Leerkabine mit Sitz eingebaut, Spezialfahrzeugbau

  • Guten Morgen,

    ich habe sicherlich eine sehr ungewöhnliche Frage, aber ich denke hier finde ich die Experten.

    Es geht um ein Projekt, für ein Fahrzeug, auf dem in der Leerkabine/koffer auch Jemand sitzt mit Tisch. Das Fahrzeug wird am Ende eine Geschäftsidee verfolgen und durch die Städte Deutschlands fahren, allerdings geht es hier um die Technische Seite und Machbarkeit.

    Der Aufbau soll ungefähr am Ende so aussehen (Beispiel):

    http://3.bp.blogspot.com/-6VEBL7p_2kg/V…0915_113905.jpg

    Die Tür würde dann allerdings durch eine Schiebetür ersetzt und die Fenster anders angeordnet, da bei einem Sitz in der Leerkabine Fluchtwege vorhanden sein müssen und eine Sprechfunktion mit dem Fahrer. Zudem, soll die Leerkabine sich auch nach einigen Jahre wieder abheben lassen, da das Fahrgestell bzw. Chassis ein Leasingfahrzeug werden soll und nicht beschädigt werden darf.

    Das Blankofahrgestell, sieht ja so aus:

    http://www.unhaggle.com/static/vehicle_carbook/18308.jpg

    Erste Frage:
    Inwiefern ist so etwas umzusetzen?
    - Wonach muss ich schauen? Wo würden die Sitze befestigt werden? Rein technisch muss sowass doch umzusetzen sein?

    Zweite Frage:
    Was würde so eine Kabine in etwas leer kosten?


    Vielen Dank

  • Erst mal musst du abklären,ob bei einem Leihfahrzeug die Eintragung im Brief verändert werden darf. Wenn da ein Wohnkoffer drauf kommt,mit Sitz, muss das im Brief geändert werden .

    Sonst geht nur ,Pritsche,Koffer oder Fahrgestell Leihen,hinten ein Wohnkoffer drauf stellen,und nur die vorderen Sitze benutzen.Und du darfst dann nicht breiter bauen,als die Eintragungen sind,sonst muss es im Brief aufgenommen werden.Bei einem Fahrgestell wird nur die Breite und Höhe der Fahrerkabine eingetrgen sein.

    Für einen Sitzt mit Gurt brauchst du eine Verbindung zum Fahrgestell .Also Winkel an das Fahrgestell schrauben,dann eine Metallplatte die von unten an der Kabine sitzt.Durch diese wird z.B. eine Sitzaufnahme von innen nach aussen mit der Stahlplatte verschraubt.In die Kabine Hülsen ein lassen,das du beim verschrauben nicht das sandwich zusammen ziehst.
    Diese Arbeiten ,die du später vom TÜV abgenommen haben willst,am besten mit einem Prüfer absprechen,der dein Fahrzeug mit Aufbau ab nimmt.Auch musst du abklären,ob es noch möglich ist,den Sitz im Koffer mit Sprechfunk zu zu lassen.Das muss ja eingetragen werden.

    Leben ,und leben lassen !

  • Hallo,

    Vielen Dank für deine tolle Antwort.

    Du hast Recht, dass die Sachen natürlich eingetragen werden müssen. Da das Fahrzeug nicht beschädigt wird, hoffe ich, dass es seitens der Leasingfirmem eher das kleinere Problem darstellt, da man die Dinge ja wieder austragen kann.

    Ich bin sowieso gespannt, bei dem Teil handelt es sich ja nicht um ein Wohnmobil oder Ähnlich, da es beispielsweise keine Schlafmöglichkeit gibt, was der TÜV da wohl einträgt? *g*

    Mittlerweile habe ich auch ganz gut verstanden, warum viele auf aufgesetzte Kabinen setzen. Diese als Ladung gekennzeichneten Teile sind halt viel einfacher zu handhaben, aber können eben keine Sitze verbauen, wenn ich mich nicht irre.

