PSVA zurückfordern - wie Auslandaufenthalt belegen

  • Hallo Leute,

    Nun fragt sich sicher der eine oder andere was denn PSVA ist...Vermutlich vor allem die nicht Schweizer Kollegen und nicht über 3.5 Tonnen Fahrer. :wink:

    Also, PSVA heisst Pauschale Schwerverkehrs-Abgabe und fällt unter anderem auch für Womo über 3.5 Tonnen in der Schweiz an. Man zahlt anfangs Jahr für ein Womo 650.-Fr. Nun kann man aber für jeden Tag an welchem das Womo im Ausland ist 1/360 wieder zurückfordern (Minimalbetrag: 50.-Fr). Man muss allerdings nachweisen dass es im Ausland war. Habe irgendwo mal aufgeschnappt dass es dafür Zollformulare gebe welche man dann am Zoll abstempeln lassen könne. Hab aber jetzt nichts in dieser Richtung gefunden. Hab nur bei den offiziellen Stellen gelesen dass als Nachweis zum Beispiel eine Quittung eines Campingplatzes gelte (natürlich mit aufgeführtem Kontrollschild). Aber das ist natürlich bei Wildcampen nicht praktikabel, darum die Frage nach dem Zollformular.

    Hat jemand eine Idee wie das genau läuft?

    Merci und gute Nacht
    Urs

    In der Theorie entspricht die Praxis der Theorie...

  • Hallo Urs

    Das ist etwas was mich ev. dann auch noch interessieren würde. Hast du schon mal bei der Oberzolldirektion Abteilung LSVA in Bern angefragt?
    Die sollten dies am Besten wissen.

    Gruss Marcel

  • Fragt doch mal bei ener größeren Spedition in Eurer Nachbarschaft an, die auch Auslandstransporte macht, die sollte das Verfahren kennen bzw. Euch die richtigen Anlaufadressen sagen können.

  • Hallo alle,

    Vielen Dank für alle infos.

    Zitat von sasisust

    hallo zusammen im Anhang die Bestimmungen (...)

    Genau das von Dir angefügt PDF hatte ich schon mal gesehen, aber so auf die schnelle nicht wiedergefunden. Also Danke dafür, muss ich nicht weiter suchen. Aber auch darin steht nur dass man es belegen muss, mit einigen Beispielen wie man es belegen kann. Leider steht da nicht ob man die Ausreise irgendwie beim Zoll bestätigen lassen kann und wenn man zurückkommt wieder.
    Gehen wir davon aus ich Fahre Freitag Abend nach Deutschland, Bekannte besuchen, stehe bei denen vor dem Haus, fahre Sonntag wieder zurück. Da hab ich bestenfalls mal eine Quittung einer Tankstelle auf dem Weg...wobei die Quittung alleine nicht wirklich viel beweist. Bei 2 Quittungen, eine bei der Hinfahrt, eine bei der Rückfahrt wäre sicher besser, aber ob das den Zollbehörden reicht?
    Dafür wäre ein beim Zoll abgestempelter Formular sehr nützlich. Stellt sich dann bloss noch die Frage was am Sonntag Abend passiert, wenn die Zollstelle nicht belegt ist...
    Ich meine irgendwo gelesen zu haben, es gebe da ein Formular welches man bei Ausreise und Wiedereinreise selbst ausfüllen könne...aber keine Ahnung wie das dann weiter laufen soll...vielleicht hab ich da auch was verwechselt...


    Zitat von ThomasFF

    Fragt doch mal bei ener größeren Spedition in Eurer Nachbarschaft an, die auch Auslandstransporte macht, die sollte das Verfahren kennen bzw. Euch die richtigen Anlaufadressen sagen können.

    Die dürften das Problem nicht haben, da bei denen eher die LSVA als die PSVA zum Zuge kommt. Und bei den LSVA-Erfassungsgeräten wird bei Zollübertritt automatisch auf Ausland und somit keine LSVA umgeschalten.
    Auch wenn die ausnahmsweise PSVA-besteuert würden, so haben die sicher Frachtpapiere, Verzollungspapiere usw, womit ein Beleg der Auslandreise sicher kein Problem sein sollte.

