TÜV macht Ärger wegen seitlichem Unterfahrschutz

  • Hallo,

    nun hatte ich meinen MAN endlich TÜV fertig und mit dem Prüfer meines Vertrauens die Details soweit geklärt, dass es zur Neuabnahme gehen konnte.

    Alles war i.O. bis auf meinem seitlichen Unterfahrschutz. Kurz und knapp: StVZO 32c besagt max Höhe über Fahrbahn 550mm, ich habe 743mm. Dies Mass ergab sich durch die verfügbaren Staukasten. Planken wollte ich mir nicht unter die Kabine bauen. Habe ich bei keinem Exped. Fahrzeug bisher gesehen... daher einfach einen Zusatztank und 2 Staukasten um die Lücken zwischen Vorderachse und Hinterachse zu füllen. So mein Plan...

    Nun gibt es den Wohnmobilbesitzerfreundlichen Absatz 3 des § 32c StVZO : Absatz 2 (Pflicht des seitlichen Unterfahrschutzes) gilt nicht für "Fahrzeuge, die für Sonderzwecke gebaut und bei denen seitliche Schutzvorrichtungen mit dem Verwendungszweck des Fahrzeugs unvereinbar sind."

    Mein TÜV Prüfer meint aber, dass dies nicht auf ein Wohnmobil zutrifft, da man ohne Weiteres den Unterfahrschutz an- und abbauen könnte wenn im Gelände bzw. Strasse....

    Die Fahrt zum TÜV, die Prüfung etc. sind nicht wirklich günstig... Bevor ich nun einen TÜV-Tourismus starte und ins nächste Bundesland reise, mit ungewissem Ausgang, hätte ich gerne von Euch ein paar Argumente um den hiesigen Prüfer zu überzeugen.

    HILFE!!!

    Danke Euch im voraus
    Capttravel

  • hallo Captravel,
    ich fürchte , da gibt es keine großartigen Argumentationsmöglichkeiten -
    denn , wenn er das so sieht , hat er recht.

    hat er aber insofern wieder nicht ganz , da er Dir die Einsatzmöglichkeit des Expeditionsmobil
    mit dieser Ansicht nimmt. In aller Regel gilt auch im Gelände , auf dem Du in der Bundesrepublik fährst
    immer noch die STVzO - ergo darfst Du auch dort den Schutz nicht abmontieren -
    somit ist die bedarfsgerechte Nutzung nicht mehr möglich.

    aber wie gesagt , wenn er den Unterschied zu einem Hymer auch in der Nutzung nicht sieht ,
    wirst Du argumentativ bei ihm nichts ausrichten.
    Ich würde das sehr ruhig mit ihm besprechen und eindeutig fragen , ob er
    sich einem anderslautenden Urteil eines Kollegen bei Wiedervorstellung anschließen
    könnte , da die Eintragung dann ja auf vier Beinen steht. Du willst ja prinzipiell bei ihm bleiben ,
    was auch vernünftig wäre.
    viel Glück

    der Urologe

    Vorsorge tut gut - KAT fahren

  • ....da komm ich ja mit der Schnauze meines 77er Cadillacs drunter her, wenn der nur wenige Zentimeter einfedert..... :wink:

    Ne, aber im Ernst, was spricht dagegen, wenn Du unter den Kästen eine Leiste vom Schrott anschraubst und Dir die Abnahme holst? Wenn du auf große Fahrt gehst und sie Dich stört oder wenn sie auf dem Standplatz eines Treffens nicht gut aussieht, schraubst Du sie einfach wieder ab....die Befestigungsweise kannst Du Dir ja aussuchen.

    Ja ja, so ist das im Leben, manchmal muss man nicht nur seinem Chef und seiner Besten zu Willen sein....... :oops::lol:

  • Hallo Capttravel

    Mein TÜV Prüfer hat Geländefahrzeug eingetragen, ich vermute er kennt die Ausnahmen.
    Da mein Fahrzeug gerade beim Schreiner ist kann ich nicht nachmessen was ich seitlich habe.
    Vermute bei mir gibt es wegen der runter gezogenen Kabine und Tank keine Probleme.

    Grüße

    Mike

    Träume nicht dein Leben, sondern lebe deinen Traum

  • Ich weiß wie es bei LKW ist, da gibt hinten oftmals einen klappbaren unterfahrschutz...