  • Es könnte ein Büromobil sein ? Aber drei Sitze vorn ,oder als Doppelkabine mit fünf Sitzplätzen würde nicht gehen ?

    Leben ,und leben lassen !

  • Leider nein, ich kann nicht ganz ins Detail gehen, aber dabei handelt es sich um ein Spezialfahrzeug mit elektronischen Geräten die durch Gasstromerzeuger betrieben werden sollen. Beispielsweise Gasanlagen, wie ihr sicher auch wisst, benötigen spezielle Vorrichtungen wie Dachöffnungen usw. Die Bauvorschriften nur dafür lassen leider nur ein Neuaufbau in Frage kommen.

  • Zitat von MisterMax

    Leider nein, ich kann nicht ganz ins Detail gehen, aber dabei handelt es sich um ein Spezialfahrzeug mit elektronischen Geräten die durch Gasstromerzeuger betrieben werden sollen. Beispielsweise Gasanlagen, wie ihr sicher auch wisst, benötigen spezielle Vorrichtungen wie Dachöffnungen usw. Die Bauvorschriften nur dafür lassen leider nur ein Neuaufbau in Frage kommen.

    Verstehe nicht,was du hier schreibst :oops:

    Auch an einem alten Koffer,Womo,...... Aufbau,könnst du alle Öffnungen schliessen,dann welche,die benötigt werden,ein bauen.

    Leben ,und leben lassen !

  • Hallo Max,

    also wenn ich Dich recht verstehe, sollen in dem Fahrzeug während der Fahrt Meßdaten aufgenommen werden, deshalb brauchst Du eine zugelassenen Sitzgelegenheit mit Tisch in der Kabine, oder? Damit hast Du auf jeden Fall ein Problem, denn Du brauchst ein zugelassenes Sitzsystem inkl. geprüfter Befestigung am Basisfahrzeug - oder einen mutigen TÜV-Prüfer, der Dir eine individuelle Sitzkonstruktion einträgt. beides kan sich als erhebliches Problem erweisen.
    Umgehen könntest Du diese Problematik bei Verlagerung der Meßwertaufnahme in das Fahrerhaus. Ich weiß jetzt nicht, wie viele Leute da gleichzeitig fahren sollen, aber evtl. wäre ja eine Doppelkabine eine Möglichkeit, bei der der Beifahrersitz entfernt und durch einen Tisch ersetzt wird. So sind die ganzen Kommunikations- und Fluchtwegprobleme ad acta, und dem Mitfahrer wird nicht so schnell schlecht wie in einer Kabine, wo er nicht nach vorne gucken kann. Da der Mitfahrer während der Fahrt ja auch in der Kabine nicht aufstehen und an irgendwelchen Instrumenten hantieren kann, macht es auch hinsichtlich des Handlings keinen unterschied, ob derjenige in der Kabine oder im Fahrerhaus sitzt.

    Dann könntest Du die Kabine gleich als Absetzkabine bauen lassen, die dann als Ladung mitfährt und jederzeit vom Basisfahrzeug getrennt werden kann. Du hast also eigentlich keine Eingriffe ins Basisfahrzeug und kannst das später problemlos wieder zurück geben.

    Und was die Stromerzeugung über Gas angeht: Dir ist bewußt, daß es ziemlich viele Auflagen gibt, welche Gasanlagen in welcher Form in einem fahrenden Fahrzeug in Betrieb sein dürfen? Evtl. wäre eine verstärkte Lichtmaschine und ein vernünftiger Wechselrichter die bessere Alternative für Strom während der Fahrt?

    Und was die Kosten angeht: Ormocar - eine bekannte Firma im Reisemobil-Individualbau - hat hier eine Aufbaupreisliste, da kannst Du Dir einen ganz guten Eindruck der entstehenden Kosten verschaffen.

