hallo leute,
ich bin dabei, mir einen pritschenwagen mit doppelkabine zuzulegen. eine absetzkabine im eigenbau soll entstehen und mir meine urlaube versüßen. nun einige "anfängerfragen". ist es denn in deutschland notwendig die kabine beim tüv vorzustellen oder ist das teil nur ladung, wenn ich die kabine direkt auf die pritsche stelle und so mit dem fahrzeug verbinde? welche vorschriften sind denn dafür bekannt? ich kann mir vorstellen das diese fragen hier schon oft diskutiert wurden, konnte aber nach langem suchen nichts finden. oder ist es rein rechtlich sogar möglich die pritsche abzubauen und die kabine auf das fahrgestell zu montieren ohne eine eintragungspflicht in die fahrzeugpapiere?
das könnte einige zentimeter einsparmöglichkeit in der fahrzeughöhe bringen.
ich hoffe es kann mir geholfen werden.
gruß
klaus