Wohnmobil Hausrat Versicherung

  • Unsere Hausrat hat uns heute mitgeteilt das das Womo nicht versicherungsfähig ist .... da die Zeit recht knapp ist bis wir los fahren suchen wir jetzt direkt mal ein paar Empfehlungen von euch - Wohnmobil Inhalt ca. 3000€ optinal mal 2 Fahrräder dazu mit noch mal 3000€, diese kommen aber jetzt nicht mit, wäre nur später mal Interessant.
    Jetzt geht es für 5 Monate los, südliches Europa und Marokko :)

    Also, wo seid ihr versichert ?

    THX Bastian

    THX Bastian | Toyota PZJ75 mit Alkhovendach

  • Ich habe zu einem bei dem Kriesengeplagten ADAC angefragt ( Die berechnen dir das am Telefon und haben schon viel dabei - aber ich habe da keine Erfahrung ) und zum anderen bin ich zu der RMV ( Reisemobilversicherung ) gegangen, die ich glaube auch eine extra "Content"-Versicherung zur allg. Haftpflicht anbieten.

    Einfach mal beide abtelefonieren.

  • Hallo Bastian

    gehört Marokko versicherungstechnisch noch zu Europa

    Ich weis nicht ob so eine Versicherung Glücklich macht ,
    wenn man sie bräuchte :?:

    Oft muss man Luxusgeräte; wie E-Bike Laptop Tabletts Extra versichern .

    dann Haste was und regst dich doch auf :!:

    Viele Grüße Dieter

    Qualität setzt sich eben durch !
    und wie verfahren
    Mit einem Womo kann man sich nie verfahren,
    man lernt höchsten neue Wege u. Ziele kennen.

  • Ich habe mich vor Jahren auch mal mit dem Thema beschäftigt.
    Interessant ist dabei das Kleingedruckte!
    Wenn Deine "guten Stücke" 2-3 Jahre alt sind, sind sie versicherungstechnisch praktisch wertlos, kosten aber nicht unbeträchtliche Sümmchen an Versicherungsbeiträgen. Interessant sind auch die Orte wo die Dinge versichert sind (z. B. nur auf Campingplätzen).
    Ich hab's dann gelassen, weil Kosten-Nutzen in keinem vernünftigen Verhältnis standen.

    Gruß
    Herby

    Probier's mal mit Gemütlichkeit

  • RMV hat mir am Telefon gesagt das alles was im Auto ist versichert ist was zum Hausrat gehört. Egal wo ich geparkt habe und rund um die Uhr. Im Premium Tarif auch alles zum Neuwert :!:
    Marokko, Tunesien sind auch gedeckt ...

    THX Bastian | Toyota PZJ75 mit Alkhovendach

  • Zitat von GooSe_1977

    RMV hat mir am Telefon gesagt das alles was im Auto ist versichert ist was zum Hausrat gehört. Egal wo ich geparkt habe und rund um die Uhr. Im Premium Tarif auch alles zum Neuwert :!:

    :shock::shock::shock:
    Man lernt gerne dazu! :D

    Aber spannend bleibt für mich die Frage, was passiert, wenn mein Uralt-Notebook, das damals ein paar Tausender gekostet hat, geklaut wird.
    Kann ich mir dann tatsächlich ein gleich teures Highend-Gerät auf Versicherungskosten kaufen?
    Oder ein heruntergrutschtes Fahrrad, das neu mal ordentlich was gekostet hat?
    Wäre ja dann ein äußerst gelegener Glücksfall, wenn so etwas unterwegs verschwinden würde. :wink::lol:

    Gruß
    Herby

    Probier's mal mit Gemütlichkeit

  • "neuwertversicherung"

    hier gilt im grundsätzlichen* folgendes:

    "Neuwert ist der Betrag, der zur Wiederbeschaffung aufgebracht werden muss, um eine neue Sache gleicher Art, Güte und Funktion zu erhalten. Nicht entscheidend ist, welchen Preis der Versicherungsnehmer ursprünglich für die versicherte Sache bezahlt hat. Es kommt vielmehr auf den Wiederbeschaffungswert am Tag des Schadens an."

    *es ist SEHR empfehlenswert, das jeweilige kleingedruckte zu lesen. hier könnte das "grundsätzliche" sehr weit eingeschränkt sein

    lg
    jörg

  • Also genau kann ich das nur Sagen bezüglich meiner Fotoversicherung - da ist es so das wenn meinen 5D heute abhanden kommt ich einen neue Vollformat von Canon bekommen, gleicher Serie - sprich das Aktuelle Modell. Beim Laptop der uns in Frankreich gemopst wurde war das auch der Fall, abzüglich der Selbbeteiligung ...

    THX Bastian | Toyota PZJ75 mit Alkhovendach

  • Zitat von GooSe_1977

    ...5D heute abhanden kommt ich einen neue Vollformat von Canon bekommen, gleicher Serie - sprich das Aktuelle Modell. Beim Laptop der uns in Frankreich gemopst wurde war das auch der Fall, abzüglich der Selbbeteiligung ...

    Zitat von halber

    "neuwertversicherung"

    hier gilt im grundsätzlichen* folgendes:

    "Neuwert ist der Betrag, der zur Wiederbeschaffung aufgebracht werden muss, um eine neue Sache gleicher Art, Güte und Funktion zu erhalten. Nicht entscheidend ist, welchen Preis der Versicherungsnehmer ursprünglich für die versicherte Sache bezahlt hat. Es kommt vielmehr auf den Wiederbeschaffungswert am Tag des Schadens an."