    Also entweder einen 20cm Hohen Staukasten direkt unter die Kabine, oder einfach einen Klappbaren unterfahrschutz anfertigen. Das hat auch den Vorteil, das du den Unterfahrschutz immer dabei hast, und nicht irgendwo verstauen musst.

    Oder aber halt einfach den Unterfahrschutz 54cm über dem Boden anbringen, Dann sollte die Bodenfreiheit doch immer noch ausreichen, oder?

  • Hallo,

    danke fuer eure Antworten. Ich denke ich werde einen letzten Versuch starten mit freundlichen Worten den Pruefer zu ueberzeugen. Allerdings beschleicht mich das Gefuehl, dass so ein Mensch aus Prinzip nicht von seinem urspruenflichen Standpunkt abweicht.

    Die Argumentation vom Urologen gefaellt mir, werde diese in Watte verpackt dem Herr Sachverstaendigen unterbreiten. Andernfalls werde ich die noerdlichen Gefilde verlassen und einen Ausflug in die Mitte der Republick machen und mein Glueck erneut versuchen. Sind die Tuev Stationen nur landesweit oder auch bundesweit vernetzt???

    Sobld ich eine Antowrt habe, lasse ich euch sie wissen.

    Capttravel

  • Zitat von Capttravel

    Sind die Tuev Stationen nur landesweit oder auch bundesweit vernetzt???

    Seit wann sind die das überhaupt?

    ehemals Steyr 680M mit LAKII, umgestiegen auf Ford Ranger 2AW Wildtrak ´09 mit Lightbox Absetzkabine von X-Vision-X

  • Der TÜV Rheinland auf jeden Fall, ich hatte selber dasselbe Problem. Generell würde ich sagen es ist besser zu einem Sachverständigen zu fahren der regelmässig Landmaschinen oder LKW´s vorgeführt bekommt. TÜV Stationen die zum Grossteil nur PKW´s prüfen sind mit diesen Fahrzuegen schon mal schwieriger im Umgang.

    bernhard

  • Hallo,

    hab da einen alten Thread gefunden der mich auch grad betrifft.

    Die Höhe zwischen Straße und Unterkante Gfk-Schürze beträgt bei mir 63 cm. Da fehlen leiter 8 cm. Welche Vorschriften muss ich für einen seitlichen Unterfahrschutz einhalten ? Gibt es da was ?

    Idee: Da ich soswieso irgendwann mal Staukästen unter der Kabine anbringen will dachte ich mir, gleich einen passenden Rahmen als Unterfahrschutz zu montieren. Dann kann ich hier später mal die Kästen anbauen.

    Wie tief sollte man max. gehen ?

    Gruß Manfred

    Ausbau ist fertig, wird aber hoffentlich eine ewige Baustelle bleiben.
    Unter http://www.marifeee.de, Link "Wohnkabine Selfmade" gibt es ein paar Bilder.

  • Hallo,

    möchte meine Frage nochmal aufgreifen. Wer kann mir sagen wie der Seitliche Unterfahrschutz aussehen muss ?

    Gruß Manfred

    Ausbau ist fertig, wird aber hoffentlich eine ewige Baustelle bleiben.
    Unter http://www.marifeee.de, Link "Wohnkabine Selfmade" gibt es ein paar Bilder.

  • Hallo Manfred,

    wie in meinem Eingangsbeitrag geschrieben, ist StVZO 32c ersteinmal maßgebend. Diese besagt max. Höhe über Fahrbahn 550mm. Empfehlen kann ich Dir dies mit Deinem TÜV Prüfer abzustimmen. Viele Fzg. fahren auch mit mehr Abstand zwischen Fahrbahn und Schürze/Unterfahrschutz durch die Gegend. Einige TÜV Prüfer lassen mit sich reden und man kann Absatz 3 des § 32c StVZO anwenden: Absatz 2 (Pflicht des seitlichen Unterfahrschutzes) gilt nicht für "Fahrzeuge, die für Sonderzwecke gebaut und bei denen seitliche Schutzvorrichtungen mit dem Verwendungszweck des Fahrzeugs unvereinbar sind."

    Letztendlich spricht wohlnichts dagegen, Staukästen oder Tanks als seitlichen Unterfahrschutz zu verwenden. Bei mir habe ich die Lücke mit einer dafür vorgesehenen Aluplanke gefüllt.

