Keine Türe, die man mühsam abdichten muss. Selbst wenn der Deckel mal etwas undicht sein sollte, das Gas strömt nach unten weg.

    Am besten: Beim Gasprüfer anrufen.

    Viele Grüße
    Oliver

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