Zulässigkeit/Vorschriften/Möglichkeiten

  • Hallo erstmal an alle, tolles Forum hier !
    Bin ein Neuling der, nachdem er 5 Wochen in Irland im Fahrersitz gepennt hat, feststellen muss : Ich bin keine 20 mehr und brauche bei schlecht Wetter ein Dach über dem Kopf und
    eine Liegefläche von 200x75 cm. Da ich, wie der Name ja schon andeutet, einen Pickup fahre liegt die Aufliegerkabiene auf der Hand und zwar als "Ladung". Da ich etwas über 1 Tonne Zuladung habe und wohl immer solo fahren werde, außerdem eher spartanisch reise, ist Gewicht eher kein Problem.
    Und Sorry vielleicht kommen jetzt ein paar uralte Fragen. Obwohl ich mich schon einige Stunden eingelesen habe, übriegens dank für die vielen hilfreichen Beiträge, konnte ich folgendes nicht klären:
    1. Schweiz , Ladung seitlich überstehend. Was gilt ? Die Daten des Fahrzeugscheins oder die tatsächliche Breite incl. regulärer Außenspiegel ?
    2.Wenn die Kabiene Ladung ist, gibt es trotzdem Vorschriften für die Gasinstallation? Ich plane nur einen Kocher und ev. einen Heizstrahler.Nichts was während der Fahrt in Betrieb wäre.
    3.Ich plane 25 mm Sandwichplatten mit Aluprofielen und Aufstelldach, also eigentlich nur ein festeres Zelt. Gibt es fertige Einbaufenster für diese Wandstärke, was ich bisher gefunden habe geht erst ab 26 mm Wandstärke los. Spricht was dagegen die Fenster aus Aluprofielen zu bauen und Thermopenscheiben eizusetzen ?
    4.Welche Scharniere eignen sich für so ein Klapphubdach und wo bekommt man die ?
    5.Eignet sich eine normale Gfk-sanwichplatte für den Boden oder muss da was härteres drauf?
    6.Welcher ist der beste Kleber/Dichter (Preis/Leistung) für Gfk/Alu, muss man irgendwas grundieren ?
    7.Alu blank oder eloxiert, macht der Mehrpreis Sinn ?
    8. Da meine Kabiene 50 cm hinten übersteht, sprich heruntergeklappte Heckklappe. wie ist das mit Nummernschild und Heckleuchten ? Wo finde ich die betreffende Vorschrift?

    Ganz schön viele Fragen, wie gesagt, wenn ich nerve wegen schon 100 mal behandelten Fragen tuts mir leid, aber das sin die Sachen die ich aus dem Forum noch nicht rauslesen konnte.
    Mein erster Beitrag für die es noch nicht wissen: Der Link http://www.anhaenger-selbstbau.de/ ist interessant um zu sehen was es so gibt, allerdings nimmt der Fahrzeugbauer um die Ecke für die Aluprofiele nur ca. 1/3 der Preise die dort aufgerufen werden, jedenfalls bei 6m Längen, Anschnitt kostet 20% mehr, also immer noch die Hälfte.

    Also wenn sich ein "Wissender" erbarmt wäre ich ein Stück weiter in meinen Planungen !

    Liebe Grüße, Dirk/B2500

  • Hallo Dirk,

    willkommen im Forum.

    Wenn Du die Kabine erst abuen willst kannst Du auch so bauen das sie nicht seitlich übersteht.
    Die Fenster gehen auch bei 25mm Wandstärke - es muß sowieso Dichtmasse verwendet werden und da macht ein mm
    nichts aus.
    Als Bodenplatte würde ich auf jeden Fall eine Platte mit Holzinnenschicht nehmen um darauf die Möbel befestigen zu können.

    Was für eine Karosserievariante hast Du denn? Evenzuell gibt es ja schon Kabinen auf dem Markt welche Du dann "nur" noch
    auf deine Ansprüche anpassen müstest.

    Gruß Christopher

    Mercedes Vario 816 mit Holzkoffer

  • Zitat von B2500

    ...2.Wenn die Kabiene Ladung ist, gibt es trotzdem Vorschriften für die Gasinstallation? Ich plane nur einen Kocher und ev. einen Heizstrahler.

    Hallo Dirk,
    bei Heizstrahler klingeln bei mir die Alarmglocken. Wenn Du Dir eine Heizung ins Fahrzeug holst, sollte es etwas sein, was seine Verbrennungsluft nicht aus der Kabine zieht, sondern von außen zugeführt bekommt.
    Du wärest nicht der erste der nach einer kühlen Nacht aufwacht und tot ist, weil die Heizung den Sauerstoff in der (wahrscheinlich eher kleinen) Kabine verbraucht hat. Das wollen wir doch alle nicht.

