Bis 3,5 To vs größer als 3,5 To

  • Hallo


    auf Holgers Beitrag, #101 im Nissan NT 400 Tret fang ich mal mit der für und wieder bis oder über 3,5 To Gedankensammlung an:


    Vorteile bis 3,5 To :D

    Der "kleine" Führerschein reicht

    Die Einschränkungen, Gewicht, Geschwindigkeit, Maut und Durchfahrtsverbote sind geringer

    Der Verbrauch ist geringer

    Das ehr kleinere Fahrzeug ist auch für Städte, enge Orte besser geeignet

    Die Ersatzteile sind (meist) günstiger

    HU / AU nur alle zwei Jahre


    Nachteile bis 3,5 To :(

    Bis ins Detail geplanter Aufbau gerade beim Gewicht

    Einbau von viel "Lüttigkram"

    Geringe Zuladung

    Wasservorrat oftmals nur im Stillstand voll nutzbar

    Leichtere, anfälligere Fahrgestelle

    Belastungsgrenze schnell erreicht


    Vorteile über 3,5 To :D

    Deutlich mehr "Gestaltungsspielraum" gerade auch beim Innenausbau / der Grundrissgestaltung

    Stabilere Fahrgestelle

    Luft beim Gewicht " nach oben"

    Normaler Weise keine Überbelastung vom Fahrzeug und Fahrwerk

    Höhere Zuladung

    Keine Mogeleien beim Wasservorrat nötig


    Nachteile über 3,5 To :(

    Alter bzw. großer Führerschein nötig

    Mehr Beschränkungen auf einigen Straßen bzw. in einigen Ländern

    Meist größerer Platzbedarf

    Mehr Verbrauch Liter/km

    HU / AU jedes Jahr

    Teurer in der Versicherung

    Ersatzteiel meist teurer


    Alle Gedanken ohne Gewähr! :wink: Die Liste darf gern erweitert werden. 8)

    VG

    Anton

    Wir brauchen dringend ein paar Verrückte - seht euch doch mal um, wo uns die Vernüftigen hingebracht haben!

  • Vielleicht in einem Wohnmobilforum unwichtig, aber für mich sehr wichtig: Höhe unter 2 m... es gibt Länder mit Mautstrassen und Maut-Häuschen wo man sich unterschiedlich anstellen muss... Und es gibt Länder wo Fahrzeuge >3500kg auf gewissen Strassen nicht fahren dürfen (egal ob in DE als LKW oder SoKFZ Wohnmobil zugelassen).

  • … und unter 2 m passt du auch noch unter die in den letzten Jahren stark zugenommenen "Höhenbegrenzer" die man nun ständig an Parkplätzen vorfindet
    um die Leute (wie dich! :D ) daran zu hindern dort ihr Lager aufzuschlagen. Klarer Vorteil deines Gespanns! Wird aber in Womobau wirklich eher seltener zu meistern sein...

    Erschreckend finde ich den Umstand mit den Kastenprofilrahmen! Und dann noch mit dem Sprinter ein schlechtes Beispiel aus gutem Hause...
    Gibt's es denn hier zumindest vernünftige Präventionslösungen die, vorausgesetzt rechtzeitig eingesetzt, das Elend stark verlängern???
    Oder Transporter-Hersteller die das etwas langlebiger lösen?

    Korrosion ist doch ein Thema, in dem sich - zumindest im PKW-Bereich - gottlob in den letzten 25 Jahren so einiges zum Positiven hin gewandelt hat.
    Aber klar, wir reden ja hier über Nutzfahrzeuge...

    Gruß
    Holger

  • Diese Blech-Kastenrahmen findet man auch bei anderen Transportern, Ducato, Renault Master..
    Der Daily hat einen C Rahmen, als 3,5to allerdings etws schlanker ausgeführt als bei den 4,5-7to Kollegen. Fuso, NT400 haben auch einen C-Rahmen.
    Die Alko Rahmen sind verzinkt, aber das nützt dann auch nix, wenn der restliche Rahmen unter dem Fahrerhaus weggammelt oder die Verbindungsstelle. Wobei, dann könnte man auch "einfach" den Triebkopf tauschen.
    Naja, baut man die Wohnung in ein GFK Kistchen, kann man das ja zur Not auch wieder auf ein neues Fahrgestell umsetzen.