    Schöne Grüße
    Capttravel

  • Zitat von urologe

    hallo Captravel,
    ich fürchte , da gibt es keine großartigen Argumentationsmöglichkeiten -
    denn , wenn er das so sieht , hat er recht. [...]

    ... selbst wenn er eine für dich Lebensgefährliche Fehlentscheidung trifft.

    Beispiel gefällig?
    Bin mitte der 80' mit einer 1100 Yamaha zum Tüv. Vorher in der Fachwerkstatt neue Reifen drauf bekommen. Die Prüfung verlief zunächst ganz gut, dann ein Blick auf den Vorderreifen. Das Profil in V-Form irritierte ihn (kannte er wohl nicht).

    Prüfer: Tja, das gibt wohl keine Plakette, der Vorderreifen ist falsch Montiert!
    Ich: Wie falsch Montiert? Kann garnicht sein!
    Prüfer: Doch, das Profiel muss anders herum laufen!
    Ich: Nein, schauen sie mal, da ist ein Laufrichtungspflei auf dem Reifen und der weist in die richtige Richtung!
    Prüfer: Dann ist der Pfeil falsch herum, die machen in der Fabrik auch mal einen Fehler. (Ich war erstmal sprachlos....)

    Weitere Versuche ihn zu überzeugen brachten keinen Erfolg. Ich also erstmal weg und eine Woche später wieder hin. Mein "Stammprüfer" war aus dem Urlaub wieder da. Den Fall also geschildert (Reifen immer noch wie zuvor Montiert).

    Prüfer: Na, jetzt ist der Reifen ja richtig Montiert.
    Ich: Ist genauso wie vor einer Woche drauf.
    Prüfer: *stutzt* Aha, wer war denn letzte Woche hier am Prüfen?
    Ich: Herr xyz
    Prüfer: Herzliches Beileid, ist ein echter Depp mit ungesundem Halbwissen. Wir sind alle froh wenn er mal aufhört. (<-- Den Satz werde ich wohl nie vergessen!)

    Hätte ich den Reifen, wie vom ersten Prüfer gefordert, anders herum Montiert, so hätte ich mir bei Nässe eine extreme Gefahr des Aquaplaning eingehandelt. Zudem hätte ich, nach einem eventuellem Unfall, ein echtes Problem bekommen. Kein Sachverständiger hätte den falsch Montierten Reifen übersehen (freut jede Versicherung) und dem Prüfer wäre nichts nachzuweisen gewesen.

    Ich muss, um die Gilde der Prüfer in Schutz zu nehmen, aber sagen das ich bisher eigentlich nur mit Prüfern zu tun hatte die wirklich Ahnung hatten. Leider gibt es aber auch Ausnahmen und Sturköpfe.

    cy
    Briegel

  • Zitat von Briegel

    .... Leider gibt es aber auch Ausnahmen und Sturköpfe.

    cy
    Briegel

    Und das auf (fast) jeder Prüfstelle!
    Ich hatte bisher nur mit den anscheinend netten Prüfern Probleme. Mit den "Knallharten" komme ich gut zurecht.
    Der "Knallharte" hat seine Vorschriften und deren Bedeutung im Kopf, oder weiß wo sie stehen und wendet dieses Wissen an und erklärt es.
    Die anscheinend so netten Prüfer machen nur ihre Arbeit. Heute so und morgen so ähnlich.
    Klar freut man sich im ersten Moment wenn der Nette heute seine Arbeit so ähnlich macht und einem seinen selbst gebastelten Edelschrott abnimmt.

    Zurück zum Thema.
    Wir hatten einen Auflieger, dessen seitlicher Radfahrerschutz für einen Staukasten unterbrochen war. Der Kasten war flächenbündig mit den Unterfahrschutz angebracht. Damit gab es nie Probleme.
    Bei den Geländefahrzeugen würde ich den seitlichen, recht stabilen Schutz doch weit herunter ziehen. Für Geländefahrten würde ich ihn unter das Fahrzeug klappen und damit die Tanks oder Staukästen in diesem Bereich von unten schützen.

    Gruß Nunmachmal

    Ich habe viel aus meinen Fehlern gelernt, ich glaube ich mache noch einen.

