2. Eingangstür auf Fahrerseite?

  • Hallo zusammen,

    ist eine 2. Eingangstür auch auf der linken Seite (Fahrerseite) zulässig?
    Habe bisher nur gelesen eine Eingangstür "sollte" auf der rechten Seite eingebaut werden, bzw. zwei Fluchtwege sollen gegenüber liegen.

    Was sagt der TÜV zu einer 2. Tür auf der Fahrerseite, oder muss ich diese dann als Stauraumklappe deklarieren.
    Gibt es hier für §?

    Dank und Gruß
    gupi

  • Hi

    Da bist Du völlig frei. R/L egal. Nur beim aussteigen vorsichtig sein.

    Grüsse Willy
    _______________________________________________________
    in dubio prosecco ;) mens sana in campari soda ;)

  • Hallo Gupi


    normaler Weise geht das. Evtl muß Du bei einer Wohnkabine einen Aufkleber / Schild anbringen wo draufsteht: ACHTUNG: AUSSTIEG STRAßENSEITIG.

    Hatte ich bei meinem alten Koffer auch so.

    Oder frag den TÜVler deines Vertrauens.

    VG

    Anton

    Wir brauchen dringend ein paar Verrückte - seht euch doch mal um, wo uns die Vernüftigen hingebracht haben!

  • Und PKW haben heutzutage auch zwei Türen auf der Fahrerseite.
    Sollte kein Problem darstellen.

    Darf man den Grund für den Wunsch nach einer zweiten Tür erfahren?

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Hi

    Du darfst sogar mit dem Lenkrad auf der "falschen" Seite in D fahren ;)

    Grüsse Willy
    _______________________________________________________
    in dubio prosecco ;) mens sana in campari soda ;)

  • Zitat von willy

    Hi

    Du darfst sogar mit dem Lenkrad auf der "falschen" Seite in D fahren ;)

    aber wie ist das mit einem zweiten Lenkrad auf der anderen Seite???
    Ist wohl nur bei großen Flugzeugen erlaubt.......

    Das mit der Türe bleibt einen selbst überlassen. In keiner Aufbaurichtline seht da irgendwas.

    Gruß Nunmachmal

    Ich habe viel aus meinen Fehlern gelernt, ich glaube ich mache noch einen.

  • Hallo gupi,

    ich wollte meine Tür damals auch auf der andere Seite anbringen und habe mit einem der oberen beim TÜV gesprochen, die für Wohnmobile etc. zuständig sind.
    Er sagte, er hätte bedenken und würde es nicht erlauben.

    Grund sei, dass man den Straßenverkehr gewöhnlich nicht aus dem Wohnmobil heraus überblicken könnte.
    Es sei zwar richtig, dass man die Tür sicherlich ohne Gefahr erst einen Spalt weit aufmachen kann, um zu schauen (das war mein Argument), aber ich könnte nicht für alle Fahrgäste sicherstellen, dass diese das ebenfalls täten, z.B. Kinder.
    Bei Kastenwagen für Transport stellt sich dieses Problem nicht und die für Personenbeförderung sind oft rundumverglast.

    Also spreche es am besten ab und lasse es dir auch schriftlich geben.

    Gruß
    Jürgen

  • Hallo,

    ich habe mich selber 2012 mal beim TÜV Süd wegen diese Problematik erkundigt. Es gibt keinerlei Vorschriften oder Verordnungen, welche eine Eingangstüre auf der Straßenseite verbieten. Das Einzige was beachtet werden muss ist, die Türe darf nur gegen die Fahrtrichtung auf gehen. Das heißt, sie muss, wenn sie auf der Fahrerseite montiert ist, die Scharniere links von der Türe haben. Das dient nur dem Schutz dagegen, dass die Türe vom Fahrtwind aufgerissen wird, falls sie von Innen jemand während der Fahrt öffnet.
    Ein Hinweisschild, dass dies die Straßenseite ist, währe wünschenswert, ist aber nicht vorgeschrieben.

    Gruß, clerk

Jetzt mitmachen!

Mit einem Benutzerkonto kannst du das womobox Forum noch besser nutzen.
Als registriertes Mitglied kannst du:
- Themen abonnieren und auf dem Laufenden bleiben
- Dich mit anderen Mitgliedern direkt austauschen
- Eigene Beiträge und Themen erstellen