Rechtsfrage: Sitzplätze in der Leerkabine, quer, längs,Gurt?

  • Hi!
    Nach neuesten Regelungen dürfen ja nur noch Sitzbänke mit Prüfung eingebaut werden. Wobei es auch hier Ausnahmen geben soll, wie sehen die aus?

    Weiterhin hat mir mein TÜV mal verraten, dass bei längsstehenden Sitzbänken hinten keine Gurte notwendig seien - also auch keine geprüften Sitzbänke. Wie sind da die neueseten Regelungen, Erfahrungen bei Eintragung?

    Wie sieht das ganze bei abnehmbaren Kabinen auf DoKa's/Pritschenfahrzeugen aus? Gibt's da ne Chance auf Sitzplätze hinten?
    Sprechverbindung zur Fahrerkabine ist klar, aber was nutzt die geprüfte Bank, wenn die Kabine nicht geprüft ist?


    Ich weiss, dass Sitzplätze in einer Sandwichkabine nicht wirklich sicher sind, wenn 3t Fahrzeug drauffallen - ich denke auch an eine Rahmenkonstruktion mit mind. einem "Überrollbügel".


    Es geht mir um den gelegentlich möglichen Transport von menschlichem Gut, da ich auf lange Sicht den Aufbau einer Einzelkabine mit Koffer plane. Ein Fahrzeug nur für 2 Personen fänd ich dann nicht so toll. Ich will dann den Koffer gegen Nutzaufbauten bzw. Pritsche tauschen können, da das Fahrzeug multifunktionell werden soll.
    DoKa bietet mir zu wenig Nutzfläche hinten, 2er-Bank ist nicht so bequem und reisetauglich.

    Gruss,
    Dirk

    P.S.: ausserdem frag ich mich, wie ich zu der Ehre eine "Experten" gekommen bin...wie läuft das denn ab? Bin doch noch gar nicht so lange dabei und ob ich des Titels würdig bin, weiss ich nicht.

    Gruss,
    Dirk
    _______________________________________________________________

    Es ist einfach, glücklich zu sein. Es ist nur schwer, einfach zu sein.

  • Hi Dirk,

    du hast da ja was angesprochen...darüber habe ich mir ja noch gar keine Gedanken gemacht!

    Weiß jemand, was passiert, wenn ich auf ein altes Fahrgestell (´68, keine Gurtpflicht, 6 Sitzplätze eingetragen) eine neue Kabine baue?

    - Kann ich bei Einhalten der Zuladungsgrenzen die 6 Sitzplätze behalten?
    - Muß ich Gurte verbauen?
    - Gelten die Richtlinien von 1968 oder 2003?
    - Was ändert sich, wenn ich die Kabine absetzbar machen will.

    Ich glaube ich muss dringend mal mit dem TÜV sprechen. Ich melde mich, wenn ich was verbindliches rausgefunden habe!

    Danke für jede Info und Grüße

    Florian

  • Hallo

    Ich habe für die Einrichtung von Begurteten Sitzplätzen vom TÜV
    eine Sondergenehmigung bekommen.
    Grund: Da die Kabine von mir komplett selbergebaut wird, darf ich als Ausnahme auch Gurtbock+ Rahmenverlängerung selber anfertigen
    (vorher jedoch anhand von Zeichnungen mit dem Ing. bei TÜV
    besprochen).

    Gruß Frank

  • Hallo,
    an einer verbindlichen Antwort wären wir auch sehr interessiert. Wir wollen eine Pickupkabine mit Sitzen quer zur Fahrtrichtung hinten verkaufen. Die VW-Pritsche hat drei eingetragene Sitzplätze. Früher wußten wir, dass Sprechverbindung nach hinten und Durchgang sein muß und dann jemand sich während der Fahrt dort aufhalten darf. Heute wissen wir nichts mehr. Jeder erteilt uns eine andere Auskunft, oft gekoppelt an das Baujahr der Pritsche. Irgendjemand sagte uns auch, dass die Personenzahl in der Kabine unbeschränkt sei, weil man ja auf einer LKW Ladefläche auch so viel Leute mitnehmen dürfe wie man wolle.
    Christel

    Wenn kein Wind weht, zeigt auch der Wetterhahn Charakter.

