SoKFz Wohnmobil und Geschwindigkeitsbegrenzer

  • Hallo!

    Trotz langer Suche habe ich bisher auf diese 'Zulassungsfrage' noch keine Antwort gefunden und hoffe hier auf Erleuchtung!
    Es gibt für Absetzkabinen-Basisfahrzeg-Kombis ja wohl die Zulassungsvariante LKW mit wahlweisem Rüstzustand Wohnkabine/Wohnmobil (die ich anstrebe).
    Aber seit irgendwann in 2006 verlangt die EU das alle KFZ mi einem ZGG von mehr als 3,5 to einen durch den Fahrzeughersteller eingebauten Geschwindigkeitbegrenzer haben müssen, welcher die zulässige Höchstgeschwindigkeit (Vmax) auf 90 km/h limitiert und nicht abgeschaltbar sein darf.
    Ein SoKFz Wohnmobil mit einem ZGG >3,5 und < 7,5 to darf aber bis zu 100 km/h schnell fahren.
    Ich frage mich nun wie bei einer Kombination aus z.B. LKW Pritsche mit einem ZGG >3,5 und < 7,5 to und einer Wechselkabine (mit passender und zugelassener Befestigung) die Vmax festgelegt wird.
    Wenn die Wohnkabine drauf ist ist es ja eigentlich ein SoKFz Wohnmobil und dürfte 100 km/h fahren. Wenn ich aber die Kabine abstelle und mit der Pritsche rumdüse müsste ich ja eigentlich einen Geschwindigkeitbegrenzer eingebaut haben...
    Ich bin verwirrt... :?

  • Hallo,
    ich würde mal sagen dass das Fahrzeug entweder LKW ist, dann nur max. 90km/h, oder Wohnmobil dann max. 100 km/h. Bei mir wurde die Drossel erst nach umschreiben auf Wohnmobil, rausprogrammiert.

    Bernd

  • Ich denke du bist LKW und die Wohnkabine ist Ladung. Somit bist du immer LKW.

    Gruß Nunmachmal

    Ich habe viel aus meinen Fehlern gelernt, ich glaube ich mache noch einen.

  • Ja, das ist die eine Variante.
    Was ist aber bei Eintragung von wahlweise Wohnkabine? Das gibts aber heutzutage nicht mehr so oft.
    Aber egal was der TÜV macht, leer darf man sich dann trotzdem nicht mit 100km/h erwischen lassen.
    Früher gab es noch Eintragungen mit leer 3,49to, ww. mit Wohnkabine 4,6to, aber die Zeiten sind lange vorbei!

    Gruß, Holger

  • Du kannst doch ganz einfach den 90km/h-Begrenzer immer drin lassen. Dann bist Du immer legal unterwegs. :lol::lol:

    2016er Sprinter 319CDI mit Ormocar-Koffer, gasfreier Ausbau.
    Mehr zu unserem Fahrzeug gibt es in der Campergalerie - unsere Reisen nach Mittel- und Nordeuropa findet ihr hier.

  • Hallo

    ist das Basisfahrzeug schon vorhanden?

    Wenn nicht, nimm ein Fahrzeug das die Geschwindigkeitsbegrenzung noch nicht haben muss, also älter als 2006.

    Mit unserm 5,6 to. Benz (Bj. 90) dürfen wir auch nur 80 fahren, aber ruhiger fährt er mit 95 bis 100. :mrgreen:

    Ich hab da kein Problem. Nur erwischen lassen sollt man sich nicht............. :wink:


    VG

    Anton

    Wir brauchen dringend ein paar Verrückte - seht euch doch mal um, wo uns die Vernüftigen hingebracht haben!

  • Die Lkw haben Nachrüstpflicht. Du brauchst als Lkw den kleinen 85km/h Aufkleber an der Windschutzscheibe.
    Meine alter Lkw wurde er zu Nachrüsten in die Werkstatt gestellt und die haben mit dem Aufkleber begonnen und dann nicht fertig gemacht. Aber lasse sich nicht erwischen! War aber schon gut, wenn du einen Kollegen überholen wolltest und der plötzlich aufgewacht ist und sich gewehrt hat. Bei 85+-3 war Schluss bei dem, da ging es dann bei mir erst los.

    Gruß Nunmachmal

    Ich habe viel aus meinen Fehlern gelernt, ich glaube ich mache noch einen.

  • Zitat von nunmachmal

    ...Bei 85+-3 war Schluss bei dem, da ging es dann bei mir erst los.