    Gruß, Holger

  • Hallo Anton,

    anmerken würde ich nur, dass die Themen "Abmessungen", "Ersatzteile" nur wirklich Auswirkungen haben, wenn man auch unterschiedliche Fzg-Modelle vergleicht.
    Ich fahre ja gerade das Gegenbeispiel, wo der Sprinter technisch komplett baugleich als 3,5 oder 3,88t-Zulassung zu bekommen ist bzw. war. Ähnliche Varianten gibt es ja auch bei anderen Transportern.

    Für solche schweren Transporter gelten dann halt nicht die Nachteile in Sachen Abmessungen und Teilepreise, wohl aber die Beschränkungen in der StVO und die HU-Fristen. M.W. sind auch die Bußgelder unterschiedlich.

    HU muss für Neufahrzeuge wie folgt heissen:

    unter 3,5t zGG: initial 3 Jahre, dann alle 2 Jahre
    über 3,5t bis 7,5t: 3 x alle 2 Jahre, danach jährlich.

    2016er Sprinter 319CDI mit Ormocar-Koffer, gasfreier Ausbau.
    Mehr zu unserem Fahrzeug gibt es in der Campergalerie - unsere Reisen nach Mittel- und Nordeuropa findet ihr hier.


  • Hallo Anton,

    anmerken würde ich nur, dass die Themen "Abmessungen", "Ersatzteile" nur wirklich Auswirkungen haben, wenn man auch unterschiedliche Fzg-Modelle vergleicht.
    Ich fahre ja gerade das Gegenbeispiel, wo der Sprinter technisch komplett baugleich als 3,5 oder 3,88t-Zulassung zu bekommen ist bzw. war. Ähnliche Varianten gibt es ja auch bei anderen Transportern.

    Für solche schweren Transporter gelten dann halt nicht die Nachteile in Sachen Abmessungen und Teilepreise, wohl aber die Beschränkungen in der StVO und die HU-Fristen. M.W. sind auch die Bußgelder unterschiedlich.

    HU muss für Neufahrzeuge wie folgt heissen:

    unter 3,5t zGG: initial 3 Jahre, dann alle 2 Jahre
    über 3,5t bis 7,5t: 3 x alle 2 Jahre, danach jährlich.

    Hallo Tobi,

    OK, 3,5 und3,88 To. ist ja nun auch noch kein wirkliches LKW Fahrgestell. Bei meiner Überlegung bin ich von mind. 4,5 bis 5 To. ZGG ausgegangen.

    Das mit der HU ist so wie Du sagst schon richtig, gilt aber nur für Neufahrzeuge. Wenn sie etwas älter werden, gilt eben 2 Jahre bzw. Jährlich.

    Wir brauchen dringend ein paar Verrückte - seht euch doch mal um, wo uns die Vernüftigen hingebracht haben!

  • Hallo zusammen,

    wenn man jetzt mal davon ausgeht, dass man ein Fahrgestellt wählt, das größentechnisch in die 3,5t Klasse passt, man aber die zusätzliche Zuladung benötigt, erhält man ein Fahrzeug, welchem man von Außen das Mehrgewicht nicht ansieht (Spriter, Crafter, Transit etc in der etwa 4t Klasse).

    Welche Einschränkungen durch Verbote/Einfahrtsbeschränkungen sind euch auf euren Reisen durch Europa begegent? Jetzt wirklich auf das Gewicht bezogen. Mir fallen spontan einige Alpenschotterwege ein (Ligurische Grenzkamm Straße z.B.).

    Vielleicht wird das Thema auch für uns irgendwann mal akut. Ein Fahrzeug in LKW Format möchte ich für Europa nicht, aber ein bisschen mehr Zuladung könnte mit wachsenden Kids irgendwann mal hilfreich sein.

    Danke und Grüße
    Christian

    -Sprinter Doka mit Absetzkabine (im Bau)

  • In Frankreich, wo wir viel unterwegs sind, gibt es viele Straßen die für >3,5to gesperrt sind.
    Die Frage ist halt, ob man jemals dort kontrolliert wird, oder mit einem optisch unauffälligen Fahrzeug (ohne Zwillingsreifen z.B.) dort einfach bewegt. Ich hab zumindestens dort noch keine Kontrolle erlebt. Wenn, dann wirds vermutlich teurer als in D.

    Gruß, Holger

  • In vielen EU Ländern (u.a. Frankreich) gelten die Beschränkungen für >3,5t nicht für Womo Zulassungen.