  • Hallo an Alle,
    Grundsätzlich muss man bei Sitzen die zur Fahrt zugelassen sein sollen die Fluchtwegrichtlinien einhalten und genügend Fenster haben. Es gibt im Netz Ausbaurichtlinien für Wohnmobile vom TÜV (so ca. 10 Seiten).
    Sitzplätze quer zur Fahrtrichtung benötigen definitiv keinen Sicherheitsgurt, unabhängig davon wie alt das Auto oder die Kabine ist. Beckengurte werden aber gern gesehen und machen einen guten Eindruck. Die Verankerung dieser muss natürlich nicht geprüft sein, weil es ja nicht Pflicht ist bei Quersitzen. Ferner muss ein Haltegriff vorhanden sein und die Fläche auf die die Köpfe der Passagiere beim Crash aufprallen muss gepolstert sein.
    Wenn Sitzplätze in der Wohnkabine eingetragen sein sollen, dann muss eine Kraftschlüssige Verbindung zwischen Kabine und Fahrzeugrahmen bestehen, d.h. eine Lagerung der Kabine über Silentblöcke ist nicht gestattet. Durchgehende Schrauben mit Gummischeiben dazwischen schon, ebenso die Verspannvorrichtung von z.B. Tischer.
    Sprechverbindung ist auch klar.

    Viele Grüße,
    Ronny

  • Zitat von Ronny

    Ferner muss ein Haltegriff vorhanden sein
    Ronny


    Das nennen die lieben TÜV Leute "Rückhaltevorrichtung" das kann ein gepolstertes Brett seinn, ein gepolstertes Eisenrohr, ein Sicherheitsgurt, Handschlaufen usw. sein
    Auch mit den geprüften Sitzbänken ist das so nicht ganz richtig, ab 1992
    also für Fahrzeuge die ab 92 zugelassen wurden, gilt die Regel für geprüfte
    Rückhaltevorrichtungen, das wären die originalen (ab Werk) eingebauten
    Gurtaufnahmen. Du kannst theoretisch nach wie vor Deine Sitzbank selber bauen wenn es denn Gurte gäbe die lang genug wären um an der
    originalen " Gurtanbindungen" angeschraubt zu werden.
    Bei einigen Fahrzeugen, so der T4 ist das nich möglich, da eine Realisierung einer Wohnfläche mit Bett nur über Umwege zu machen ist und die Gurtanbindung demzufolge an einer "geprüften" Bank erfolgen muss.

  • Zitat von Ronny


    d.h. eine Lagerung der Kabine über Silentblöcke ist nicht gestattet. Durchgehende Schrauben mit Gummischeiben dazwischen schon, ebenso die Verspannvorrichtung von z.B. Tischer.
    Sprechverbindung ist auch klar.

    Viele Grüße,
    Ronny

    Hi Ronny,
    wie ist das mit den Silentblöcken zu verstehen? Es gibt ja auch ausreisssichere Gummimetalllager, bei denen eine "Schraube mit Scheibe" formschlüssig mit der Trägerplatte verschachtelt ist. So was dürfte ja dann als formschlüssige Verbindung zählen, würd ich mal sagen. Oder eine Rundbuchse, bei der die Innenbuchse kpl. umschlossen ist.

    Bei einer Absetzkabine, die direkt auf die Längsträger geschraubt wird, halte ich "Silentblöcke" für absolut zwingend.

    Demgegenüber kann man bei eine Kabine, die auf die serienmässige Pritsche geschnallt wird, deren Steifigkeit nutzen, um Platzverluste zu minimieren. also direkt draufschnallen. Diese sind ja oft schon gummigelagert.


    @All:
    Darf ich die bisherigen Kommentare so verstehen, dass auch eine absetzbare Kabine, wenn sie richtig verbunden ist, mit so vielen Leuten besetzt werden darf, wie ich legale Sitzplätze zur Vefügung stelle (Grenze 9 Personen wgn. PBS ist klar) ? Das wär ja Spitze!

    Gruss,
    Dirk

    Gruss,
    Dirk
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    Es ist einfach, glücklich zu sein. Es ist nur schwer, einfach zu sein.

  • Sitzbänke in Wohnkabinen sind abhängig vom Baujahr des Basisfahrzeuges.
    Bis 92 keine Gurtpflicht, Sitze müssen "nur" sicher sein (siehe Beiträge oben)
    92 bis 2003: geprüfte Sitze und Gurte in Fahrtrichtung, gegen oder längs siehe oben.
    Ab 2003: Nur noch geprüfte Sitze mit Gurt, egal wo oder wie.


    Aber es ist wie immer, erst mit dem TüV sprechen, die haben manchmal komische Vorstellungen. Nötigenfalls mal mit nem zweiten TüV - Mann sprechen.

    Wenn man die Kabine selber baut ist man Hersteller, der kann dann eine Freigabe erstellen, mancher TüV macht das sogar mit. Andere verlangen dann teure Zugfestigkeitsgutachten.


    dm

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