Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung die KFZ-Kennzeichen-Novelle zum Thema Wechselkennzeichen verabschiedet, die ja leider totaler Murks geworden ist.
Unter http://www.peter-ramsauer.de/kontakt besteht die Möglichkeit, Herrn Bundesverkehrsminister Dr. Ramsauer seine Meinung zu dem Thema mitzuteilen.
Wechselkennzeichenmurks - Sag Dr. Ramsauer eure Meinung
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Hallo Sven,
die KFZ-Kennzeichen-Novelle zum Thema Wechselkennzeichen ist vom Ergebnis irgendwie an mir vorübergegangen.
Kannst Du vielleicht ein paar Eckdaten dazu posten? Schließlich möchte ich ja auch wissen, gegen was ich "Mecker" austeilen soll.
Vielen Dank!Gruß
Herby -
Ich zitiere jetzt eine Zusammenfassung aus dem ALG-Forum:
* Es können nur zwei Fahrzeuge auf einem Wechselkennzeichen zugelassen
werden.
* Die Wechselkennzeichen sind zweiteilig ausgeführt: Das kleine
sogenannte Nebenkennzeichen verbleibt permanent am jeweiligen Fahrzeug, das
große Hauptkennzeichen muss vor Fahrtantritt an demjenigen Fahrzeug montiert
werden, das am Straßenverkehr teilnimmt.
* Das Abstellen eines Fahrzeugs ohne Hauptkennzeichen ist im
öffentlichen Verkehrsraum nicht zulässig.
* Es ist für beide Fahrzeuge die Kfz-Steuer in der bisherigen Höhe bei
ganzjähriger Zulassung zu entrichten. Es wird keinen "Steuerrabatt" geben,
es gibt keine Möglichkeit der Kombination des Wechselkennzeichens mit einer
Saisonzulassung.
* Beide Fahrzeuge müssen zur selben Fahrzeugart gehören (zulässig sind
z.B. zwei PKW oder zwei Motorräder auf einem Wechselkennzeichen, nicht
jedoch ein PKW und ein Motorrad).
* Beide Fahrzeuge müssen dasselbe Kennzeichenformat besitzen (z.B.
können sich ein VW Golf und ein Opel Corsa oder ein VW Käfer und ein Renault
4 ein Wechselkennzeichen teilen, nicht jedoch ein VW Golf und ein VW Käfer,
da die Größe des hinteren Kennzeichens unterschiedlich ist)
* Ein Versicherer (ADAC Autoversicherung AG) hat bereits einen
speziellen Wechselkennzeichen-Tarif angekündigt. Tarifdetails sollen
rechtzeitig vor Einführung des Wechselkennzeichens veröffentlicht werden. Ob
eine Kombination aus Normal- und Oldtimertarif (um z.B. ein modernes Auto
und einen Oldtimer auf einem Wechselkennzeichen zu betreiben) angeboten
werden wird, ist derzeit unbekannt.
Da im Bereich der Versicherungen auch ohne Wechselkennzeichen
Sonderkonditionen ab 3 Fahrzeugen bereits seit vielen Jahren branchenüblich
sind, ist beim derzeitigen Informationsstand nicht erkennbar, ob das neue
Wechselkennzeichen Kostenvorteile, egal wie geringfügig,
bieten wird. -
Hallo Sven,
vielen Dank für die "prompte Lieferung"
Ist ja tatsächlich absoluter Blödsinn, was da verzapft wird. Für solche Ergüsse werden unsere Steuergelder verbraten!
Beschwerde an Ramsauer ist schon unterwegs.
Gruß
Herby -
ja vor allem die nummer, dass der nicht genutzte wagen (der ja versichert ist, tüv hat und für den steuern gezahlt sind) aus dem verkehrsraum muss. herr ramsauer sollte nicht so viel mit der fahrbereitschaft durch berlin orgeln sondern mal schön mit seinem eigenen pkw sich durchschlagen. er könnte dann zügig merken, dass es für normalbürger in städten keine stellplätze außerhalb des öffentlichen verkehrsraumes gibt.
und die nummer mit den unterschiedlichen kennzeichen ist geradezu peinlich: warum wird nicht einfach am originalkennzeichen eine kennzeichnung gemacht, dass es sich hier um ein wechselkennzeichen handelt (beim oldtimer ist es das "H", hier könnte es ein "W" sein) und dann habe ich bei nutzung halt das einmal vorhandene zettelchen dabei, dass der gerade genutzte wagen halt der "freigeschaltete" ist (ich muss ja sowieso einen haufen papiere mitführen die nicht außen am fahrzeug sind: meinen führerschein z.b.).
lg
jörg -
Das hätteman sich echt sparen können,nur um vielleicht 10% Versicherungsrabatt zu bekommen
Und sollich mir jetzt einen LKW als 2.Wagen kaufen? so ein Blödsinn!! Vielleicht einen Panda Pickup??
