eingetragene Sitzplätze in der Kabine ...

  • Moin,

    ich hätte gerne eingetragene Sitzplätze in der Kabine.
    Ich habe ein Fahrzeug mit Erstzulassung 1975, gelten die Vorschriften von damals ?
    Wenn ja, da bräuchte ich noch nicht mal Sicherheitsgurte.
    Ich würde natürlich welche anbauen, muss aber keine geTÜVten Haltepunkte nachweisen.

    Gruß
    Jens

    Das isländische Pferd, eines der geländegängigsten Transportmittel der Welt

  • Ich kenne die Bestimmungen nicht genau, aber ich könnte mir vorstellen dass es nicht um das Baujahr des Fahrzeugs geht, sondern um das Datum der Ummeldung zum Wohnmobil. Von dem her könntest schon Probleme bekommen.

    Aber es gibt hier ein paar, die die Paragraphen besser kennen, die werden bestimmt noch genauere Details posten.

  • Hallo Jens,

    es gilt immer das Datum der Erstzulassung für solche Anforderungen. Ausnahmen sind hier nur die Auflagen für Nachrüstungen. Es sollte daher recht einfach möglich sein, in der Kabine entsprechende Sitzplätze eigetragen zu bekommen. Hier würde ich mich einfach an den TÜV wenden, der kann dann genaue Auskunft über die BEschaffenheit der Sitzplätze geben bzw. diese direkt eintragen.

    Besten Gruß

    HWK

  • Hallo,

    das mit den zugelassenen Sitzplaetzen wuerde mich auch interessieren, allerdings fuer neuere Fahrzeuge.
    Fuer Bus Umbauten zum Womo hatten wir das Thema ja vor einiger Zeit, hier war doch September Stichtag fuer die alten Bestimmungen. Nun nur noch mit geprueften Befestigungen und geprueften Sitzbanken moeglich :?::!::?:

    Aber wie sieht das aus wenn ich auf einen neueren PickUp eine Kabine mit Sitzen&Gurt setze. Ich meinte ich habe da mal was von anderen Regelungen gelesen (Kommunikationsmoeglichkeit muss vorhanden sein, aber auch gepruefte Befestigungen etc?) :?::?::?:

    Gruss Ronald

  • Zitat von hwk


    es gilt immer das Datum der Erstzulassung für solche Anforderungen.

    echt?

    ich hätte eine kiste mittelteuren sprudels drauf verwettet dass es um DEN UMBAUZEITPUNKT geht ....

    lg
    g

  • Hallo,

    habe in meinem Bus vor ca. 2 1/2Jahren im Wohnraum Sitzplätze eingetragen bekommen ohne Gurte. Die Sitzrichtung ist quer zur Fahrtrichtung. Mein Bus ist 01.2001 Erstzulassung.
    Der TÜV-Prüfer hat sich da schlau gemacht und keine Gurte verlangt. Die Gurtpflicht hängt aber auch mit dem Alter des Fahrzeuges zusammen. Bei älteren Fahrzeugen sind ja teilweise nicht mal Gurte im Fahrerhaus.

    Gruß Christopher

    Mercedes Vario 816 mit Holzkoffer

  • Ja vor 2 1/2 Jahren war ja alles auch noch gaaaanz einfach :?
    Ist erst relativ neu dass man die Seitwärtsplätze gar nicht mehr haben darf und die Vorwärts und Rückwärtsplätze an vom Hersteller dafür vorgesehenen Punkten 3-Punktgurte haben müssen.

  • Zitat von abo

    echt?

    ich hätte eine kiste mittelteuren sprudels drauf verwettet dass es um DEN UMBAUZEITPUNKT geht ....

    lg
    g

    Alles Definitionssache!
    Es geht um die Erstzulassung als Wohnmobil. So wie ich die freundlichen Herren vom TÜV verstanden habe, ist das das relevante Datum. (Dein Sprudel wäre somit gerettet :wink: ) Ich habe mit einem Minimalausbau am 18. Oktober 2007 gerade so die Hürde genommen, und noch 4 Sitzplätze im Wohnbereich quer zur Fahrtrichtung "ergattert". Der wohnliche Ausbau erfolgt jetzt im Winter. Wenn das Fahrzeug als Serienfahrzeug vor dem 20.10.2006 (mein Caravanhändler behauptet, das wäre auch auf 20.10.2007 "gestreckt" worden und er hätte heuer noch welche zugelassen) bzw. als Individualausbau vor dem 20.10.2007 erstmalig als WOHNMOBIL zugelassen wurde, sei der Eintrag von Sitzen quer bzw entgegen der Fahrtrichtung ohne Gurt möglich

    Balu

    Probier's mal mit Gemütlichkeit

  • Naja, ob's am Ende so erstrebenswert ist, Sitzplätze ohne Gurte eingetragen zu bekommen??? Das muß jeder selbst entscheiden, aber ich würd mich nicht wohlfühlen auf einem Sitz mit losem Polster und ohne Gurt.

    Gruß, Holger

  • Niemand hat was von ohne Gurt gesagt. Aber nur weil's nicht von einem offiziellen Autohersteller ist, heißt doch nicht dass man keine sichere Gurtbefestigung hinbekommt.

  • Zitat von Balu


    Alles Definitionssache!
    Es geht um die Erstzulassung als Wohnmobil.

    Moin Balu,

    inzwischen habe ich mich auch bei anderen Quellen schlau gemacht.
    Dein TÜVer irrt, und zwar gewaltig.
    Es gilt ausschließlich das Erstzulassungsdatum des KFZ, nicht der Umschreibetermin zum Womo.
    Demnach hat man mit Erstzulassung vor 1991 völlige Narrenfreiheit.

