Austauschfrist Wärmetauscher für Truma-Heizungen verlängert

  • Austauschfrist Wärmetauscher für Truma-Heizungen verlängert

    Gemäß der Straßenverkehrs-Richtlinie "Techn. Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a StVZO“ v. 5.07.1973 muss bei Heizgeräten für flüssige Brennstoffe (Diesel, Benzin) aufgrund der entstehenden Verbrennungsrückstände der Wärmetauscher nach 10 Jahren getauscht werden.

    In der Neufassung dieser „Technischen Anforderung“ vom 19.03.1990 forderte
    das Kraftfahrt-Bundesamt auch ein Austauschen des Wärmetauschers bei Heizgeräten für gasförmige Brennstoffe nach 10 Jahren. Bei der Verbrennung von Flüssiggas entstehen jedoch keine korrosiven Bestandteile, die den Wärmetauscher der Flüssiggasheizungen angreifen können, so dass aus Sicherheitsgründen ein Austausch der Wärmetauscher nicht notwendig ist.

    Die Truma Gerätetechnik GmbH & Co. KG, Putzbrunn ist aus diesem Wissen heraus überzeugt, dass die Sicherheit und Qualität der Truma-Produkte auch weit über 10 Jahre hinaus in jedem Fall gewährleistet ist. Daher hat sie sich entschlossen, das Inkrafttreten der Neufassung der „Technischen Anforderung“ zugunsten der Kunden zu verhindern.

    Ein von Truma beauftragtes korrosionstechnisches Gutachten zur Bewertung der Dauerhaftigkeit von Truma-Flüssiggasheizungen bei der Forschungs- und Materialprüfungsanstalt für Bauwesen, Referat Korrosionsschutz, brachte ein eindeutiges Ergebnis: „Heizungen dieser Bauart können ohne weiteres 30 Jahre und länger betrieben werden, ohne dass korrosionsbedingte Undichtigkeiten auftreten“.

    Auf Basis dieses Gutachtens gelang es Truma, beim Kraftfahrt-Bundesamt eine Erweiterung der Zeiträume für die Verwendung der Wärmetauscher von Flüssiggasheizungen und der abgasführenden Rohre abweichend von den Forderungen nach den „Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile nach § 22 a StVZO“ von 10 auf 30 Jahre zu erwirken.
    Ein entsprechende Bescheinigung wird den TÜV- und DEKRA-Stellen in Kürze vorgelegt werden.

    Ein Austausch, der technisch gesehen unnötig ist, den Kunden keinerlei Nutzen bringt, trotzdem aber Geld kostet, entfällt jetzt.

    Für alle, die in ihren Reisemobilen eine Truma-Flüssiggasheizung Trumatic C, Trumatic E oder Trumatic S-K eingebaut haben, besteht somit keine Austauschpflicht von Wärmetauschern und Abgasrohren in den nächsten Jahren.

    Wir freuen uns sehr, dass unsere Bemühungen erfolgreich waren und wir den Truma-Kunden diese Mitteilung machen können. Für weitere Informationen steht Ihnen Truma gerne zu Verfügung.

    Putzbrunn, Februar 2003

    Truma HP

    Gruß Tom...

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