Geschwindigkeitsbegrenzer raus nehmen

  • Hallo,

    hat jeamnd Erfahrung mit der Herausnahem des Geschwindigkeitsbegrenzers ? Natürlich legal ! Das ich einen Freigabe von Mercedes brauch (beim Sprinter) ist mir klar. Aber wer von euch hat da Erfahrungen ?

    Gruß Manfred

    PS: Ach ja, soll eine Basis über 3,5 T werden. Die müssten normalerweise auf 90 begrenzt sein. Darf aber ja etwas schneller als Womo fahren.

    Ausbau ist fertig, wird aber hoffentlich eine ewige Baustelle bleiben.
    Unter http://www.marifeee.de, Link "Wohnkabine Selfmade" gibt es ein paar Bilder.

  • Beim LT 46 hieß es damals an zwei Stellen, ein komplett neues Motorsteuergerät müsse her, weil man die Geschcindigkeitsbegrenzung nur in einer Richtung programmiern könne. Sprich: langsamer geht immer, schneller nicht mehr.

    Hab es kein dritts Mal überprüft, konnte mich aber mit den 100kmh max beim alten UPS-Koffer auch gut anfreunden.

  • ...lieber Manfred, nämlich den Hinweis auf die 100 km/h Plakette irgendwo hinten dran....hihihi....

    Wenns offiziell gemacht wird, dann frag doch einfach bei Mercedes an. Aber dass Womos über 3,5 t schneller fahren dürfen, wußte ich gernicht...das kenn ich nur von den Reisebussen. Aber wenn Du es sagst, wirst Du Dich schon informiert haben.

  • Hallo Manfred,
    das kann meines Wissens nur Mercedes, und die tun sich schwer mit "Kungelei", weil man sofort sehen kann, WER das programmiert hat.
    Wohnmobile bis 7,5to dürfen per Gesetz 100 fahren, woher hast Du die 90km/h?
    Auf was ist der Wagen denn derzeit begrenzt, und was spricht dagegen, das einfach so zu lassen?

  • In der Tat müssen wohnmobile keinen geschwindigkeitsbegrenzer haben. von 3,5 bis 7,5t dürfen sie (In DE jedenfalls) 100km/h fahren.

    Ob man diesen komplett raus nehmen sollte? Allein schon meiner sicherheit wegen würde ich diesen eher auf 110 oder 120 anheben lassen.... Denn in anderen ländern müsste weiterhin nur 80 oder 90 erlaubt sein.

    Normal müsste das kein Problem sein die geschwindigkeit zu erhöhen. Die schließen das gerät an, und Tippen z.b. 120 ein...

  • Das sieht Mercedes nach meiner Information leider anders. Wenn Du in die Werkstatt kommst, MÜSSEN die theoretisch sogar die Zulassungsart prüfen und den Begrenzer dem Entsprechend einstellen. Wenn da ein WoMo zwischen 3,5 und 7,5to kommt, machen die Dir 100 drauf, ob Du willst oder nicht.
    Wenn es denn geprüft wird...

  • Ich habe das selbe Problem bei meinem Wohnmobil auf der Basis Renault Master (5,5T) , aber gottseidank nur beim Tempomat. Der geht nur bis 92km/h.
    Ich habe schon diverse Werkstätten und auch Tuner aufgesucht, es geht definitiv nicht, den Tempomat auf 100km/h anzuheben.
    Das Motorsteuergerät jedoch wurde geändert, sodaß keine Begrenzung mehr eingestellt ist. Laut Werkstatt geht das auch, es wäre die sogenannte Behördenversion eingespielt (Feuerwehr, Rettungswagen, Polizei)
    Ich gehe mal davon aus, dass dies bei einem Sprinter ebenfalls möglich wäre.

    Guido

  • Warum sollte man beim Wohnmobil 100 einstellen müssen? Wird beim LKW denn auch 80 eingestellt. Nein. Beim LKW ist vorgeschrieben, das der begrenzer bei 90 sein muss, beim wohnmobil gibt es eine solche vorschrift nicht. Man ist halt selbst dafür verantwortlich, wie schnell man fährt. Nur bei einem Bus muss bei 100 begrenzt werden...

  • Hallo Manfred,
    ich hab das Anfang des Jahres bei meinem Sprinter 413 machen lassen, Tachographen raus und Geschwindigkeitsberenzung 90 km/h raus.
    Hab das bei Mercedes machen lassen, die mußten die Elektronik anpassen. Werd mal nach sehen was das gekostet hat.
    Gruß Bernd

  • Meine Aussage bezpg sich auf Martin... das mit den 92 kann schon sein... fände ich aber mindestens genau so lästig. Dann würde ich Den Begrenzer auf 110 stellen lassen, und den Bleifuss als "Tempomat" nehmen. In anderen Ländern dann halt den echten Tempomat mit LKW geschwindigkeit...

  • Bei der Bestellung eines neuen Sprinters kann man bei der Fahrzeugausstattung in der Abteilung "Radio, Instrumente und Elektrik" den Code "M94 Fahrzeug ohne Geschwindigkeits-Begrenzung EG" ordern. Bei Gebrauchtfahrzeugen ist wohl eine Änderung über Mercedes möglich, wenn nachgewiesen wird, dass das Fahrzeug so umtypisiert wurde, dass für den neuen Typ (z.B. Wohnmobil) ein Begrenzer gesetzlich nicht gefordert wird.

    Gruß
    Hero

Jetzt mitmachen!

Mit einem Benutzerkonto kannst du das womobox Forum noch besser nutzen.
Als registriertes Mitglied kannst du:
- Themen abonnieren und auf dem Laufenden bleiben
- Dich mit anderen Mitgliedern direkt austauschen
- Eigene Beiträge und Themen erstellen