    Viele Grüße
    Leerkabinen-Wolfgang

    die nächsten Festivitäten in http://www.Bodenheim.de:

    03.-05.05.2024: Leerkabinen-Treffen

    erstes Juni-WE (07.-10.06.2024): Weinfest - Stellplatz nicht nutzbar

    dritter Sept.-Samstag (21.09.2024): Weinprobe in den WeinbergenStellplätze und V+E vorhanden! Bei Fragen eMail/PN an mich

  • Und noch ein Tipp: wenn du uns nicht sagen kannst (oder willst), was Ziel deines Projekts sein soll, dann werden wir ziemlich im Dunkeln stochern und wohl auch keine zielführenden Ratschläge geben können... Wir wollen ja nicht den Businessplan mit Erfolgsrechnung...

    Willi (wiru)

  • Es muß eine Sicht- und Sprechverbindung bestehen. Diese kann elektronisch sein.
    Eine Einzelabnahme einer ungeprüften Sitzgelegenheit ist sehr unwahrscheinlich, aber es gibt geprüfte Sitzblöcke die ohne Probleme eingetragen werden.

    Gruß Nunmachmal

    Ich habe viel aus meinen Fehlern gelernt, ich glaube ich mache noch einen.

  • Zitat von nunmachmal

    ...aber es gibt geprüfte Sitzblöcke die ohne Probleme eingetragen werden.

    Aber die brauchen auch eine entsprechende Befestigung an der Kabine, die wieder am Rahmen besonders befestigt sein muß (bzw. die Sitzkonsole direkt am Rahmen, was aber evtl. bei einem Leasingfahrzeug auch nicht ganz ohne ist).

    Hier hilft eigentlich nichts anderes als die TÜV's in Deiner Umgebung abzuklappern und zu schauen, ob Du einen Prüfer findest, der Dir den Sitz abnehmen würde und dann nach seinen Vorgaben zu bauen. Machbar ist soetwas jedenfalls.

    Viele Grüße
    Leerkabinen-Wolfgang

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  • Hallo,

    ich melde mich mal wieder und habe mit dem TÜV einige Dinge besprochen.

    Zum Thema Gasinstallation zur Stromerzeugung (220Volt nach VDE) ist möglich, der Tank muss nach Norm EN 1949 sowie der G607 eingebaut werden. Das heißt, Befestigung der Tanks muss in Längsrichtung des Fahrzeug einer Belastung von 20g, und in Querrichtung 8g standhalten und einen Aussenbefüllung zulassen. Eine einfache Tür reicht nicht aus. Der Tank müsste darf also nur an tragenden Teilen befestigt werden.

    Wo ich mich Frage, was sind tragende Teile? Rahmen vom Aufbau?


    Zur Sitzgelegeheit: Dreipunkt-Sicherheitsgurte mit entsprechend geprüften Aufnahmepunkten am Aufbau, über welche die beim Unfall entstehenden Kräfte in die tragende Struktur eingebracht werden, entsprechend den Vorschriften für M-N-Fahrzeuge, sind zugelassen.

    Der Tüv sagt, ein für das Trägerfahrzeug zugelassenen Boden mit integriertem Schienensystem wäre am sinnvolsten.

    Ich frage mich, gibt es einfach zugelassene Böden zu kaufen ? Hab ich noch nie gesehen.


    Das sind so die wichtigsten Punkte, da dass Trägerfahrzeug auf gar keinen Fall beschädigt werden soll, ist das natürlich alles etwas knifflig. Vermutlich würde aussreichen, den Gastank auf dem "zugelassenen Boden" zu befestigen. Somit würde das Fahrzeug nicht beschädigt. Wenn ich richtig liege, wird der Boden am Fahrzeug an Fixpunkten verschraubt.

    Liebe grüße

  • Zitat

    Wo ich mich Frage, was sind tragende Teile? Rahmen vom Aufbau?