    Für einen aufmerksamen Umgang mit dem Fahrzeuggewicht sprechen die gefahren in der Schweiz oder Österreich erwischt zu werden.
    Das ist das Hobby der Ösis von der Asfin, mittlerweile wirst du in Österreich auf verschiedenen Strecken sogar während der Fahrt gewogen.

    Besonders lustig wenn du zusätzlich zur Strafe noch einen Mietwagen für den Abtransport des Übergewicht brauchst.

    Mein Sprinter wog im 10Jahr der Nutzung satte 4t.
    Meinen Atego hab ich im ersten Jahr jetzt auch schon bei 7t +x :-).

    Auf der Landstraße sind moderne 7,5t auch kaum langsamer als ein 3,5t, in Frankreich bei jetzt erlaubten 80km/h sowieso.

    Gruß Ralf

    Gesendet von meinem SM-T585 mit Tapatalk

  • Für einen aufmerksamen Umgang mit dem Fahrzeuggewicht sprechen die gefahren in der Schweiz oder Österreich erwischt zu werden.
    Das ist das Hobby der Ösis von der Asfin, mittlerweile wirst du in Österreich auf verschiedenen Strecken sogar während der Fahrt gewogen.

    Besonders lustig wenn du zusätzlich zur Strafe noch einen Mietwagen für den Abtransport des Übergewicht brauchst.

    Mein Sprinter wog im 10Jahr der Nutzung satte 4t.
    Meinen Atego hab ich im ersten Jahr jetzt auch schon bei 7t +x :-).

    Hallo

    OK, die Ösis und die Schweitzer sehen das schon eng mit dem Gewicht. :shock:

    Eine Frage bleibt: Ziehen die dich Grundsätzlich raus wenn das Fahrzeug schwer ist oder nur wenn z.B. festgestellt wird, das das Fahrzeug 3,5 Tonnen wiegen darf, es aber mit 4 Tonnen unterwegs ist? Und wie stellen die fest, das man nicht zugelassen unterwegs ist?

    Wohlgemerkt auf entsprechend zugelassenen Straßen, nicht in einer gewichtsbeschränkten Zone.

    Andererseits nimmt man mit einer Überladung das Risiko selbst in kauf erwischt zu werden. Dann lieber noch ne Tonne Luft nach oben. 8)

    VG

    Anton

    Wir brauchen dringend ein paar Verrückte - seht euch doch mal um, wo uns die Vernüftigen hingebracht haben!

  • Besonderes Interesse hat die Asfinag natürlich an überladenen 3,5 t Wohnmobilen, die mit „normaler“ Mautplakette unterwegs sind. Denn die müssten dann eine GO Box haben und Streckenabhängige Maut zahlen. Sind also Mautpreller und damit besonders interessant (und teuer).

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Ein Freund von mir hat so ne Gruppe, die fahren mit ihren Rennrädern immer irgendwo in den Alpen rum (mit dem Fahrrad! - haben die denn kein Auto!?! :mrgreen: ),
    und mieten sich zu diesem Zweck speziell ausgerüstete Transporter. Art und Marke weiß ich nicht, irgendwas in der Sprinterklasse, langer Radstand.
    Die sind wohl mit zw. 6 - 8 Sitzplätzen + Fahrradhaltern im Heck ausgestattet.
    Genauere Details habe ich leider vergessen, aber sie waren im vergangenen Jahr mal wieder mit so einer Kiste in A unterwegs, Gepäck nur für ein Wochenende dabei,
    und mit 2 Leuten weniger als eigentlich Platz gewesen wäre.

    In ihrem Radlgebiet wurden sie gezielt - wie offenbar viele andere - rausgewunken, kontrolliert und gewogen. ZGG von 3,5 t um 100 kg überschritten, hohe Geldbuße kassiert
    und wie oben beschrieben, SO keine Weiterfahrt erlaubt worden. :oops:
    Einer von denen musste dann wohl nach Hause oder zum nächsten Bahnhof radeln.... :roll:

    Zuhause zurück haben sie den Autovermieter darauf angesprochen, und angemerkt das die Nutzlast wohl nicht so ganz zur Anzahl der Sitzplätze und Verwendungszweck passt.
    Der Kommentar des Verleihers: "Das zul.GG ist Sache des Fahrzeugführers, Ende der Durchsage, und ja es gibt in A wohl recht häufig derartige Kontrollen."

