BE Führerschein und Minisattelzug

  • Hallo

    Ich habe mich durch gewisse Seiten durchgekämpft und werde nicht schlauer.

    Die BE Führerschein Regelung sieht vor, dass jeweils das Fahrzeug und der Anhänger ein HzgG von 3,5T haben dürfen, also in Summe 7T.

    Wie ist das bei einem Minisattelzug, hier spielt die Sattellast bestimmt eine Rolle.


    danke im Voraus

    LG
    Konrad

  • Hallo Konrad,
    was sagen Straßenverkehrsamt oder Fahrschule vor Ort zu dem Thema?
    Oder eine Polizeistation? Die Brüder stellen im Zweifel auf der Straße fest, ob du mit der gefahrenen Kombi legal unterwegs bist.
    Die sollten das einigermaßen rechtssicher beantworten können.

    Gruß
    Herby,
    der aus diesem Thema auch noch nicht recht schlau geworden ist, aber keinen akuten Klärungsbedarf hat.

    Probier's mal mit Gemütlichkeit

  • ..ewigen Diskussionen z.B. im Wowaforum mitbekommen habe, gibts das zwei Gewichte...man kann den Zug wiegen, wobei es dann um dessen Gesamtgewicht geht, und man kann den Wowa allein wiegen.

    Angespannt wird die Deichsellast, bei Dir also die Sattellast, dem Zugfahrzeug angerechnet, beim Wiegen des Anhängers/Aufliegers geht es um dessen Gewicht allein. Wenn die Trachtengruppe Dich wegen Gewichtskontrolle aus dem Verkehr zieht und Du mit dem Anhang über dem Limit bist, dann hast du manchmal Diskussionsbedarf mit den Freunden darüber, dass man die Deichsellast abziehen muss, wenn der Hänger angespannt ist. Was Dir dann passieren kann, ist dass auch der Zugwagen gewogen wird. Wenn dann rauskommt, dass der mit den zwei Kids und den Erwachsenen + Gepäck +Hund schon ohne Stützlast überladen ist, kommst Du in Probleme. Meist, wenn der Fahrer im Prinzip vernünftig schon bei der Beladung war, regelt sich das im Rahmen der Zuladungstoleranz von 5 %, die man ihnen allgemein einräumt (aber nicht muss!) .
    Aber beim Wohnauflieger hast Du es mit mehr Stützlast zu tun, das muss der Zugwagen schon abkönnen mit seiner Hinterachse. Aber das Prinzip ist das gleiche.

  • Hallo

    Ich als noch Besitzer eines Wohnaufliegers Minisattelzug werde mal meinen Senf dazugeben.

    Bei uns in der Schweiz (Ich denke in D und A auch) ist die Kategorie B bis 3500kg Gesamtgewicht, die Kategorie E ist die Anhängerprüfung
    welche Gewichtsmässig nach oben nicht beschränkt ist.

    Somit darfst du mit der Kat.BE einen Minisattelzug fahren, sofern die Zugmaschine inkl. der Sattellast des Aufliegers nicht mehr als 3500kg Gesamtgewicht hat.

    Das Gesamtzuggewicht ist bei den Minisattel bei uns so zwischen 8000kg und bis 8700kg häufig vertreten (bei einem Allrad könnte es sogar mehr sein wegen des Adhäsionsgewichtes).
    Sprich Gesamtzuggewicht minus das Leergewicht der Zugmaschine ergibt das maximale Gesamtgewicht des Anhänger resp. Auflieger.

    Gruss Marcel

  • Hallo

    Mir geht es um den BE Schein nach 2013, der ist auf 7Tonnen begrenzt.

    Das Gesetz besagt bei einem B Schein 3500kg fürs Zugfahrzeug und BE "ein Zugfahrzeug der Klasse B und einen Anhänger oder Sattelanhänger, der eine höchste zulässige Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg hat"

    das heißt 7 Tonnen.

    angenommen ich gehe von einem Sprinter aus und dieser hat 2200kg +300kg für Personen und Kleinteile ergibt 2500kg. Bei einem HzgG von 3500kg minus 2500kg habe ich im besten Fall eine mögliche Sattellast von 1000kg (ist reine Theorie, Voraussetzung ist natürlich die Achslast).