    Mir geht es auch nicht darum, Sitzplätze ohne Gurt eingetragen zu bekommen sonderes es geht mir um die technische Überprüfung nach Norm.
    Ich kann Gurtbefestigungen ohne Normbindung bauen, d.h. ich bin voll flexibel und spare viele 100 Euro :D .

    Gruß
    Jens

    Das isländische Pferd, eines der geländegängigsten Transportmittel der Welt

  • Zitat von jens 16syncro


    inzwischen habe ich mich auch bei anderen Quellen schlau gemacht.
    Dein TÜVer irrt, und zwar gewaltig.
    Es gilt ausschließlich das Erstzulassungsdatum des KFZ, nicht der Umschreibetermin zum Womo.
    Demnach hat man mit Erstzulassung vor 1991 völlige Narrenfreiheit.

    Hallo Jens,
    ist doch schön, wenn andere Prüfer den Sachverhalt so sehen, wie er für Dich am besten passt. Mir hat die Lesart der Prüfer gereicht die ich an mehreren TÜVs im Umkreis gefragt habe. Du solltest nur vor dem Werkeln mit dem Prüfer Deines Vertrauens gesprochen haben. Meiner hat sich in so in mein Projekt eingebunden gefühlt und hat dann das auch abgenommen, was vorher besprochen war. Man vermeidet einfach Überraschungen - aber da sage ich wahrscheinlich nichts neues!

    Gruß

    Herby

    Probier's mal mit Gemütlichkeit

  • Hallo Herby,

    im Prinzip hast du recht.
    Trotzdem darf ein Halbgott in Blau (aASV) nichts fordern, was die Gesetzeslage nicht hergibt.
    Und die Gesetzeslage sieht für Fahrzeuge vor Erstzulassung 1991 eben keine ECE-Prüfung der Sitze und Gurte vor.
    Für alle neueren Fahrzeuge (also auch deines) habe ich keine Infos, denn ab 1991 gibt es diverse Vorschriften und Regeln.

    Gruß
    Jens

    Das isländische Pferd, eines der geländegängigsten Transportmittel der Welt

  • Tja so ist das wohl alles eine auslegungssache.

    mir wurde gesagt das mit dem zulassungsdatum bezieht sich beim eintragen der möglichen sitze nur auf solche die es auch zu der zeit vom hersteller gegeben hätte. bei sitzen in meinem koffer war das ja nicht der fall und auch gab es dort natürlich keine vorgegebenen haltepunkte.
    so hatte mein prüfer nur entsprechende befestigung verlangt und nach inaugenscheinnahme beurteilt. gurte waren aber für fahrtrichtung und entgenen (nur beckengurte) nötig und auch wollte ich diese haben.

    also mit dem prüfer reden der es später abnehmen wird.

    lg
    offroadfun


    ps z.b. wollte der tüv münchen sogar eine zugversuchsanordnung mit min 6,5t zugbelastung auf den gurten..... gegen entsprechende gebühren einer einzelversuchsanordnung

  • 6,5t Zugbelastung? Was soll das denn bringen? Zufällig kenn ich mich ganz gut beim Klettern aus, und dort ist für Kletterseile ein maximaler Fangstoß von 12KN (also 1,2t) vorgeschrieben. Selbst dieser Fangstoß führt schon sicher zu starken Verletzungen. Ein Fangstoß von über 2t ist sicher nicht überlebbar. Das führt zu übelsten inneren Verletzungen. Ich hatte mir auch schon überlegt meine selbst konstruierten Gurtpunkte einem Zugtest zu unterziehen, aber im Moment hab ich's mir anders überlegt. :?

    6,5t :roll: da macht's *flapp* und mein Ducato ist so flach wie ne Flunder. Was denken die überhaupt??? Überhaupt, wenn ich mir vorne die Hersteller-Gurtbefestigungen am Fahrersitz anschaue, da bezweifle ich stark, dass die viel mehr als zwei Tonnen aushalten. Das sind super windige Blechstreifchen!!

  • Zitat von dm

    Schaut mal bei MaBu auf die Webseite. Da sind Bilder drin von der Zugfestigkeitsprüfung:

    http://www.leerkabinen.de/Kabine/tuev/tuev.html

    Was das bringen soll? :?::?::?:

    Hallo DM,

    mir hat das recht viel gebracht, da ich mit dem Mustergutachten von MABU dann zum TÜV gelaufen bin und die Plätze incl. der Gurte dann ohne Diskussion abgenommen bekommen habe. Die haben nur die Angaben und die Vorgaben aus dem Gutachten mit dem tatsächlichen Einbau verglichen und fertig war die Abnahme.

    Nach meinem Wissen ist aber 6,5 t viel zu viel, da es wohl keinen Menschen geben wird, der so ca. 65 g aushält.

    Besten Gruß

    HWK

  • Ja klar, dass ein Zugtest sinnvoll ist ist ja klar. Aber über die 6,5t hab ich mich geärgert. Ich bin mir ziemlich sicher dass die meine Seitenwand trotz Stützrahmen nicht einfach mal so unverformt aushält.

  • hwk: Sorry, mißverständlich ausgedrückt. Ich bezog mich mit dem "Was das bringen soll?" auf die Aussage von MANGIARI, bezüglich der 6,5 Tonnen.

    Beim Bochumer TÜV, dem HausTüV von MaBu brauchte ich das Gutachten nicht mal vorzuzeigen.
    Das kannten die auswendig.

  • Hallo DM,

    dann hatte ich da was missverstanden :oops::oops: .

    Die 6,5 t sind aus meiner Erinnerung sicherlich total falsch; wenn ich das noch so richtig im Hirn sortiert bekomme waren es so um die 1-2 t pro Sitz. Alles darüber würde sicherlich nur unter die Rubrik "schönere Leiche" fallen.

    Besten Gruß

    HWK

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