metrische reifen und h-kennzeichen

  • moinsen.
    da ich im urlaub für meinen 613 zwei neue reifen brauchte habe ich natürlich auf die schnelle in nordirland an nem sonnabendnachmittag keine 8rx17,5 gefunden sondern 215/75x17,5.
    die gibt es allerdfings auch in 225/75x17,5 die hätten dann sogar ganz exakt den gleichen umfang bzw höhe. die anderen sind aber auch noch im limit.
    man könnte sogar für lenk und antriebsachsen unterschiedlich optimierte reifen fahren. ist aber fraglich ob das sinn macht, weil ja nur ein ersatzrad dabei.
    nun ist die frage ob das der tüv wegen dem h-kennzeichen mitmacht. das problem ist , daß die 8rx17,5 um einiges teurer und was viel schlimmer ist, anscheinend nicht als ganzjahresreifen zu kriegen sind. ich will aber das fahrzeug ganzjährig nutzen.
    hat jemand erfahrung mit dem thema? bevor ich den graukittel bemühe möchte ich arumentationssicher sein...
    oder kennt jemand eine bezugsquelle für 8er reifen mit m+s kennung?
    netten gruß,
    jan

  • Guten Morgen,

    was steht denn im Fahrzeugschein, auch nur 8r -17,5? Oder auch 215, 225 usw?


    Die Zollbereifung stirb aus, da gibt es ja kaum noch was. Auch hab ich noch nie gehört das deswegen der TÜV Probleme wegen dem H macht. Aber man weis ja nie. Das liegt auch am Ermessensspielraum der Prüfer.

    Wir fahren auf dem 609 hinten ganzjährig Winterreifen, vorn Allwetterreifen. Wegen dem Ersatzrad würd ich mir keine Gedanken machen. Erstens braucht man es nur selten ( zumindest in Europa) und zweitens bleibt es nur kurz drauf.

    VG

    Anton

    Wir brauchen dringend ein paar Verrückte - seht euch doch mal um, wo uns die Vernüftigen hingebracht haben!

  • ich habe nur 8r x 17,5 im schein stehen.
    ich weiß, daß man metrische reifen natürlich vom tüv eingetragen bekommt. von mb gibts auch freigaben.
    das h-kennzeichen ist mein problem... einige prüfer machen da probleme. ich würde gern wissen wie das gesetzlich gehandhabt wird in bezug auf reifen.
    man darf ja schließlich auch moderne bremsbeläge und stoßdämpfer usw fahren.
    der anforderungskatalog gibt in bezug auf reifen leider nicht viel her.
    wie verhält es sich mit verschleissteilen wenn es nichts mehr auf dem markt gibt.

  • Hier mal ein Auszug:
    Leitfaden zur Begutachtung gem. § 23 StVZO von der GTÜ aus dem Stand 28.01.2007
    - 26 -
    4.4. Umbereifung Diag
    onal- / Radialreifen
    Mit Verkehrsblatt 12 – 1970 wurde eine
    fahrzeugtyp-bezogene Umrüstungsliste
    veröffentlicht. Diese Umrüstungsliste gilt unverändert.
    Beispiele für zulässige Umrüstungen:

    6.00 – 13: Umrüst
    ung heute auf 165/80 R 13

    7.00 – 14: Umrüst
    ung heute auf 185/80 R 14

    5.60 – 15: Umrüst
    ung heute auf 155/80 R 15
    Bei bauartgenehmigten Reifen ist keine Ände
    rung der Fahrzeugpapiere erforderlich.
    Beispielfahrzeug: VW Käfer Typ 1
    Originalbereifung 5.60-15, Umrüstung auf 155/80 R 15 möglich

  • Hi Jan,

    manchmal scheint auch etwas ohne Probleme zu gehen!
    Ich wünsche Dir (und allen anderen) , daß Dir das noch häufiger passiert!

    Viele Grüße
    Leerkabinen-Wolfgang

    die nächsten Festivitäten in http://www.Bodenheim.de:

    03.-05.05.2024: Leerkabinen-Treffen

    erstes Juni-WE (07.-10.06.2024): Weinfest - Stellplatz nicht nutzbar

    dritter Sept.-Samstag (21.09.2024): Weinprobe in den WeinbergenStellplätze und V+E vorhanden! Bei Fragen eMail/PN an mich

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