    *es ist SEHR empfehlenswert, das jeweilige kleingedruckte zu lesen. hier könnte das "grundsätzliche" sehr weit eingeschränkt sein

    Das besagt genau das, was ich gemeint habe. Solange der abhanden gekommene Gegenstand wirklich relativ neu ist, mag das ja mit dem Neuwert ganz gut funktionieren.
    Bei mir jedenfalls werden Notebook, Kamera und Fahrrad schon mal ein paar Jährchen alt. Dann wird's spannend, was so eine Versicherung noch ausspuckt.

    Es bleibt dabei:
    Entscheidend ist das Kleingedruckte
    und nicht die Versprechungen im Hochglanzprospekt!
    Wenn auch dann die Konditionen noch OK sind - um so besser!

    Gruß
    Herby

    Probier's mal mit Gemütlichkeit

  • hi herby,

    immer gilt: versicherungsfall = ärger mit dem versicherer

    aber im grundsatz:
    eine übliche hausratversicherung ist immer eine s.g. neuwertversicherung. wenn man davon ausgeht, dass versicherungstechnisch alles stimmt (also z.b. keine "unterversicherung" vorliegt), dann ersetzt dir der versicherer beim abhandenkommen eines alten hausratanteils deinen aufwand, den du haben würdest um ein ähnliches teil jetzt zu kaufen. sprich: alter mittelklasse-laptop von 2000 mit 15"-bildschirm wird zum aktuellen mittelklasse-laptop mit 15"-bildschirm.

    (versichert ist auch der hausrat ausserhalb der versicherten wohnung. oft legt hier der versicherer aber einen maximalen zeitrahmen fest. z.b. 3 monate)

    lg
    jörg

  • Zitat von Balu

    Das besagt genau das, was ich gemeint habe. Solange der abhanden gekommene Gegenstand wirklich relativ neu ist, mag das ja mit dem Neuwert ganz gut funktionieren.
    Bei mir jedenfalls werden Notebook, Kamera und Fahrrad schon mal ein paar Jährchen alt. Dann wird's spannend, was so eine Versicherung noch ausspuckt.

    [/size]
    Wenn auch dann die Konditionen noch OK sind - um so besser!

    Gruß
    Herby

    Hallo miteinander,
    Meine Wohnmobilinhaltsversicherung über JuP bei der Nürnberger hatte auch in Marokko und überall alles zum Zeitwert versichert. Nach 0 Jahren war der Null. Schon nach drei Jahren waren empfindliche Einschränkungen.
    Defakto war damit bei einem Jahresbeitrag von über 100 € nur meine Digitalkamera versichert und vielleicht ein wenig Kleidung.
    Als ich das endlich bemerkt hatte kündigte ich schnellstmöglich.

    Bei der Hausratsversicherung ist das so wie oben von Jörg geschrieben wurde: Neuwert. Aber auch da könnten Einschränkungen gelten wie ich bei einer Wasserschadenabwicklung erfuhr: nach 15 Jahren war auch da Feierabend mit Neuwert.

  • nur nochmal damit nichts durcheinander kommt:

    - die "hausratversicherung" ist in der regel eine s.g. "neuwertversicherung"; sprich: ist ein teil des hausrates untergegangen, ersetzt der versicherer die kosten der anschaffung eines gleichwertigen objektes; gibt es den alten krückstock aus 1952 nicht mehr am markt, zahlt der versicherer den aktuell verfügbaren krückstock gleicher güte ...
    - die übliche "hausratversicherung" beinhaltet eine s.g. "aussenversicherung"; sprich: hausratgegenstände sind auch ausserhalb der versicherten wohnung versichert; oft wird hier eine maximale versicherungssumme in % der gesamtversicherungssumme festgelegt (z.b.: der gesamte hausrat ist mit 100.000 eur abgesichert, für die aussenversicherung sind 20% angesetzt, die maximalentschädigung für hausrat ausserhalb der wohnung sind also 20.000 eur)
    - die "aussenversicherung" gilt in der regel weltweit
    - die "aussenversicherung" gilt in der regel für einen "ich bin nicht in der versicherten wohnung"-zeitraum von 3 monaten

    s.g. "wohnmobilinhaltsversicherungen" sind da was völlig anderes und oft überflüssig (also für den kunden überflüssig, für den verkaufenden handelsvertreter natürlich nicht)

    anmerkung: das oben dargestellte bezieht sich auf die üblichen hausratversicherungen. natürlich kann jeder versicherer sich seine versicherungsbedingungen selbst basteln. es empfiehlt sich also das "kleingedruckte" zu lesen

    lg jörg

  • und richig Lustig wirds,
    wenn der Beschaffungswert Festgelgt wird,
    und der ist wenniger wie die Selbstbeteiligung

    ist zwar Teilkasko
    ich habe meine Windschutzscheibe von meinem Fiat rausgeschmissen,
    und die neue mit Zubhör Bestellt und jeder fragte mich,
    warum machst du keinen Vesicherungsschaden , melde es doch der TG
    konnte keiner Verstehen und ich hatte auch keine absicht das zu tun.
    (Fahrzeug war abgemeldet.)

    SB wäre gewesen = 150.-€
    Scheibe Komplett =137,-€

    Viele Grüße Dieter

    Qualität setzt sich eben durch !
    und wie verfahren
    Mit einem Womo kann man sich nie verfahren,
    man lernt höchsten neue Wege u. Ziele kennen.

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