    Zitat von Mamuag


    Hast du schon mal bei der Oberzolldirektion Abteilung LSVA in Bern angefragt?

    Jetzt schon :wink:
    Hab mal eine Anfrage über das Kontaktformular auf der Homepage der Oberzolldirektion geschickt. Melde mich sobald da eine Antwort kommt.

    Danke und Gruss
    Urs

    In der Theorie entspricht die Praxis der Theorie...

  • Hallo zusammen,

    Folgende Antworten hab ich von der Oberzolldirektion, leider nur telefonisch, daher die Antworten aus dem Gedächtniss, daher kein Anspruch auf Korrektheit oder Vollständigkeit:

    Nachdem ich mein Anliegen geschildert hatte kam folgendes Gespräch zustande:

    Ich: Irgendwo hab ich gelesen es gebe ein Formular welcher man am Grenzübertritt stempeln lassen kann?
    Mitarbeiter Zoll:-Fahren Sie Privat mit dem Wohnmobil oder geschäftlich?
    I: Womo, Privat.
    Z: -Das Formular gab es mal, ist aber nicht mehr aktuell. Wenn Sie dann am Abend spät zurückkommen können Sie es sowieso nicht stempeln lassen da die Grenzstation nicht mehr besetzt ist, dann bringt Ihnen das Formular sowieso nichts. (Mein Eindruck: Es gibt das Formular noch, es ist aber am Zoll wegen des Aufwandes nicht gerne gesehen oder gar verpönnt, ist aber nur Meine Meinung und ich kann mich da täuschen.)
    Z: -Wenn Sie Privat unterwegs sind reichen z.B. Quittungen vom Campingplatz, Fährüberfahrten, Mautgebühren usw.
    I: Muss das Fahrzeugkennzeichen auf den Quittungen sein?
    Z: Nein
    I: Was ist wenn ich mal eine Woche nach DE, Bekannte besuchen gehe, bei denen hinter dem Haus campe...da hab ich ja keine Quittungen vom Campingplatz oder Fähre usw ?
    Z: -Das werden Sie ja wohl nicht alle 2 Wochen machen?
    I: -Nee...
    Z: Ja dann gehen Sie sicher auch mal auswärts essen oder was einkaufen...da nehmen Sie dann einfach den Fackel dort mit und reichen das ein. Sofern es Plausibel ist würde ich das so akzeptieren. Ich kann aber natürlich nicht im Einzelfall garantieren dass meine Kollegen das auch immer so sehen und keine weiteren Belege fordern. Aber achten Sie darauf dass wenn Sie z.B. Quittungen für Reparaturen am Fahrzeug einreichen, dass Sie diese am Zoll bei der Wiedereinreise auch korrekt deklarieren und die Mwst dafür bezahlen, denn das wurden wir merken und es würde dann teuer.

    Fazit: Insbesondere aus der Letzten Antwort schliesse ich dass da nicht jede Quittung einzeln angeschaut wird. Ich vermute dass da irgendwie was automatisiert ist und das System bei Rechnungen für Reparaturen oder grössere Beträge Alarm schlägt. Aus den anderen Antworten schliesse ich dass das zu kleine Beträge sind um da ein grosses Büro deswegen aufzuziehen und dass das gerade bei privaten Womos recht kulant gehandhabt wird, natürlich immer vorausgesetzt alles ist stimmig und man probiert nicht zu bescheissen.

    Quittungen sammle ich eh immer alle, desweiteren überlege ich ob ich jedesmal ein Foto mit Datum beim Zoll oder kurz danach mache, mal schauen. Dazu GPS Logs für den Fall der Fälle, diese laufen eh nebenbei immer mit. Das sollte dann schon klappen.

    Nur nebenbei: Pro Tag im Ausland kann man 1/360 von den bezahlten 650.- (bei Womos) zurückfordern, der Aus- und Einreisetag zählen je einen halben Tag . Beträge unter 50.- werden nicht zurückerstattet. Somit muss man über's Jahr mindestens 28 Tage im Ausland sein (also insgesamt 29 Tage Unterwegs) ansonsten kann man den ganzen Aufwand schon im vornherein sein lassen.

    Gruss
    Urs

    In der Theorie entspricht die Praxis der Theorie...

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