    Gruß
    Herby

    Probier's mal mit Gemütlichkeit

  • Hallo Dirk

    Welcome hier im Forum

    dann erbarm ich mich mal :)

    zu 1 da meldet sich bestimmt Picco dazu , der weiß das genau.
    wenn du aus CH bist mußt du eh das Teil abnehmen lassen.
    als Deutscher mach dir keine Gedanken,es fahren hunderte durch die CH mit Kabinen als Ladung
    und keiner wurde zurückgewiesen bzw. hat Strafe bezahlt.

    zu 2 bau es nach Vorschrift, und prüf es regelmäßig, es geht um dein Leben .
    Und ein Heizstrahler ist dazu ungeeignet ,da die Abgase nicht nach außen entweichen können.

    zu 3 bei den Seitz Fenstern dann eben 10 mm unterlegen (Holz oder Kunsstoff )

    zu 4 -----------

    zu 5 für den Boden haben die Plattenbauer stärkere Platten mit Holzboden

    zu 6 da gibts mehrere , evtl. Sikaflex

    zu 7 -----------

    zu 8 müßte ich auch suchen , vielleicht weiß es jemand

    Gruß Rudi

  • Hoi Dirk und herzlich willkommen hier! :D

    Zitat von B2500

    1. Schweiz , Ladung seitlich überstehend. Was gilt ? Die Daten des Fahrzeugscheins oder die tatsächliche Breite incl. regulärer Außenspiegel ?

    Es gilt die effektive Breite exclusive Spiegel und Anbauten! Das dürfte etwa den Daten des Fahrzeugscheines entsprechen, wird aber kaum kontrolliert, wohl da die meisten Kabinen eingetragen und somit nicht Ladung sind.
    Dumm wirds wenn Du mit einer zu breiten Ladung jemanden verletzt oder etwas beschädigst...

  • Zitat von B2500

    1. Schweiz , Ladung seitlich überstehend. Was gilt ? Die Daten des Fahrzeugscheins oder die tatsächliche Breite incl. regulärer Außenspiegel ?
    2.Wenn die Kabiene Ladung ist, gibt es trotzdem Vorschriften für die Gasinstallation? Ich plane nur einen Kocher und ev. einen Heizstrahler.Nichts was während der Fahrt in Betrieb wäre.

    Hoi Dirk

    Die Ladung darf nicht breiter sein als die Pritsche; die hingegen darf 2,50 (2,55) Meter breit sein. Natürlich musst du dann die Spiegel und Beleuchtung entsprechend anpassen.
    Für die Ladung gibt es keine Gas-Vorschriften oder ähnliches. Für das Fahrzeug übrigens auch nicht (in der Schweiz). Da kannst du machen, wie du magst ...

    Gruss Pelzer
    der Muger
    .

  • Hallo Dirk,

    auch von mir ein 'Willkommen im Forum' und den Versuch von ein paar Antworten...

    zu 1: m.W. gilt die Breite des Fahrzeugs an der Stelle der am weitesten überstehenden fest mit dem Fahrzeug verbundenen Teile (also keine Anbauteile wie Sidepipes oder Spiegel) als Maß für die zulässige Aufbaubreite. Aber - hier bin ich mir allerdings nicht ganz sicher - gilt dies nur für in der Schweiz zugelassene Fahrzeuge; in anderen Ländern zugelassene Fahrzeuge, die dieses Kriterium nicht erfüllen, dürfen die Schweiz anstandslos passieren.

    zu 2: soweit mir bekannt ist, bist Du als Ladungsbeförderer für die Sicherheit Deiner Ladung zuständig - das gilt sowohl dafür, daß die Ladung ordentlich befestigt ist und sich auch bei einem Unfall nicht *selbst* zerlegt, als auch für alle Installationen. Wobei andere ja schon darauf hingewiesen haben, daß Du einen Heizstrahler, der seine Verbrennungsluft nicht von aussen holt und seine Abgase im Fahrzeug läßt, nur einsetzen solltest, wenn Du morgens tot aufwachen möchtest :!::!::!::!:

    zu 3: wenn es Deinen Plänen nicht total widerspricht, würde ich zu 30mm starken Wänden greifen - dafür gibt es mehr Profile, und dann gibt's überhaupt keine Probleme mit dem Fenstereinbau.
    Aluprofile und Thermopenfenster sind eigentlich nur dann akzeptabel, wenn Du nicht in Gegenden fährst, in denen eine Heizung gebraucht wird: diese Fenster stellen eine erhebliche Kälte- (richtiger Wärme-)brücke dar, an denen Du erhebliche Kondenswassermengen erzeugen wirst - ich habe es selbst bei einem Mietmobil in Kanada erlebt: zwei größere Fenster dieser Art abgewischt und das benutzte (Frottee!)Handtuch war pitschnaß!