Besonders die Bindung an die Fahrzugart macht doch garkeinen Sinn! -
Hoi
Hier in der Schweiz zahlt man nur die höhere Steuer und das Kennzeichen muss gewechselt werden (körperlich). Allerdings gibt es in der Schweiz keinen öffentlichen Parkraum. Der wird immer privat bewirtschaftet und sei es von der Gemeinde. Für das Parken länger als 24 Stunden muss eine Bewilligung (40.- CHF pro Monat) besorgt werden.
Und Womo und PKW lässt sich kombinieren, macht ja auch Sinn.
Versicherungstechnisch zählt auch nur der grössere Wagen, AFAIK.Dafür zahlen wir als Durchschnittverdiener auch nur ca. 10% Lohnsteuer und 8% MWST.
Fröhliche Weihnachten -
Zitat von holger4x4
Und sollich mir jetzt einen LKW als 2.Wagen kaufen? so ein Blödsinn!
Hallo
wieso Blödsinn? Der Trend geht eindeutig zum zweit LKW!
Ne, mal ohne Quatsch. Das wird doch eh nix mit dem Wechselkennzeichen. Die typisch deutsche Bürokratie wirds schon verhindern oder so kompliziert machen, das kaum einer Interesse daran hat.
Also melden wir den zweit LKW ganz normal an und alles ist gut!
Frohes Fest
Anton
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Hallo Sven,
danke für die Info, das ist mir irgendwie durchgegangen.Schelte ist auch rausgegangen.
Bei den nächsten Wahlen, kann man ja wählen..............wen man will.
Frohes Fest,
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... so, ich habe meiner Enttäuschung auch Luft gemacht!
Viele Grüße
Leerkabinen-Wolfgang -
Also ich seh das so !
Jede weitere Energie für die Sache ist Zeitverschwendung
und man sieht den Wert unserer Volksvertretern
Könnte man meinen, es gibt keine Wahlen mehr.
Es gibt Länder, wo die Bürger mehr von der Sache haben.
oder sagen wir mal so : wer hat es Erfundenmeldet euch ihr Schweizer
und Berichtet wie es Funktioniert und wie schön es Sein könnte
damit das Kapitel nicht ganz so traurig untergeht. -
Hallo zusammen,
auch ich hab meinen Kropf geleert. Bringen wird es zwar nichts, aber erfahren sollen die Herren Politiker und "Volksvertreter" schon, was an der Basis gedacht wird.Guido
PS. Guten Rutsch an alle in das Neue Jahr und immer 2cm Platz rund um´s Womo -
Hallo zusammen,
habe gestern eine Antwort auf meine Mail bekommen:
Sehr geehrter Herr L,Herr Minister Dr. Peter Ramsauer dankt für Ihre E-Mail, die Sie an sein
Büro im Bundestag gesandt haben. Er hat mich gebeten, Ihnen zu
antworten.Sie kritisieren die Ausgestaltung der Einführung des
Wechselkennzeichens. Das nehme ich zum Anlass, um Ihnen den
Rechtssetzungsprozess genauer zu erklären.Bei der Änderung eines Gesetzes oder einer Verordnung, gilt es immer
Kompromisse zwischen den beteiligten Ministerien, den 16 Bundesländern
u.a. Beteiligten zu schließen. Schließlich ist dieser Prozess auch ein
demokratischer. In dieser Angelegenheit konnten die Zielsetzungen aus
haushaltsrelevanten Gründen nicht wie ursprünglich geplant umgesetzt
werden. Die meist von den Bürgern erhofften Änderungen in der Höhe der
Kfz-Steuer wären nur möglich gewesen, wenn das Kraftfahrzeugsteuergesetz
(KraftStG) geändert würde. Verantwortlich für das Steuerrecht ist das
Bundesministerium der Finanzen.Mit dem Wechselkennzeichen wird dem Wunsch zahlreicher Halterinnen und
Halter z. B. zweier unterschiedlicher Fahrzeuge entsprochen. Die bereits
bestehenden Möglichkeiten der fahrzeugspezifischen Zulassung,
beispielsweise bei Verwendung von Saisonkennzeichen, werden damit
sinnvoll ergänzt. Gleichzeitig wird die Flexibilität bei der
Fahrzeugnutzung gewahrt. Da das Wechselkennzeichen zwei Fahrzeugen
zugeteilt wird, jedoch zur gleichen Zeit an nur einem von diesen
Fahrzeugen geführt werden darf, kann es als ein Kriterium bei der
Bemessung der Prämie für die Haftpflichtversicherung durch die
Versicherer herangezogen werden. Zu den Konditionen bei der Versicherung
von zwei Fahrzeugen mit Wechselkennzeichen können nur die Versicherer
selbst Auskunft geben. Wechselkennzeichen können auch Impulse setzen,
sich für kürzere Strecken einen sparsamen Zweitwagen anzuschaffen.Sehr geehrter Herr L,
wir halten das Wechselkennzeichen für eine wirkungsvolle, bürgernahe
Maßnahme. Damit soll schließlich die Nutzung mehrerer Fahrzeuge
erleichtert und ein Anreiz zum Kauf eines umweltfreundlichen
Zweitfahrzeuges, etwa eines Elektroautos, gesetzt werden.In einem demokratischen Prozess der Rechtsgestaltung ist es nicht
möglich, es allen Bürgern Recht zu machen. Auch Kompromisse sind
akzeptable Lösungen.Ergänzend füge ich in der Anlage zu Ihrer weiteren Information die
Verordnung - Bundesrats-Drucksache Nr. 709-11 - bei. Das In-Kraft-Treten
ist möglich am 1. Tag des auf die Verkündung folgenden 6.
