neuaufbau wohnanhänger mit überlänge

  • moin moin,
    das fahrgestell steht schon im garten:
    bj 68, max 12t, länge 12,5m, breite 2,5m, schnellläufer, seid 3 jahren stillgelegt.
    der alte aufbau steht jetzt als lager daneben... es soll ein holz-neu-aufbau drauf...
    fahrgestell ist sehr gut gepflegt... aber wird dann auch nochmal überarbeitet.
    den wagen verbreitern wäre auch traumhaft. am liebsten bis auf 2,75m... oder gehts bis 3m auch relativ problemlos?

    wenn das ding fertig ist, soll es eher als haus dienen und nicht als wagen. längere strecken zum bewältigen könnten trozdem vorkommen und da der schon auf der autobahn war, warum nicht wieder? dann, mit überlänge und überbreite als schwertransport(kosten?) oder mit sondergenehmigungen(kosten?) + gelbes nummernschild?
    wie könnte ich das hinbekommen?

    der aufbau wird mit zielsetzung "zulassung" tüv begleitet gebaut/geplant(?). dem lieben jungen tüvler will ich aber möglichst viel arbeit abnehmen(kosten!!) und viel vorwissen mitbringen.
    das ist hier auch nicht das erste forum in dem ich frage...


    bin sehr dankbar für tipps!!
    bis bald

  • Hallo Hannse,
    erstmal willkommen hier!
    Wegen der Übergröße...
    Wer genehmigt solche Fahrten?
    Frag doch mal bei einem Spediteur nach, wie das so läuft. Die wissen zumindest, wer solche Transporte absegnet. Dann könntest Du Dich bei den entsprechenden Behörden erkundigen, wie Tarife und Bedingungen für so einen Transport sind.

    Gruß
    Herby

    Probier's mal mit Gemütlichkeit

  • Die Genehmigung gibt hierzulande in BaWü das Landratsamt. Erkundige Dich bei Langholzspediteuren, die benötigen regelmäßig Ausnahmegenehmigungen für Überlänge.

    Gruß, Mobilix

    Wenn der Hammer das einzige Werkzeug ist, wird jedes Problem zum Nagel...

    Einmal editiert, zuletzt von Mobilix (14. Juni 2012 um 22:32)

  • Ich würde mir das gut überlegen,immer das Theater mit der Sondergenhmigung...
    Dann bleib lieber bei den 2,5m Breite und bau den einen oder anderen Slideout rein,wenn der Platz denn gebrucht wird.

    Gruß, Holger

  • ja, ich überlege mir das gut...
    also sondergenemigung ist die § 70 StVZO die wichtige, die bekommt man in den meisten bundesländern beim regierungspräsidium.

    klar, das teil ziehen kann nur ein bauer oder ein spediteur. mit passendem"monster-truck" und genemigung... :)
    hat da keiner hier erfahrung mit sowas?

    und zu erkern, oder slideout auf englisch:
    die dinger sind meistens schlecht gedämmt und sind somit eine schwachstelle auf lange sicht. wenn man da auch noch mit metall(wärme/kälte-brücke) arbeitet hat man da schnell nen gammelschaden am anliegendem holz. mein wagen soll ja primär nur aus holz werden...
    würde viel lieber über die 2,55m gehen.. und das ing soll ja wie gesagt auch nicht sehr oft bewegt werden.

    aber auch schonmal danke!!!

  • Zitat von hannse

    oder gehts bis 3m auch relativ problemlos?


    Hallo


    ja, das geht ohne Probleme!


    Als landwirtschaftliches Fahrzeug :twisted:


    nee, mal ohne Witz. ich würds nicht tun, das gibt nur Theater! Ne dauerhafte Sondergenemigung wirst Du kaum kriegen, als Freizeitfahrzeug erst recht nicht.

    Bau das Ding doch als Ladung, da sieht es schon anders aus. Es werden ja auch sogenannte Mobilhomes am Stück transportiert.


    VG

    Anton

    Wir brauchen dringend ein paar Verrückte - seht euch doch mal um, wo uns die Vernüftigen hingebracht haben!

  • Hallo Hannse, was soll denn am Slideout schlecht sein? Du baust ihn doch selber und hast es in der Hand, wie gut er isoliert wird. Das geht auch in Holz , nur um die Bodenschienen in Metall wirst Du nicht herumkommen, aber auch die kann man so isolieren, dass sie nicht als Kältebrücken stören. Worauf du nur achten musst in der Holzbauweise, ist, dass Du keine irgendwie gearteten Flächen mit stehender Feuchtigkeit auf Holz erzeugst, aber da wäre eine etwas angeschrägte Dachfläche des Erkers, die zudem mit einer spaltenlosen GFK-Platte abgedeckt wird, das probate Mittel.