    Jedoch wenn ich nur einen Sattelanhänger von 3500kg HzGG und dem Sprinter mit 2500kg zusammen rechne komme ich auf 6000kg.

    Jedoch hab ich im angehängten Zustand ein Fahrzeug mit 3500kg plus einen Auflieger mit einer Achslast von 2500kg, weil die 1000kg Sattellast auf dem Sprinter wirken.

    was passiert jetzt mit den fehlenden 1000kg, oder hab ich einen Denkfehler? wie komme ich in dieser Kombination auf die zulässigen 7 Tonnen?

    danke und LG
    Konrad

  • Die Sattellast des Aufliegers wird der Zugmaschine zugerechnet somit 2500 ZGG Zugmaschine + 4500 ZGG Auflieger macht 7 Tonnen ;)

  • ...soundbypabi....4500 Zugwagen und 2500 Achslast Auflieger.....

    Dafür muss man aber den Zwillingsreifen-Sprinter mit 4,6 t haben.....

  • Zitat von ThomasFF

    ...soundbypabi....4500 Zugwagen und 2500 Achslast Auflieger..........

    Hä?
    Ein Zugfahrzeug mit 3,5t zul. Ges.Gewicht, also 2500 kg "Reisegewicht" (Leergewicht + Ladung) + 1000kg Sattellast = 4500kg? :shock:
    Kapier ich nicht!
    Da sind ja schon wieder 1000kg unklar - diesmal aber zuviel! :cry:
    Das musst du einem Dummie wie mir bitte nochmal genauer erklären.

    Gruß
    Herby

    Tante Edit stellt gerade noch so nebenbei fest:
    Ein Sprinter mit 4,5t zul. Ges.Gewicht ist doch gar nicht mehr mit Führerscheinklasse B(E) zu bewegen. Oder legt da ein Denkfehler vor?

    Probier's mal mit Gemütlichkeit

  • .. aber er geht ja von den 7 Tonnen aus, die er mit dem BE fahren darf....

    3,5 t Zugwagen und 3,5 t Anhänger/ Auflieger.....

    Nur mit dem Auflieger geht das nicht, weil er es nicht mit den lächerlichen 75 bis 130 kg Stützlast einer Anhängerdeichsel zu tun hat, sondern mit einem heftigen 1 t - Anteil des Aufliegers, der auf dem Zugwagen lastet. Wenn der Auflieger, separat gewogen, nicht die 3,5 t Grenze überschreiten darf, muss der Zugwagen eben mehr können, als die 3,5 t, um auf die 7 t Grenze zu kommen.....damit ist er aber schon von daher über den BE Führerschein hinaus....also mit dieser Rechnung ist er mit dem Auflieger auf 6 t begrenzt.

    Die Frage wäre, ob er einen 4.500 kg Auflieger trotz der 3,5 t Grenze fahren darf, wobei die 1 t Auflast dem Zugwagen zugeschlagen wird, der bei 2,5 t leer mit Besatzung auch mit der Auflast die 3,5 t nicht überschreitet....Und das müsste er sich amtlich bestätigen lassen.... das ist besser als im Ernstfall in der Kontrolle durch die grünen Jungs stillegen zu lassen und erst ein Jahr später im Prozess Recht zu bekommen....da ist so ein Papier Gold wert....

    Ach ist das alles kompliziert.....da kann man schon durcheinanderkommen....hihi

  • Zitat von ThomasFF

    .. Ach ist das alles kompliziert.....da kann man schon durcheinanderkommen....hihi

    Da haste recht! :lol:
    Wenn's einfach wäre, wäre der ganze Thread so überflüssig wie ein Kropf! :mrgreen:

    Gruß
    Herby

    Probier's mal mit Gemütlichkeit

  • Hab mich mal etwas eingelesen, weils mich auch interessiert.

    Das Problem ist hier gelten zwei Gesetze zum einen § 34 StVZO für die Berechnung des Zuggesammtgewichtes und die FEV

    Während in §34StVZO ZGG Zugmaschine+Anhänger-Auflagelast gilt, gilt in der FEV eine getrennt Betrachtung von Zugmaschine und Auflieger der hier als Anhänger gilt.
    Also Nach §34 2500Kg+4500KG-1000KG Aufliegelast nach FEV 3500+3490 KG.

    http://archiv.iaa.de/2010/fileadmin…12/3-Eggers.pdf

    Da nochmal genauer , das Problem ist das kann sich bald alles ändern.