Kalendermonats, das heißt im Sommer 2012.Mit freundlichen Grüßen
Im AuftragKatja Schulz
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
- Politische Planung und Kommunikation -
Referat L 23 - Bürgerservice, Besucherdienst
Invalidenstraße 44
10115 BerlinTel.: +49 (0)30 - 18 300 3060
Fax: +49 (0)30 - 18 300 1942
E-Mail: buergerinfo@bmvbs.bund.de
Internet: http://www.bmvbs.dena, alles verstanden :
Ich nicht, ehrlich gesagt Ich weiß nur, dass das Gesetz nix taugt in der Praxis und das zählt für mich
Guido
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Witzig, ich habe gestern die wortwörtlich identische Mail erhalten - und es natürlich nicht dabei bewenden lassen
Viele Grüße
Leerkabinen-Wolfgang -
Das ist die Standartantwort die bislang alle erhalten haben, die schon eine Antwort bekommen haben. An der Antwort merkt man, dass Herr Ramsauer und seine Mitarbeiter überhaupt nicht verstanden haben, warum das Ergebnis der Verordnung praxisfremd ist.
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Eine Option ....
das Noding
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Hallo
noding:
Der ist guuuuut!
@all:
Ich habe nochmals zurückgeschrieben, meine Probleme mit dem Wechselkennzeichen nochmals dargelegt und um eine persönliche Antwort gebeten - KEINE TEXTBAUSTEINE!
Bin mal gespannt wie es weitergeht.Gruß
Herby -
Komisch, wieso habe ich den selben Text........................................
Naja, wie schon geschrieben:
Bei den nächsten Wahlen,............kann man wählen..........wen man will!
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Zitat
Wechselkennzeichenmurks - Sag Dr. Ramsauer eure Meinung
Wäre nur Stromverschwendung.
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Ich konnte doch nicht lassen, eine Antwort zu schreiben:
Sehr geehrte Frau Schulz,
sehr geehrter Herr Minister Dr. Peter Ramsauer,das "Antwortschreiben" zusammengesetzt aus Textbausteinen das zeitgleich noch an viele andere verschickt wurde zeigt, dass der Sinn den ein Wechselkennzeichen haben soll anscheinend von Politikern nicht verstanden wird oder nicht verstanden werden will!
Bevor man so ein schlechtes Gesetz verabschiedet, beläßt man es lieber beim Alten. Oder man klärt auf diversen Ebenen im Vorfeld die von Ihnen augezeigten Probleme zwischen Bund und Ländern ab.Sehr sinnvoll wäre es auch, ein Ohr am späteren Nutzer (hier eher Nichtnutzer) zu haben!!!!
Diejenigen, die sich auf Grund dieses Gesetzes ein Elektrofahrzeug kaufen, kann man höchst wahrscheinlich an einer Hand abzählen.
Außerdem ziehe ich in Zweifel, dass dieser Personenkreis nicht auch so ein Elektrofahrzeug angeschafft hätte, bzw. sich anschaffen würde.Tatsache ist jedoch, dass alle Fahrzeugbesitzer die mehr als 1 Fahrzeug ihr Eigen nennen, jedoch natürlich immer nur mit einem Fahrzeug unterwegs sein können von dem Gesetz überhaupt nichts haben.
Nochmals: Wechselkennzeichen = mehrerer Fahrzeuge auf einen Halter zugelassen, das (Steuer & Versicherungs)-teuerste zugelassen und dann kann man Motorrad, PKW, Wohnmobil WECHSELWEISE benutzen.Wieso sollen Versicherungen - die sonst alles versichern können- nicht so einen Tarif anbieten können?
Für mich sowie für viele andere einfach nicht nachvollziehbar!
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