    zu 4: sehr sinnvoll sind Stangenscharniere, hier z.B. von Titgemeyer - die sind per se gleichzeitig Scharnier und Dichtung

    zu 5: reines GfK-Sandwich hat zu wenig Punktbelastbarkeit, hier müßte Sperrholz zumindest unter die GfK-Oberschicht. Dann kann man aber auch gleich auf das GfK verzichten. Ich habe mir die Bodenplatte aus 4mm Birke-Multiplex/30mm Styrodur mit Multiplex-Verstärkungen/15mm Birke-Multiplex selbst zusammen geklebt, weil ich so gleich die Hydraulikschläuche für meine Hubstützen und die Kabel im Boden verlegen konnte.

    zu 6: um auf GfK mit Alu zu verkleben, habe ich SikaFlex® 552 (UV-feste Version des üblichen 252) verwendet und vorher mit SikaCleaner®-205 die Klebeflächen gereinigt. Hält (bislang) bombenfest. Vermutlich gibt's günstigere Alternativen, aber ich wollte nur einmal bauen ;)

    zu 7: k.A.

    zu 8: die TÜV-Vorschriften gibt's irgendwo im Forum bereits, ich weiß aber nicht mehr wo...

    Gruß
    Leerkabinen-Wolfgang

    die nächsten Festivitäten in http://www.Bodenheim.de:

    03.-05.05.2024: Leerkabinen-Treffen

    erstes Juni-WE (07.-10.06.2024): Weinfest - Stellplatz nicht nutzbar

    dritter Sept.-Samstag (21.09.2024): Weinprobe in den WeinbergenStellplätze und V+E vorhanden! Bei Fragen eMail/PN an mich

  • Zitat von Leerkabinen-Wolfgang

    ... gilt die Breite des Fahrzeugs an der Stelle der am weitesten überstehenden fest mit dem Fahrzeug verbundenen Teile ... als Maß für die zulässige Aufbaubreite.


    ... genau - also die Pritsche. Und die darf 2,50 Meter breit sein.

    Gruss Pelzer
    .

  • Hoi zämä

    Zitat von Leerkabinen-Wolfgang

    zu 1: m.W. gilt die Breite des Fahrzeugs an der Stelle der am weitesten überstehenden fest mit dem Fahrzeug verbundenen Teile (also keine Anbauteile wie Sidepipes oder Spiegel) als Maß für die zulässige Aufbaubreite. Aber - hier bin ich mir allerdings nicht ganz sicher - gilt dies nur für in der Schweiz zugelassene Fahrzeuge; in anderen Ländern zugelassene Fahrzeuge, die dieses Kriterium nicht erfüllen, dürfen die Schweiz anstandslos passieren.

    Richtig! Aber wenn es Ladung ist darf es auch bei ausländischen Fahrzeugen nicht überstehen... :wink:

  • Zitat von Picco

    ...Aber wenn es Ladung ist darf es auch bei ausländischen Fahrzeugen nicht überstehen... :wink:


    Danke für die Aufklärung - ich dachte immer, daß ein Fahrzeug, das irgendwo in Europa zugelassen ist, auch in allen anderen Staaten fahren darf. Na ja, vielleicht ist die Schweiz etwas europäischer als andere Staaten...

    Viele Grüße
    Leerkabinen-Wolfgang

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  • Zitat von Leerkabinen-Wolfgang

    ...ich dachte immer, daß ein Fahrzeug, das irgendwo in Europa zugelassen ist, auch in allen anderen Staaten fahren darf. Na ja, vielleicht ist die Schweiz etwas europäischer als andere Staaten...

