Hallo,
darf ich mit einem Fiat Ducato, 2,8T, LKW-Zulassung, Sonntags einen Wohnwagen ziehen?
Mein Fiat Händler sagt Nein.
Danke für eine Antwort,
AXEL Kleitz
Hallo,
darf ich mit einem Fiat Ducato, 2,8T, LKW-Zulassung, Sonntags einen Wohnwagen ziehen?
Mein Fiat Händler sagt Nein.
Danke für eine Antwort,
AXEL Kleitz
eindeutig : nein
Zulassung LKW + Hänger = no go
zur Paragrafenunterweisung habe ich mir Deine Mühe gemacht und einfach google zu LKW + Sonntagsfahrverbot eingegeben
http://www.tuev-sued.de/uploads/images…61290/1_141.PDF
den fehlenden Fahrtenschreiber könnte man sicher weg diskutieren - aber die Fahrt an sich geht im Zweifelsfall über das Flensburger Konto
Danke Urologe,
Ich wünsche allen viel Spass auf eurem Treffen in einer Woche.
AXEL
Hallo Axel,
du darfst.
http://rovergarage.de/download/Sontagsfahrverbot.pdf
Beachte hier:
"1. Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt nicht für:
...
1.6 Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt werden."
Also,
das Thema haben wir an anderer Stelle schon bis zum Abwinken gehabt.
Grundsätzlich gilt, man darf nicht !!!!!!!!!!!!!!!!
Aaaaaber, wie Ali hier verlinkt hat gibt es in diversen Bundesländern (hier NRW) Ausnahmeregelungen,
die mal auf einer Konferenz der Verkehrsminister beschlossen wurden,
jedoch bis lang nicht bundesweit umgesetzt sind.
Nochmal, es geht um eine "Ausnahmeregelung"!!! An der ghesetzlichen Grundlage hat das ncihts geändert!!!
Es gibt BL wie zum Beispiel Hessen, wo Du wenn Du Pech hast ein Ticket kassierst.
Wie wahrscheinlich das ist, sei mal dahingestellt.
Nur man sollte hier nicht pauschal gleuben es ist jetzt überall erlaubt.
Und im benachbarten Ausland gilt das sowieso nicht.
Zitat von AxelKleitzHallo,
darf ich mit einem Fiat Ducato, 2,8T, LKW-Zulassung, Sonntags einen Wohnwagen ziehen?
AXEL Kleitz
Da beide unter 7,5t Gesamtmasse liegen dürften, dürfen sie. Siehe Link zum TÜV Bayern.
PS: Stelle gerade fest, dass es nur Gespanne betrifft, wo sich der Anhänger NICHT auf die Zugmaschine stützt...
aber wenn der ducato pkw-zulassung hätte, dürfte er doch, oder?
lg
jörg
dann frag ich mich, woran die rennleitung von ferne erkennen will, dass hier eine lkw-zulassung verbotener weise am heiligen sonntag unterwegs ist ... ;-))
lg
jörg
p.s.: das schlimmste was passieren kann ist ein strafgeld und ein weiterfahrverbot bis sonntag 22:00 uhr. für das weiterfahrverbot ist ja aber das bett im hänger da ...
Sorry, aber die "Gesamtmasse" eines LKW-Anhänger Gespanns speilt dabei überhaupt keine Rolle.
Auch ein alter "Post-Golf" der ne LKW-Zulassung hat, unterliegt mit Anhänger einem Sonntagsfahrverbot.
Die 7,5 to beziehen sich auf LKWs ohne Anhänger.
Bei Solo-LKW greift das Fahrverbot eben erst ab dieser Gewichtsklasse.
Nur eben nicht bei Gespannen!
Das ist ganz klar geregelt durch:
ZitatSTVO §30 Abs3
(3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t
sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.
Hierbei ist weder die größe des ziehenden LKWs noch des Anhängers von Bedeutung.
Was Berny hier anspricht sind die berühmten Ausnahmen.
Handelt es sich um s.g. "Zugmaschinen", also keinen "normalen" LKW kan es in bestimmten Fällen erlaubt sein.
ZitatAlles anzeigenBei Anhängern, die sich nicht auf ihre Zugmaschine
abstützen, heißt es lediglich die zulässigen Gesamtgewichte
des Hängers und des Zugwagens
zusammenzählen. Bleibt der so ermittelte Wert im
7,5-Tonnen-Rahmen, kann die Kombination der
beiden auch an Sonn- und Feiertagen eingesetzt
werden.
Hier gehts wie gesagt um die Sonderfälle bei Zugmaschinen und Sattelschleppern.
Zitat von halberdann frag ich mich, woran die rennleitung von ferne erkennen will, dass hier eine lkw-zulassung verbotener weise am heiligen sonntag unterwegs ist ... ;-))
lg
jörg
Im Zeitalter moderner Datentechnik fragen die das anhand des Nummerschildes während dem Hinterherfahren ab.
Und im Zweifelsfall halten sie dich eben an.
Zitat von Questman
Im Zeitalter moderner Datentechnik fragen die das anhand des Nummerschildes während dem Hinterherfahren ab.
Und im Zweifelsfall halten sie dich eben an.
da muss grünkäppchen aber dolle gelangweilt sein und er müsste beim überholen des hängers das kennzeichen des ducatos ablesen ...
ich sach mal: mut zur lücke!
lass den spaß 30 tacken und eine zwangspause bis sonntag 22:00 uhr kosten ... ich würd da nicht lange überlegen
lg
jörg
Hallo Jörg,
ich mach mich da zwar auch nicht verückt und bin nun schon seit über 10 Jahren ungeschoren davon gekommen,
aber der Spaß kostet 40€ für den Fahrer und 200€ für den Halter.
Und mein Fahrzeug sieht wirklich noch eher wie ein LkW aus.
ok. da sollte man(n) am sonntäglichen frühstückstisch die dame des hauses um budgefreigabe anhimmeln.
lg
jörg
Hey
das Thema habe ich auch schon Live erlebt.
Die Grünkäpchen halten dich an und der Pick up
hatte eine Lkw- zulassung und der Bootsanhänger
passte so schön dran, doch die sahen es Juristisch anderst.
Da half nur eine heuchelde Einsicht vor den Beamten von einer
Geldstrafe ab.
Die Kollegen die so etwas öfter machen haben auf den 1. Blick
ein gspürr für solche Sachen, da muss man nichts mehr wegdiskutieren.
Am Main stehen als die Grünkäpchen an den Boots-slipstellen und wer so sein
Urlaub oder Freizeit gestalten will kann ja da hin kommen wenns langweilig wird.
Hy,
habe ich ja doch noch ne Diskussion angeregt.
Da sage ich jetzt doch noch: Sind schon komische Regeln.
War übrigens mit dem Duc 3 Wochen kreuz und Quer in Frankreich mit meiner süßen.
Durfte keinen Meter selber fahren da ich noch nicht so fit bin.
In den Cevenne(N) ist Steffi eine Strecke gefahren da stand:
difficile et dangereus. Schwierig und gefährlich. Hammergeil.
Da wär kein Wohnmobil duch gekommen.
Anbei ein Foto.
Liebe Grüße:
AXEL
Ich werd mal versuchen den Streckenabschnitt als GPS-Koordinate einzustellen.
Aber jetzt geh ich erst mal in die Haia.
Bis dann,
AXEL
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