• Hallo Selbstbauer..wie immer kommt man bei der Suche vom Hundertsten....

    Wieviel Überhang hinten darf / soll / kann man bei verschiedenen Fahrgestellen (Ducato/Jumper/ Boxer oder alternativ Transit)
    realisieren..und wie genau wird der gerechnet? (Hinterkante Rückleuchten oder Ende Prizsche oder wie...)
    Wie siehts mit dem Anhängerbetrieb aus?

    Gruß
    Roman

    Das einfach Schöne soll der Kenner schätzen,
    Verziertes aber spricht der Menge zu. (Goethe)

  • Hallo Roman,
    der Überhang wird ab Mitte Hinterachse gemessen. Weil ab da wirken die Kräfte. Je länger der Überhang ist,desto mehr wird die Vorderachse entlastet und das Fahrzeug schlechter fahrbar. Im Extremfall kippt das Fahrzeug nach hinten und die Vorderachse schwebt in der Luft. Wenn ich das recht in Erinnerung habe, sind 40% des Radstandes die Hausnummer, die die Fahrzeughersteller in der Regel vorgeben.
    Die Anhängerkupplung sollte halt so angebracht sein, dass du noch vernünftig anhängen kannst. Irgendwann wird dein Hänger nicht mehr genug Bewegungsfreiheit haben, wenn die Anhängerkupplung zu sehr von der Hinterkante des Fahrzeugs weg wandert.

    Gruß
    Herby

    Probier's mal mit Gemütlichkeit

  • Servus Balu und Danke für die Info...ich hab das allerdings anders gemeint....
    Wenn man einen Pritschenwagen betrachtet, dann steht doch die Ladefläche hinten etwas über die Rückleuchten hinaus(die ja meistens unten am Leiterrahmen angebracht wurden).
    Also, wenn ich z.B. 3m Ladelänge habe, darf ich dann meine Kabine z.B. 3,2m lang machen.....?

    Das einfach Schöne soll der Kenner schätzen,
    Verziertes aber spricht der Menge zu. (Goethe)

  • Hallo Roman,

    zu Herbys Beitrag möchte ich noch hinzufügen das ein langer Hecküberhang nicht nur die Vorderachse entlastet sondern auch die
    Hinterachse deutlich mehr belastet. Je weiter Du hinter die Hinterachse kommst umso höher wird der Faktor mit dem das Gewicht auf
    die Hinterachse drückt.

    Gerechnet wird die Hinterachsbelastung wie folgt: Gewicht x ( Radstand + Überhang ) / Radstand = Hinterachsbelastung.

    Ein Beispiel: 50Kg ( z.B. zwei E-Bikes ) auf dem Heckträger 170cm hinter der Hinterachse bei einem Radstand von 340cm drücken mit 75Kg auf die Hinterachse
    und entlasten die Vorderachse um 25Kg.

    Gruß Christopher

    Mercedes Vario 816 mit Holzkoffer

  • Nachtrag:

    Roman, Du kannst deine Kabine so weit überstehen lassen wie Du willst. Du musst sie dann nur nach dem Ladesicherungsgesetz kenntlich machen.
    Ich glaube ab einem Meter hinter Fahrzeugende muß dann eine Zusatzbeleuchtung angebracht werden. Wenn Du also an die Kabine Rückleuchten
    anbringst bist Du aus dem Schneider.

    Gruß Christopher

    Mercedes Vario 816 mit Holzkoffer

  • Bei VW zum Beispiel ist der Überhang vorgegeben mit 43% des Radstandes. Auch ist die Gewichtsverteilung vorne/hinten, Rechts/links vorgegeben. Schau mal nach Aufbauplänen.
    Siehe hier: https://umbauportal.de/documents/1015…cc-9bafef4a6991
    zB Ford: http://www.ford.de/Rund-um-den-Service/AufbautenUmbauten
    Einfach mal suchen.

    Was jedoch das größere Problem beim Überstand ist dass bei Festinstallation wie eine eingetragene Kabine du bei einem Überstand von mehr als 400mm vom Unterfahrschutz du einen zusätzlichen Unterfahrschutz benötigst.

    Dies wird bei mir mit 38cm ausgereizt....... Hoffe mal der Tüv misst auch wie ich.

  • Zitat von Freki

    Was jedoch das größere Problem beim Überstand ist dass bei Festinstallation wie eine eingetragene Kabine du bei einem Überstand von mehr als 400mm vom Unterfahrschutz du einen zusätzlichen Unterfahrschutz benötigst.