    Hallo Wolfgang,
    Du darfst die EUROPÄISCHE UNION nicht mit Europa gleichsetzen. In der EU ist Deine Denke richtig, soweit ich weiß. Die Schweiz liegt zwar mitten in Europa, aber außerhalb der EU und kocht deshalb ihr eigenes Süppchen! :idea::mrgreen:

    Gruß
    Herby

    Probier's mal mit Gemütlichkeit

  • Danke für das Feedback !
    nochmal zu den Fenstern, ich rede nicht von einfachverglasung sondern von Thermopenscheiben, die Doppelverglasung die auch in Wohnungen verwendet weird, die haben hervorragende K-Werte.
    Abgesehen davon werde ich sicher nie bei Temperaturen unter 5-6 Grad/Nachts unterwegs sein.
    :?::?::?::?: Zu den Profielen, gibt es irgendwo (im Netz) so was wie einen Katalog mit techn. Zeichnungen der lieferbaren Profiel mit Abmessung. Das wäre eine echte Hilfe für die Planung :?::?::?::?:

    Danke soweit !
    Dirk

  • Hi Dirk,

    was 'Hausfenster' angeht, so gibt es ein Problem: das Gas im Zwischenraum. Fährst Du nämlich in größere Höhen mit geringerem Luftdruck, kann es Dir passieren, daß der (relativ höhere) Druck in dem Bereich zwischen den Fensterscheiben Dir die Scheibe sprengt. Das ist auch ein Grund, warum die üblichen Kunststofffenster normalerweise eine Bohrung haben: zum Druckausgleich... Allerdings gibt es bei Echtglasfenstern Spezialkonstruktionen (z.B. von KCT), aber die kosten ein Irrsinnsgeld...

    Gruß
    Leerkabinen-Wolfgang

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  • Zitat von Leerkabinen-Wolfgang


    Danke für die Aufklärung - ich dachte immer, daß ein Fahrzeug, das irgendwo in Europa zugelassen ist, auch in allen anderen Staaten fahren darf. Na ja, vielleicht ist die Schweiz etwas europäischer als andere Staaten...

    Viele Grüße
    Leerkabinen-Wolfgang

    Hallo Wolfgang,

    du darfst doch auch mit dem zugelassenen Fahrzeug in der Schweiz fahren. Die Ladung ist ja nicht mit eingetragen(deswegen betrachtet man das ja als Ladung). Wenn die Kabine eingetragen ist (z.B. Aufbauart "geschlossener Kasten" und im Zusatz dann "wahlweise offener Kasten") ist sie ja zugelassen, also auch überstehend erlaubt. Nur die Ladung muss den landestypischen Verordnungen und Gesetzten genüge tun.

    Viele Grüße,
    Marc

  • Hoi zämä

    Marc (Colt) hat das absolut richtig erfasst!
    Das zugelassene Fahrzeug darf so wie es zugelassen wurde (egal in welchem Land) in der Schweiz fahren.
    Die Ladung ist ja nicht zugelassen und darf daher in der Schweiz nicht seitlich überstehen, egal ob sie das im Herkunftsland darf oder nicht!
    Ist die Kabine mit dem Fahrzeug zugelassen/geprüft (also im Fahrzeugschein eingetragen) darf sie legal auch breiter sein als das eigentliche Auto!
    Ist die Kabine nicht eingetragen ist sie Ladung und darf demnach nicht über das Fahrzeug (ohne Spiegel usw) ausstehen!
    Das hat nichts mit eigenes Süppchen zu tun, da gehts darum dass das Erstere ein zugelassenes Fahrzeug (also ein Objekt) ist und diese Zulassung akzeptiert wird auch wenn sie nicht den schweizer Vorschriften entspricht, das Zweite jedoch ist die Benutzung des Fahrzeuges (also eine Handlung), die geht natürlich nach Schweizer Recht!
    Sonst könnte man als Deutscher auf schweizer Autobahnen ja auch ohne Geschwindigkeitsbeschränkung fahren :wink:

  • Hoi Picco

    Das heißt aber auch das hunderte Pick up´s mit Kabine die durch die CH fahren
    mehr oder weniger illegal unterwegs sind.

    Und wie viele wurden aufgehalten, geprüft, durften nicht mehr weiter fahren bzw. mußten Strafe bezahlen.?

    Ich kenn keinen und hab in den Foren auch noch nichts gelesen.

    Gruß Rudi

  • Hoi Rudi

    Wenn die Kabinen breiter als das Auto sind und nicht eingetragen sind dann sind sie in der Schweiz illegal unterwegs, definitiv!
    Aber ich bin ja selbst mit einer breiteren Kabine gefahren, sogar an Polizeikontrollen vorbei, nie wurde ich aufgehalten...im Falle eines Unfalles wirds aber wohl teuer...

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