    Auch hier wären alle befähigt gewesen bis 7,5 t zu fahren, aber der Transporter hat eben nur 3,5 t.
    Wahrscheinlich auch wegen dem a) üblicherweise eher jüngeren Klientel, und b) den Beschränkungen vor Ort.

    Wenn man dafür aber nur ne geringe Nutzlast hat, hilft eine das aber ja auch nicht weiter...

    Gruß
    Holger

  • Hallo:

    @ Anton: An vielen (allen?) Transitautobahnen sind fest installierte Waagen eingebaut. Die wiegen dich bei voller Fahrt.

    @ Krabbe: (Auch) in Österreich richtet sich die Frage Pickerl oder GO Box nach dem zulässigen Gesamtgewicht. Ein überladener 3,5 Tonner braucht daher keine GO-BOX !

    siehe: https://www.asfinag.at/maut-vignette/vignette/


    dm


  • Besonderes Interesse hat die Asfinag natürlich an überladenen 3,5 t Wohnmobilen, die mit „normaler“ Mautplakette unterwegs sind. Denn die müssten dann eine GO Box haben und Streckenabhängige Maut zahlen. Sind also Mautpreller und damit besonders interessant (und teuer).

    Hallo

    Aha, also sind sie ja so gesehen illegal unterwegs. Dumm gelaufen. :shock:

    Wenn man nun Böses sagen wollte, könnte man das ja so auslegen: Wir wollen doch nur durchfahren und eigentlich nach Kroatien. Dafür ne GoBox!?

    Dann geh ich lieber das Risiko ein erwischt zu werden...

    Fazit: selber schuld!



    Zuhause zurück haben sie den Autovermieter darauf angesprochen, und angemerkt das die Nutzlast wohl nicht so ganz zur Anzahl der Sitzplätze und Verwendungszweck passt.
    Der Kommentar des Verleihers: "Das zul.GG ist Sache des Fahrzeugführers, Ende der Durchsage, und ja es gibt in A wohl recht häufig derartige Kontrollen."

    Diese Aussage vom Vermieter ist natürlich ein Witz. Wo kommen wir denn hin....


    VG

    Anton

    Wir brauchen dringend ein paar Verrückte - seht euch doch mal um, wo uns die Vernüftigen hingebracht haben!


  • Hallo:

    @ Anton: An vielen (allen?) Transitautobahnen sind fest installierte Waagen eingebaut. Die wiegen dich bei voller Fahrt.

    @ Krabbe: (Auch) in Österreich richtet sich die Frage Pickerl oder GO Box nach dem zulässigen Gesamtgewicht. Ein überladener 3,5 Tonner braucht daher keine GO-BOX !


    Hallo

    Antwort 1: OK und verständlich!

    Antwort 2: auch OK und verständlich.

    3,5 to mit Überladung sind halt nicht zugelassen. Hier nicht und bei den Ösis auch nicht. Wieder alles OK!

    Wir driften vom Thema ab: 3,5 vs über 3,5.

    Oder gehört das alles noch dazu?

    VG

    Anton

    Wir brauchen dringend ein paar Verrückte - seht euch doch mal um, wo uns die Vernüftigen hingebracht haben!

  • Doch, gehört schon noch dazu, denke ich.
    Denn ich behaupte einfach mal frech, dass viele auch aufgrund der niedrigen deutschen Bußgelder denken, bevor ich offiziell über 3,5 t fahre fahre ich lieber x % überladen und fahre auf dem Papier bis 3,5 t, um die Beschränkungen ab 3,5 t zu umgehen.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)


  • @ Krabbe: (Auch) in Österreich richtet sich die Frage Pickerl oder GO Box nach dem zulässigen Gesamtgewicht. Ein überladener 3,5 Tonner braucht daher keine GO-BOX !

    siehe: https://www.asfinag.at/maut-vignette/vignette/

    Auf der Homepage der Asfinag steht ja auch nur, dass die Vignettenpflicht für Fahrzeuge bis zum. Gesamtgewicht von 3,5 t gilt und nichts für den Fall überladener Fahrzeuge.
    Das man für eine 3,5 Tonner auch legal keine GO Box bekommen kann ist klar, da würde man ja vorsätzlich überladen fahren.
    Ich habe aber schon von einem Fall gehört (zugegeben nur aus 2. Hand, für mich aber vertrauenswürdig), dass jemand mit einem überladenen 3.5 t Wohnmobil wegen eines Mautverstoß geahndet wurde (trotz korrekt geklebter Vignette). Und das war wohl ziemlich teuer.

