Hallo,
nun hatte ich meinen MAN endlich TÜV fertig und mit dem Prüfer meines Vertrauens die Details soweit geklärt, dass es zur Neuabnahme gehen konnte.
Alles war i.O. bis auf meinem seitlichen Unterfahrschutz. Kurz und knapp: StVZO 32c besagt max Höhe über Fahrbahn 550mm, ich habe 743mm. Dies Mass ergab sich durch die verfügbaren Staukasten. Planken wollte ich mir nicht unter die Kabine bauen. Habe ich bei keinem Exped. Fahrzeug bisher gesehen... daher einfach einen Zusatztank und 2 Staukasten um die Lücken zwischen Vorderachse und Hinterachse zu füllen. So mein Plan...
Nun gibt es den Wohnmobilbesitzerfreundlichen Absatz 3 des § 32c StVZO : Absatz 2 (Pflicht des seitlichen Unterfahrschutzes) gilt nicht für "Fahrzeuge, die für Sonderzwecke gebaut und bei denen seitliche Schutzvorrichtungen mit dem Verwendungszweck des Fahrzeugs unvereinbar sind."
Mein TÜV Prüfer meint aber, dass dies nicht auf ein Wohnmobil zutrifft, da man ohne Weiteres den Unterfahrschutz an- und abbauen könnte wenn im Gelände bzw. Strasse....
Die Fahrt zum TÜV, die Prüfung etc. sind nicht wirklich günstig... Bevor ich nun einen TÜV-Tourismus starte und ins nächste Bundesland reise, mit ungewissem Ausgang, hätte ich gerne von Euch ein paar Argumente um den hiesigen Prüfer zu überzeugen.
HILFE!!!
Danke Euch im voraus
Capttravel