Hallo!
Trotz langer Suche habe ich bisher auf diese 'Zulassungsfrage' noch keine Antwort gefunden und hoffe hier auf Erleuchtung!
Es gibt für Absetzkabinen-Basisfahrzeg-Kombis ja wohl die Zulassungsvariante LKW mit wahlweisem Rüstzustand Wohnkabine/Wohnmobil (die ich anstrebe).
Aber seit irgendwann in 2006 verlangt die EU das alle KFZ mi einem ZGG von mehr als 3,5 to einen durch den Fahrzeughersteller eingebauten Geschwindigkeitbegrenzer haben müssen, welcher die zulässige Höchstgeschwindigkeit (Vmax) auf 90 km/h limitiert und nicht abgeschaltbar sein darf.
Ein SoKFz Wohnmobil mit einem ZGG >3,5 und < 7,5 to darf aber bis zu 100 km/h schnell fahren.
Ich frage mich nun wie bei einer Kombination aus z.B. LKW Pritsche mit einem ZGG >3,5 und < 7,5 to und einer Wechselkabine (mit passender und zugelassener Befestigung) die Vmax festgelegt wird.
Wenn die Wohnkabine drauf ist ist es ja eigentlich ein SoKFz Wohnmobil und dürfte 100 km/h fahren. Wenn ich aber die Kabine abstelle und mit der Pritsche rumdüse müsste ich ja eigentlich einen Geschwindigkeitbegrenzer eingebaut haben...
Ich bin verwirrt...