  • Man nehme ein Fahrgestell mit zwei getrennten Achsen und Drehschemel, also sowas, wie der landsegler mal hier im Forum vorgestellt hat. Dem verpasst man einen freitragenden Alkoven, der über die Pritsche das Zugwagens hinüber ragt und damit die Länge des Zuges um ca 2 m verkürzt. Dann hat man nur die Deichsellast, die bei der Baurt gegen Null geht, und kann legal bei beiden Fahrzeugen die 3,5 t ausnutzen.

    Etwas exotisch, aber Problem gelöst....man muss nur durch Einrichtung und Beladung dafür sorgen, dass der Hänger trotz des Vorbaus eine gleichmäßige Achslastverteilung zwischen vorn und hinten hat, und dass der Alkoven so hoch hängt, dass er auch bei "Verbeugungen" in Querrinnen und steil geknickten Auffahrten den Zugwagen nicht berührt, also hoch genug mit ausreichdem Abstand angebracht ist.

    Hach, ich bin von mir selbst ergriffen, wie schlau ich sein kann..... :lol::lol::lol:

  • Hallo

    so, ich habe die Info gefunden.

    Laut dem neuen EU Recht nach dem Jänner 2013 gilt folgendes:

    "Berechnung der zGM durch Addition der zGM der Einzelfahrzeuge gemäß EU-Richtlinie; gilt
    auch für Sattelkraftfahrzeuge ohne Berücksichtigung der Aufliegelast)"

    das gilt für alle Klassen, also BE und C1E

    hier ist es perfekt auf Seite 5 erklärt. Auf Seite 1 sind der Schein und die Bescheinigungen zu sehen.
    http://www.bernd-huppertz.de/fhs%20download…0Minisattel.pdf

    somit brauche man einen C1E Führerschein sobald der Anhänger 3,5T übersteigt, die Sattellast hat null Bedeutung.

    LG
    Konrad

  • ... entweder 6 t oder Drehschemel......wenn man bedenkt, dass man 1 t Zuladung damit gewinnt....toll.... :wink:

  • Zitat von ThomasFF

    Man nehme ein Fahrgestell mit zwei getrennten Achsen und Drehschemel, also sowas, wie der landsegler mal hier im Forum vorgestellt hat. Dem verpasst man einen freitragenden Alkoven, der über die Pritsche das Zugwagens hinüber ragt und damit die Länge des Zuges um ca 2 m verkürzt. Dann hat man nur die Deichsellast, die bei der Baurt gegen Null geht, und kann legal bei beiden Fahrzeugen die 3,5 t ausnutzen.

    Etwas exotisch, aber Problem gelöst....man muss nur durch Einrichtung und Beladung dafür sorgen, dass der Hänger trotz des Vorbaus eine gleichmäßige Achslastverteilung zwischen vorn und hinten hat, und dass der Alkoven so hoch hängt, dass er auch bei "Verbeugungen" in Querrinnen und steil geknickten Auffahrten den Zugwagen nicht berührt, also hoch genug mit ausreichdem Abstand angebracht ist.

    Hach, ich bin von mir selbst ergriffen, wie schlau ich sein kann..... :lol::lol::lol:

    Einen Drehschemelanhänger darf man aber nichtmal mit den alten 3er fahren :).

    Dazu ist der LKW-Führerschein notwendig.

  • Meinst du damit ein 3,5 Tonnen Anhängelast als Drehschemel oder das Zuggewicht?

    Und hast du dazu irgendeinen Gesetzestext parat? Würde mir helfen, da ich bisher immer die Drehschemel gemieden hatte.

  • Die Gesetzestexte hab ich jetzt nicht greifbar, ist ja schon ne alte Geschichte von 1999....

    Aber hier sagt ein Anhängerhersteller was dazu aus.... wenn Dir das nicht reicht, müsstetst Du nach den BE-Bestimmungen googlen....

    http://www.aluliner.com/Anhaenger-Onli…ionen:_:45.html

    Wichtig ist der Vermerk zu Anordnung und Zahl der Achsen..... unter dem Stichwort "Drehschemelanhänger und Führerschein" findest Du auch noch mehr.

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