Hallo zusammen,
vorweg: den Thread vom 22.10. (ff) habe ich gelesen. Ich habe aber gerade zum Thema "über 3,5to" widersprüchliche Aussagen erhalten, die ich hier noch einmal zur Diskussion stellen möchte.
Die Dame von der Zulassungsstelle sagte mir nämlich, dass für mein "SO.KFZ WOHNM.UEB 2,8T", die einschränkenden Verkehrsregeln für LKW (Geschwindigkeit, Überholen, jährl. TÜV, Sonntagfahrverbot für mit Anhänger) NICHT gelten würden. Gleiche Info auch von anderen Stellen - auf die ich mich im Zweifel natürlich ebensowenig berufen kann, wie auf die Dame vom Amt.
Mein WoMo hat 3,85to zGGW (bei 3,05to leer auch sinnvoll). Wie und wo kann ich mich denn nun rechtlich verbindlich informieren, was jetzt wirklich gilt?