    Aber eigentlich egal, ob Mautverstoß oder „nur“ überladen: Bei unseren südlichen Nachbarn ist so etwas deutlich teurer, als bei uns. Und man sollte gut überlegen, ob man so etwas riskiert.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)


  • Diese Aussage vom Vermieter ist natürlich ein Witz. Wo kommen wir denn hin...

    Naja, das der Fahrzeugführer verpflichtet ist sich über die zulässige Zuladung zu informieren und diese einzuhalten ist nun mal so.
    Und das in ein Fahrzeug deutlich mehr passt, als zulässig, ist auch völlig normal:
    Die bei den Autovermietungen früher üblichen 7,5 t Koffer mit Ladebordwand hatten teilweise auch nur 1,5 t Zuladung, da passte je nach Ladegut aber auch deutlich mehr rein. Bei den jetzt üblichen 3,5 t Fahrzeugen sieht das nicht besser aus.
    Viele große PKW (auch Kombis, SUVs) haben nur um die 400 kg Zuladung, sind aber für 5 Personen zugelassen. Mit 4 oder 5 Personen in den Urlaub bedeutet meist auch schon überladen.
    Und das Ganze ist doch auch völlig normale Realität bei der Wohnmobilvermietung. Was glaubst Du, wie viele Mieter, insbesondere Familien, die sich ein großes 4-Personen-Wohnmobil mit großer Heckgarage und Fahrradträger hinten dran mieten, völlig überladen damit unterwegs sind und sich keinerlei Gedanken darüber machen, das das Fahrzeug vielleicht nur 400 kg Zuladung hat (die im Idealfall so sogar in den Papieren stehen).

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)


  • Doch, gehört schon noch dazu, denke ich.
    Denn ich behaupte einfach mal frech, dass viele auch aufgrund der niedrigen deutschen Bußgelder denken, bevor ich offiziell über 3,5 t fahre fahre ich lieber x % überladen und fahre auf dem Papier bis 3,5 t, um die Beschränkungen ab 3,5 t zu umgehen.


    Doch, gehört schon noch dazu, denke ich.
    Denn ich behaupte einfach mal frech, dass viele auch aufgrund der niedrigen deutschen Bußgelder denken, bevor ich offiziell über 3,5 t fahre fahre ich lieber x % überladen und fahre auf dem Papier bis 3,5 t, um die Beschränkungen ab 3,5 t zu umgehen.

    OK, also weiter!

    Stimmt was Krabbe da sagt. Ich denke das ist nicht frech, sondern Realität. Es wird gern überladen gefahren. Gerade mit den neueren 3,5 to. Womos ist man ja schon fast ab Werk überladen bzw. hat nur eine Zuladung, die eigentlich Handgepäck heißen müsste. Da sind Überladungen fast nicht zu vermeiden. Ganz davon zu schweigen, das man damit permanent Überladen rumfährt.
    Ob das, gerade bei leichten Fahrgestellen, gut für's Fahrzeug ist? :?

    VG

    Anton

    Wir brauchen dringend ein paar Verrückte - seht euch doch mal um, wo uns die Vernüftigen hingebracht haben!


  • Bei den jetzt üblichen 3,5 t Fahrzeugen sieht das nicht besser aus.
    Viele große PKW (auch Kombis, SUVs) haben nur um die 400 kg Zuladung, sind aber für 5 Personen zugelassen. Mit 4 oder 5 Personen in den Urlaub bedeutet meist auch schon überladen.
    Und das Ganze ist doch auch völlig normale Realität bei der Wohnmobilvermietung. Was glaubst Du, wie viele Mieter, insbesondere Familien, die sich ein großes 4-Personen-Wohnmobil mit großer Heckgarage und Fahrradträger hinten dran mieten, völlig überladen damit unterwegs sind und sich keinerlei Gedanken darüber machen, das das Fahrzeug vielleicht nur 400 kg Zuladung hat (die im Idealfall so sogar in den Papieren stehen).

    Hallo

    Da sind wir uns einig, genau das mein ich!

    Rechnerisch passen 5 Personen in ein Auto mit 400 KG Zuladung. Eine Person wir normal mit 75 Kg angenommen = 375 Kg.

    Dann hasste noch 25 Kg für Gepäck, da gibt es nix zu meckern. :mrgreen:

    VG

    Anton

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