  • nur als kleines Beispiel - ich war in Norddeutschland bei 12 Tüvprüfern über 2 Jahre verteilt wegen meinen Reifen - jeder aber auch wirklich jeder hatte ne andere Begründung warum das mit den Reifen auf meinem Hilux nicht möglich ist...
    Daraufhin hab ich mich auf den Weg einmal durch die Republik gemacht zu meinen Eltern Nach Bawü - schon beim ersten Prüfer war es kein Problem - er meinte da gibts weiß Gott noch wesentlich größere Räder auf dem Wagen (z.B. 37,5er) da bin ich mit meinen 235/85R16 echt nen Witz gegen.
    Ausreden waren z.B:
    ich brauch nen Abgasgutachten, da sich das bei meinem Lux zu sehr ändert
    Bremsen reichen nicht dafür aus
    Leistungsveränderung
    zu hohe Kräfte auf den Rahmen (????)
    Kein Lust damit zu Beschäftigen (wenigstens nen Fairers NEIN)
    Ich brauch von Toyota Deutschland ne schriftliche Freigabe mit Stempel und Unterschrift im original
    ....

  • Sind ja auch größtenteils richtige gründe warum es nicht einfach so eingetragen werden kann. neben der Freigängigkeit würden mir noch einige andere dinge einfallen. Wie schon geschrieben die bremsen, das Tacho und sogar die anhängelast... und noch jede menge anderer sachen könnten in betracht kommen...

    zum thema:
    Ein abnehmbarer, oder klappbarer unterfahrschutz ist mit dem Verwendungszweck eines geländegängigen Wohnmobils aus meiner sicht nach nicht unvereinbar. Ein Freiraum von 55cm wird wohl in 99,5% Der Fälle ausreichend sein. Für den richtigen geländeeinsatz kann man ihn abklappen, oder demontieren. So jedenfalls meine Meinung, und vermutlich auch die der meisten Tüv Prüfer.

    Wie solch ein unterfahrschutz auszusehen hat, sollte hier sehr detailiert beschrieben sein:
    http://www.fibrem.de/index.php?opti…id=59&Itemid=71

  • Zitat von Fido

    Sind ja auch größtenteils richtige gründe warum es nicht einfach so eingetragen werden kann. neben der Freigängigkeit würden mir noch einige andere dinge einfallen. Wie schon geschrieben die bremsen, das Tacho und sogar die anhängelast... und noch jede menge anderer sachen könnten in betracht kommen...

    rein technisch gesehen stimm ich dir da ja zu, dass so etwas erstmal geprüft sein will, aber wenn man mit genau exakt dem gleichen Hilux zum Tüv fährt der das schon eingetragen hat, so dass der Prüfer es sogar vergleichen kann und man Zertifikate von Reifenherstellern und noch andere HFZ Scheine mitbringt in denen das auch scon bereits eingetragen ist und mann dann so eine Antwort bekommt, darauf hab ich kein Lust.... na was soll man da noch groß sagen

  • Wenn du eine ABE mit Entsprechender Reifengröße und deinem Modell gehabt hättest, so hätte er das vermutlich auch eingetragen. Für diese ABE hätten dann auch die schon genannten Dinge geprüft werden müssen, so dass der Prüfer das nicht prüfen muss, was er auch nicht kann. Zusätzlich hätte dann in diese ABE wahrscheinlich gestanden, dass dein Tacho angepasst werde muss. Oder war die umfangsdifferenz nicht so groß, und dein Tacho geht nicht nach? Wie Soll der Tüv Prüfer das kontrollieren?

    Nur weil einer es einfach so einträgt, heist das nicht, das das richtig ist. In diesem Fall haben die 12 Prüfer vorher richtig gearbeitet, und der 13. nicht, wenn er die erforderlichen dinge nicht überprüft hat. Und die sache mit dem anderen Fahrzeugschein ist auch nichts wert. Woher soll man wissen, das das was in dem Schein steht seine Richtigkeit hat, und sich nicht eine Kleinigkeit am Fahrzeug geändert hat?

  • doch der 13. hatte selber in seinen Unterlagen ein Gutachten, dass er selber für jemand anders angefertigt hat...
    Der Tacho stimmt exakt, da ich extra ein Übersetzungsgetriebe montiert hab

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