    Dies gilt aber nur über 3,5t, sonst entfällt der UFS und damit auch die 400mm Grenze. Der UFS kann aber bei längeren Überstand aber auch passend verlängert und wegen hinterem Böschungswinkel ggf. klappbar ausgeführt werden.

    schöne Grüße
    Franz

  • Wäre ja schön wenn das so wäre, aber hier finde ich nix zur 3,5t-Angabe:
    http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_32b.php

    (1) Kraftfahrzeuge, Anhänger und Fahrzeuge mit austauschbaren Ladungsträgern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h, bei denen der Abstand von der hinteren Begrenzung bis zur letzten Hinterachse mehr als 1 000 mm beträgt und bei denen in unbeladenem Zustand entweder das hintere Fahrgestell in seiner ganzen Breite oder die Hauptteile der Karosserie eine lichte Höhe von mehr als 550 mm über der Fahrbahn haben, müssen mit einem hinteren Unterfahrschutz ausgerüstet sein.

    Und zum Thema Einstufung des Fahrzeuges: eine Basis mit Pritsche zählt als LKW. Ich hatte bei meinem mal nachgefragt ob ich denn an der Kabine oben Blinker und ne dritte Bremsleuchte aus Sicherheitsgründen anbringen darf. Als Antwort: Aufgrund der Typeneinteilung darf ich keine zusätzliche Blinker anbringen, jedoch eine zusätzlich Bremsleuchte solange unter 1,80m usw was da dann noch an Bestimmungen kommen.

  • Zitat von Freki

    Bei VW zum Beispiel ist der Überhang vorgegeben mit 43% des Radstandes..

    Das scheint aber nicht bindend zu sein sondern nur eine Empfehlung.
    Sonst könnte der bayer. Wohnkabinenhersteller keine 220er Husky auf den Amarok aufbauen.
    Bei den 43 % wär der Überhang dann nur 133 cm ( Radstand 309 cm )
    Die Kabine dürfte dann max. 170 - 175 cm lang sein.

    Die Husky 220 ist aber nur mit Auflastung auf 3,5 t / HA 2,1 t zulassungsfähig .

    Gruß Rudi

  • Ich denke, die Fahrzeughersteller gehen von einer gleichmäßigen Beladung des Aufbaus aus. Dann sind so die Achsen nicht überlastet, bzw. das Gewichtsverhältnis zwischen den Achsen ist in Ordnung. Bei den Campern liegt ja diese gleichmäßige Beladung nicht vor. Da kann man durch entsprechende Verteilung der schweren Brocken der Einrichtung entsprechend jonglieren, damit die Achslasten wieder stimmen. Nur so sind die teils aberwitzigen Überhänge der Weißware zu erklären.

    Gruß
    Herby

    Probier's mal mit Gemütlichkeit

  • Bei VW ist zum Beispiel unter Punkt 2.1.3. genau angegeben wo der Schwerpunkt der Kabine zu liegen hat. Und dies dann laut EG-Richtlinie über Bremsanlagen 71/320/EWG. Dies jedoch nur in X-Richtung. Die seitliche Verschiebung wird woanders mit maximal 8% angegeben.

    Und wenn man sich den erwähnten Husky zum Beispiel anschaut hängt der hinten so tief dass ein Unterfahrschutz über die Kabine erfüllt ist.
    So erfüllen die meisten Hersteller diese Richtlinie.

    Also hat man mit Pritsche folgende Möglichkeiten:
    - Pritsche abnehmen und ein riesen Ding aufbauen, und dem Tüv dann nachrechnen dass der Schwerpunkt innerhalb des Rahmens ist.
    - Pritsche drauf lassen, riesen Kabine drauf und Unterfahrschutz, bzw. tief bauen.
    - Kabine so kurz bauen dass das entfällt. Und dann hoffen dass man trotzdem beim Tüv den Schwerpunkt nicht ermitteln muss....

    Griasle

  • Zitat von holger4x4

    Soweit ich weis, gilt das mit den 3,5to bei dem SEITLICHEN Unterfahrschutz!


    Genau so ist das. Wie ich aus soeben gemachter, leidvoller Erfahrung berichten kann.
    Der TÜV wollte bei meinem HDJ80 (2,96t) mit Kabine einen Unterfahrschutz haben, weil Hinterkante Kabine bis Mitte Achse mehr als 1000 mm beträgt
    und die Unterkante der Kabine mehr als 550 mm über dem Boden ist.
    Dabei war es dem TÜV vollkommen schnurz, dass der Rahmen des HDJ80 nur 40 cm kürzer ist als die Kabine und am Ende des Rahmens eine
    Quertraverse sitzt. Gleichfalls spielte es keine Rolle, das unter der Quertraverse eine weitere Traverse für die AHK sitzt und somit die
    550 mm deutlich unterschritten werden.
    Nun habe ich einen zertifizierten! Unterfahrschutz aus Alu direkt an der Quertraverse verschraubt (schnell demontierbar :mrgreen: ) und der TÜV war zufrieden.

    Der Sinn der Veranstaltung?
    Keine Ahnung :roll:

    Gruß
    Maik

    Neben einem Hund ist ein Buch Dein bester Freund. In einem Hund ist es zu dunkel zum Lesen.