    Den Aufbau ist nie Tragend: Tragende Teile sind die Teile an der (Selbsttragenden)Karosserie welche dem Fahrzeug als solches die Stabilität verleihen die es brauchst.
    Bei Fahrzeuge wie Sprinter, und Geländewagen sowie LKW ist es der Rahmen, also das was du u.A. hinten unter der Pritsche siehst.

    Daraus ergibt sich dann auch, dass du IRGENDWIE an das Trägerfahrzeug ran musst. Sei es durch vorhandene Löcher im Rahmen usw. Du wirst immer von (Lack)Schäden ausgehen müssen. Du musst ja nicht zwingenst Löcher bohren.

  • Hallo,

    vielen Dank für deine Antwort!

    https://img1.picload.org/image/rpcpaggl/_20-kopie.jpg

    Das ist also der Tragende Rahmen (Fahrgestell), nehm ich an. Ich habe mal die Löcher in Rot makiert. Ich vermute, an diesen wird nachher der "Boden" befestigt, wo die Sitzschinen draufgeschraubt werden. Gibt es dafür Hersteller? Ich mein nur, weil zum Beispiel bei Rettungswagen, können die Kabinen auch auf andere Fahrgestelle versetzt werden und Leute im hinteren Teil sitzen. Die sind ja nicht wirklich, mit dem Fahrzeugrahmen verschraubt.

    Und der Gastank, muss also an den roten Löchern verschraubt sein. Wie soll das denn gehen ohne eine Art Hilfsrahmen?

    Edit durch Leerkabinen-MOD: Bitte beachten: externe Bilder darf man mit dem 'img'-Befehl nur verlinken, wenn man selbst das Copyright des Bildes hat! Ansonsten darf das Bild nur über den 'url'-befehl referenziert werden, z.B.

    Code
    [url=http://www.womobox.de/phpBB2/styles/prosilver/imageset/womobox_logo_2013.png]Forumslogo[/url]

    .
    Danke!

    Keine fremden Bilder einfügen, Copyright beachten! Bild wurde durch Link ersetzt.

  • Hallo Max,

    was solche Sitzsysteme angeht, da könntest Du evtl. bei Schnierle fündig werden.

    Und die eingezeichneten Löcher sind eigentlich die zur Befestigung eines Aufbaus (z.B. Pritsche), da noch den Gastank dran zu setzen, ist evtl. schwierig. Auch an den Querträgern oder den seitlichen Löchern in den Längsträgern kannst Du (entsprechend der Aufbaurichtlinien) Deinen Gastank verbauen.
    In meiner Absetzkabine ist der Tank (Alu-Gastankflasche) übrigens nur mit einer großen Prallplatte an der vorderen Kabinenwand abgestützt und am Kabinenboden verschraubt. Dem TÜV hat das gereicht, denn im Falle eines Crashs übernimmt die Kabine die Auftretenden Kräfte, und wenn das nicht reicht, die Fahrerhausrückwand (bei mir: der C-Holm). Auch Gasflaschen sind ja üblicherweise nicht mit dem Fahrzeugrahmen verschraubt sondern stehen mehr oder minder gut fixiert in einer Staukiste, die dann über den Fahrzeugboden mit dem Rahmen verbunden ist. Und bei meinem vorletzten WoMo war der Gastank von unten an den Kabinenboden geschraubt. Alles mit TÜV-Segen.

    Viele Grüße
    Leerkabinen-Wolfgang

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  • Hallo,

    Vielen Dank für deine Nachricht.

    Bei Schierle habe ich angefragt, diese verkleben und verschrauben die Schienen in der Bodenplatte. Das klingt ja erstmal gut, bei meinem Konzept gibt es halt keine Befestigungspunkte wie bei VW oder Ähnlich vorgegeben.

    Hier mal eine schnelle Skizze, was ich ungefähr vorhabe. Ich kann wirklich nicht soviel dazu schreiben, ausser das man an dem Arbeitsplatz im vorderen Teil eine Gebäck herstellt, und das während der Fahrt. Das klingt erstmal verrückt, aber der TÜV hat dagegen nichts, da es sich hier nur um reines Belegen mit Tomaten usw handelt und das Gebäck dann in ein Offen gebacken wird.