    Sowas habe ich in Zeiten vor den Begrenzern auch mal erlebt. Ein griechischer LKW hat mein Womo überholt und als er zu 3/4 vorbei war rübergezogen. ich konnte mich nur noch auf die Standspur retten. An der nächsten Steigung war es dann vorbei mit seiner Herrlichkeit. In der Ebene wollte er wieder vor, aber ich hatte Schiss, dass der mich wieder so gefährlich schneidet und bin aufs Gas. Bis 130km/h hat der mitgehalten. Wir hatten viel Spaß miteinander, bis ich von der Autobahn runter musste... :lol:

    Probier's mal mit Gemütlichkeit

  • Hallo und danke für die vielen Antworten!
    Ich bin leider gerade auf einer "anderen Baustelle" ein schnödes immobil Home und nicht das Mobil Home, deswegen bin ich nicht zum Antworten gekommen, sorry.
    Die Basis ist ein Sprinter von 2007 mit 5 to ZGG die ich zu einem LKW mit Plattform umgebaut und auf 3,5 to abgelastet habe. Der TÜV hat das ganze positiv begleitet, war aber bei dem Rausprogrammierer der Geschwindigkeitsbegrenzung schon sehr genau, musste mit Bestätigung von MB sein und eine neue Begrenzung bei 130 km/h musste einprogrammiert werden damit ein Modell mit passender Abgasnorm ausgewählt werden konnte... Und das alles musste mit Bescheinigung und Aufkleber zum TÜV Termin vorgeführt werden. (Darüber wollte ich schon längst berichten, aber...)
    Jetzt hat sich herausgestellt, das unsere Kabinenlösung, eine Zwischenlösung, ich nenn sie gerne V1.5, etwas Übergewicht hat, was zwar sicherheitstechnisch kein Problem ist, aber von den Rennleitungen insbesondere im angrenzenden Auslandnicht gerne gesehen wird. Auf Dauer möchte ich so also nicht herumfahren...
    Dei V1.5 (über die ich auch noch im Detail berichten wollte :roll: ...) Ist grundsätzlich als Wechselkabine gestaltet. Da wir die Möglichkeit auch Mal zum LKW überholen 100 fahren zu dürfen sehr angenehm finden ergab sich diese Fragestellung.

    Eure Kommentare vermitteln mir den Eindruck das ich die Situation mit meinem TÜV Mann klären muss da es wohl keine übliche Zulassung zu geben scheint. Ich frage mich wie Bimobil ihre großen Wechselkabine auf Sprinter zulässt...

    Viele Grüße

    Peter

  • Zitat von erik-knut-åsen

    Ich frage mich wie Bimobil ihre großen Wechselkabine auf Sprinter zulässt...

    Hallo Peter,
    das sollte doch herauszubekommen sein, indem du dort mal Interesse für so ein Modell heuchelst und dir das erklären lässt.

    Gruß
    Herby

    Probier's mal mit Gemütlichkeit

  • Zitat

    erik-knut-åsen hat geschrieben:
    Ich frage mich wie Bimobil ihre großen Wechselkabine auf Sprinter zulässt...

    Da ich bei Bimobil bisher nur Dokas mit Absetzkabine gesehen habe vermute ich mal stark, dass diese Fahrzeuge auch ohne Kabine nicht als LKW zugelassen werden.

    2016er Sprinter 319CDI mit Ormocar-Koffer, gasfreier Ausbau.
    Mehr zu unserem Fahrzeug gibt es in der Campergalerie - unsere Reisen nach Mittel- und Nordeuropa findet ihr hier.

  • Hallo,

    Diese Woche habe ich es endlich Mal geschafft bei Bimobil anzurufen. Die Info kam schnell und ernüchternd, eine unveränderliche Geschwindigkeitsbegrenzung (90 km/h) muss in das Basisfahrzeug eingebaut/einprogrammiert werden!

    Da scheint es also keine Variationsmöglichkeiten für den TÜV zu geben.

    Schönes Wochenende

    Peter

  • Zitat von nunmachmal

    Die Lkw haben Nachrüstpflicht. Du brauchst als Lkw den kleinen 85km/h Aufkleber an der Windschutzscheibe.
    Meine alter Lkw wurde er zu Nachrüsten in die Werkstatt gestellt und die haben mit dem Aufkleber begonnen und dann nicht fertig gemacht. Aber lasse sich nicht erwischen! War aber schon gut, wenn du einen Kollegen überholen wolltest und der plötzlich aufgewacht ist und sich gewehrt hat. Bei 85+-3 war Schluss bei dem, da ging es dann bei mir erst los.

    Gruß Nunmachmal

    Hallo,
    die Nachrüstpflicht gilt nur für Fahrzeuge die ab 01.10.2001 in Betrieb genommen wurden!
    Grüße Stefan

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