  • Zitat von Freki

    Kannst du mir da mal bitte n Bild von schicken?

    Hast du es auch noch bei nem zweiten Prüfer versucht?

    Bei nem Zweiten? :lol::lol::lol:
    Sieben Wochen haben wir uns die Hacken abgelaufen.
    Aber das ist ne andere Geschichte…
    Ich kann mal ein Foto von der Traverse machen. Mein Auto ohne Traverse findest Du hier:
    http://www.womobox.de/phpBB2/viewtopic.php?t=8267

    Neben einem Hund ist ein Buch Dein bester Freund. In einem Hund ist es zu dunkel zum Lesen.

  • Hab mal die Verordnungen durchgelesen, darf halt je Seite die Breite nicht um mehr als 10cm unterschreiten.

    Hab gerade mal bei mir nachgemessen, und komme mit der Italienische Pritsche die immer noch breiter auf 15,8cm..........

    So langsam gebe ich es auf zu denken mit jedem neuen Auto wird alles besser.

  • Es ist schon putzig, dass in der Verordnung auch steht, dass in bestimmten Fällen, z.B. bei Geländewagen, auf den Unterfahrschutz verzichtet werden kann.
    Ist Ermessenssache des Prüfers. :roll:
    Dazu schreibe ich nicht mehr, sonst rege ich mich nur wieder auf... :mrgreen:

    Neben einem Hund ist ein Buch Dein bester Freund. In einem Hund ist es zu dunkel zum Lesen.

  • Zitat von ichotolot

    [
    Dabei war es dem TÜV vollkommen schnurz, dass der Rahmen des HDJ80 nur 40 cm kürzer ist als die Kabine und am Ende des Rahmens eine
    Quertraverse sitzt. Gleichfalls spielte es keine Rolle, das unter der Quertraverse eine weitere Traverse für die AHK sitzt und somit die
    550 mm deutlich unterschritten werden.
    Nun habe ich einen zertifizierten! Unterfahrschutz aus Alu direkt an der Quertraverse verschraubt (schnell demontierbar :mrgreen: ) und der TÜV war zufrieden.


    Hallo

    Ärger mit dem TÜV is blöd! :(

    Ich hab mir die Fotos vom Auto angesehen.

    Auch wenn der Rahmen nur 40 cm Kürzer ist und die Anhängekupplung sogar unter 550mm liegt bleibt zu bedenken, das die Breite der Achse nicht abgedeckt wird.

    Zitat von ichotolot


    Der Sinn der Veranstaltung?

    Es hilft nix: Ein Unterfahrschutz muss zumindest annähernd die Breite der Achse inklu. der Räder haben.


    VG

    Anton

    Wir brauchen dringend ein paar Verrückte - seht euch doch mal um, wo uns die Vernüftigen hingebracht haben!

  • Schon klar, Anton.
    Aber wie ich schrub - bei Geländewagen kann davon abgesehen werden.
    Einem Kumpel von mir wollten sie so ein Teil für seinen geländegängen Wohnwagen
    an die Backe texten :shock:

    Das Problem ist ein ganz anderes und vollkommen losgelöst von dem Thema.
    Immer weniger Prüfer trauen sich ihre Ermessensspielräume zu nutzen.
    Die Hintergründe sind, so denke ich, bekannt…. :roll:

    Gruß ins heimische Sauerland
    Maik

    Neben einem Hund ist ein Buch Dein bester Freund. In einem Hund ist es zu dunkel zum Lesen.

  • Was für Problem sich da überall auftun...

    Nach meinem derzeitigen Wissensstand werde ich all diese Probleme mit meiner zukünftigen Absetzkabine nicht haben: serienmäßig ragt das Ende der Pritsche 118cm über die Hinterachse hinaus, der Rückleuchtenträger gilt da wohl als Unterfahrschutz. Bei mir kommen noch rund 60cm dazu, aber da die (absetzbare) Kabine als Ladung gilt, muß ich keinen Unterfahrschutz haben. Allerdings werde ich die Rückleuchten an der Kabine wiederholen müssen, da sie mehr als 40cm über die Fahrzeug-Rückleuchten überstehen wird. Aber das würde ich sowieso machen, nicht zuletzt weil die Kabine auch seitlich über die Fahrzeugleuchten hinaus steht.

    Manchmal ergeben sich ganz neue Argumente für eine Absetzkabine...

    Viele Grüße
    Leerkabinen-Wolfgang

    die nächsten Festivitäten in http://www.Bodenheim.de:

    03.-05.05.2024: Leerkabinen-Treffen

    erstes Juni-WE (07.-10.06.2024): Weinfest - Stellplatz nicht nutzbar

    dritter Sept.-Samstag (21.09.2024): Weinprobe in den WeinbergenStellplätze und V+E vorhanden! Bei Fragen eMail/PN an mich

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