    Der Aufwand lohnt sich bestimmt, denn er beschert Dir die Freiheit, spontan wegfahren zu können, wenn sich die Umstände auf dem bisherigen Standort plötzlich verschlechtern.

  • Genau Thomas! Ich kam auch auf die Slideouts, weil viele der großen Schausteller LKW-Anhänger auch sowas haben, und die wohnen auch das ganze Jahr dort drin! So schlecht kann es nicht sein, wenn man das vernünftig baut.

    Gruß, Holger

  • Hallo hannse,

    ich sehe, Du hast Dich noch nicht ausführlich mit dem Thema beschäftigt. Alles, was breiter ist als 2,55m kannst Du als Normalsterblicher in D vergessen. Für Kühlaufbauten geht es bis 2,60m, aber das bist Du ja nicht, und für Landwirtschaft bis 3m u. U. sogar noch mehr, bist Du aber auch nicht. Wenn Du Dir viel Ärger ersparen willst, bleib bei 2,55m und keinen Zentimeter mehr. Natürlich kann man auch breiter auf der Straße unterwegs sein, doch dann muss jede (!) Fahrt angemeldet werden und erfordert u. U. sogar Begleitfahrzeug(e).

    Holz… Wenn es vorher ein Holzwagen war, kannst Du auch wieder mit Holz aufbauen. Wenn es vorher eine Blechhütte war, vergiss das Holz. Bekommst Du nicht zugelassen seit EU. Nach deutschem Recht würde es noch gehen, doch EU geht vor Bund. Thema: Brandschutz und Splittergefahr. Wenn es vorher kein WoWa war und Du es nun zum WoWa mit Holz machen willst, vergiss es. Bekommst Du ebenfalls nicht zugelassen, da bei einer Fahrzeugtypänderungen die neunen Gesetze greifen und Du keinen Bestandsschutz mehr genießt. Glaub mir, ich habe das bis zur höchsten Stelle des TÜV durch.

    Thema Überlänge: 18,75m Maximallänge - 12,50m Fahrgestell - 2m Deichsel = 4,25m Zugmaschine. Das wird nicht reichen. Üblich sind ca. 6m z. B. mit einer SZM. Dauerausnahmegenehmigungen für Überlänge kannst Du bekommen. Das ist kein Problem. Das Zugfahrzeug muss gelbe Rundumleuchten haben. Ach ja, die Genehmigungen sind Ländersache nicht Bundessache.

    Gelbes Nummernschild? :?: Was ist das? Kommst Du aus den Niederlanden? Als Otto-Normalverbraucher bekommst Du für die Zugi ein schwarzes - wenn sie alt genug ist und das H-Gutachten geklappt hat - auch ein historisches H-Kennzeichen. Wenn Du Schausteller bist, also tatsächlich ein Schaustellergewerbe betreibst, kannst Du ein grünes Nummernschild bekommen und bist damit steuerbefreit. Das Fahrzeug darf dann aber nur für Fahrten zu Veranstaltungen und für Fahrten, die im direkten Zusammenhang mit dem Gewerbe stehen, benutzt werden. Der Zoll kontrolliert das sehr streng. Kannst Du also auch vergessen. Der Anhänger bekommt ein normales schwarzes Kennzeichen und kostet als WoWa zugelassen nur ein paar wenig Euro Steuer - egal wie schwer oder groß das Teil ist.

    Schau Dich mal in einschlägigen Wagen-Foren um. Google ist Dein Freund. Da findest Du viele nützliche Infos. Bei allen Infos immer die aktuelle Gesetzeslage checken. Die könnte sich nämlich in der Zwischenzeit geändert haben.

    Viel Spaß beim Bauen,
    Oliver

  • Interessant was es alles gibt. Wie fahren denn die Zirkuswagen mit 2,75m Breite? Nur als Schaustellerwagen mit gewerblicher Zulassung? Und Traktor/Zugmaschine mir Rundumlicht voraus?
    Privat geht das bestimmt nicht,und wenn ist an der deutschen Grenze Schluß!

    Gruß, Holger

  • Hallo,

    im Angebot haben kann man vieles, doch ob man am Ende eine Zulassung dafür bekommt, steht auf einem ganz anderen Blatt. Mir hat man auch mal einen 2,70m breiten Wagen angeboten. "Sei alles kein Problem", hieß es. Dann habe ich genau nachgefragt nämlich bei denen, die den Stempel darunter setzen. :( Selbst bei Überführungsfahrten sind Überbreiten nicht so ohne weiteres möglich.

    Also hast Du einen 10-Meter Wagen. Na das ist doch noch handlich. Kurze Zugmaschine davor und es passt. :wink:

    Naja, wenn Du meinst, dass mit Geld alles geht, dann brauchst Du hier eigentlich nicht fragen, was geht! :mrgreen:

    Lass Dich nicht ärgern, aber klappere mal die ein oder andere Behörde ab, bevor Du Dir ein Ei ins Nest legst.

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