    Durch Gas, wird Strom für den Ofen erzeugt. In dieser Form sieht man noch, wie ich den Gastank im Kasten verstecken wollte. Das ist laut TÜV aber so nicht zulässig, der Tank muss am Fahrgestell befestigt sein. Ob da nun das befestigen durch die Bodenplatte reicht, kann man das so und so sehen.

    Ja und wie ihr sehr, gibt es im vorderen Teil ein TÜV geprüften Sitzplatz mit Gurt, wie bei Schierle und dort sitzt Jemand und arbeitet ganz leichte Sachen während der Fahrt.

    Ist natürlich nun sehr einfach dargestellt, ich bitte um nachsicht. Das komplette Modul, also der "Kasten" soll wechselbar auf verschiedene Fahrzeuge sein. Das kann man aber auch weglassen, wenn es zu schwirieg wird.

  • Hi Max,

    von TÜVl'er zu TÜV'ler gibt's da Unterschiede - was der eine akzeptiert, akzeptiert der andere noch lange nicht. Wie gesagt, ich habe eine TÜV-Abnahme bekommen für die (14kg) Alu-Gastankflasche, allerdings ist die auch vorne und kann sich an der Kabinenvorderwand 'abstützen'.

    Zu Deinen Skizzen: bitte bedenke, daß der Kabinenboden nur auf dem Rahmen und nicht unter diesem liegen kann - d.h. die Bodenplatte liegt (beim T5) auf Höhe der des höchsten Punktes der Reifens! Das sind gegenüber Deiner Inneraumzeichnung satte 30-35cm, die Du an Innenhöhe nicht zur Verfügung hast! Guggst Du meine Absetzkabine auf T5. Und Du braucht noch einmal 20cm Radkstenhöhe zum Einfedern des Hinterrades.
    Allerdings gewinnst Du durch den höheren Kabinenboden Platz für den Gastank unter der Kabine ;)

    Und wenn Du planst, auf ein anderes Fahrzeug umsetzen zu können, solltest Du auf den Alkoven verzichten bzw. den so konstruieren, daß Du ihn unten abschneiden kannst: Außer dem Transit haben alle Fahrgestell-Transporter ein deutlich höheres Fahrerhaus als der T5!

    Viele Grüße
    Leerkabinen-Wolfgang

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    erstes Juni-WE (07.-10.06.2024): Weinfest - Stellplatz nicht nutzbar

    dritter Sept.-Samstag (21.09.2024): Weinprobe in den WeinbergenStellplätze und V+E vorhanden! Bei Fragen eMail/PN an mich

  • Mal ein ganz anderer Hinweis: in D ist so ein mobiler Arbeitsplatz nicht zulässig... Und in anderen EU Ländern sicher auch nicht...Jetzt verstehe ich langsam die Geheimniskrämerei...

  • Zitat von wiru

    Mal ein ganz anderer Hinweis: in D ist so ein mobiler Arbeitsplatz nicht zulässig... Und in anderen EU Ländern sicher auch nicht...Jetzt verstehe ich langsam die Geheimniskrämerei...

    Wie kommst du zu der Einschätzung? Ich arbeite, unteranderem, mit der höchsten Stelle des Tüv in NRW zusammen und mich würde interessieren, wie du zu der Annahme kommst.

    Mobile Arbeitsplätze gibt es ganz verschiedene auch in Deutschland, von mobilen Meßwagen bis Rettungswagen. So lange man die üblichen Richtlinien für Arbeitsplätze, beispielsweise zwecks Belüftung etc einhält, ist es zulässig.

    Danke für den Tipp mit der Höhe, dass war eine der ersten Zeichnungen und mittlerweile bauen wir auf Citroen Master oder Ford Transit auf.

    Lieben Gruß

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