Hallo und Guten Tag,
ich habe gerade eine Info erhalten die mich etwas hat stutzten lassen.
Die Dekra und der TÜV Rheinland lassen seit geraumer Zeit lt. ProMobil keine Mobilen Kocher mehr zu, weder Gas- noch Spirituskocher.
Dem TÜV Nord ist das alles komplett wurscht und der TÜV Süd sieht nur noch Spirituskocher als Kocher an, die Innenraum geeignet sein sollen.
Alle TÜVs erkennen aber noch immer Stromkocher, fest eingebaut und nach VDE-Vorschrift verdrahtet als Kocher an - sofern Außensteckdose vorhanden.
Das hieße für mich ja eigentlich - dass folgender Aufbau Wasserdicht wäre;
1x Leitugnsschutschalter
1x RCD / FI
1x Außensteckdose
1x Innensteckdose
1x Kocher mit Schukostecker und Festgespaxt.
Habt ihr schon von den neuen Arbeits-Kunden-Denglungsanweisungen gehört? Existieren die wirklich? Auf welcher Rechtsgrundlage stützen die sich?