Regeln fuer Beleuchtung..?

  • Hallo zusammen,

    Nach durchstandener Winterpause und geplanter längerer Tour in diesem Jahr wollen wir endlich mit unserem Ausbau fertig(-er..) werden, deshalb überlegen wir noch was wir an Beleuchtung ringsum "brauchen" :wink:

    Das einzige, was wir an Regelwerk finden, bezieht sich auf sowas wie Scheinwerfer und Zusatzscheinwerfer und deren Anbringung/Position -
    aber wie schaut's eigentlich mit diesen ganzen Begrenzungsleuchten aus?
    Die gelb-orangen Dinger unten/oben und die weissen/roten Leuchten vorn und hinten - darf man da einfach so viele anbringen, bis das WoMo blinkt wie ein Weihnachtsbaum..?

    Merci,
    Jan

  • Hallo Jan,

    manchmal sind es Kleinigkeiten die für Missverständnisse sorgen ( Mach da mal noch ein L rein ).

    In der Wissensbasis gibt es ein en Beitrag über die Fahrzeugbeleuchtung der alles sagt was Du wissen mußt.
    Bei deinem 609er brauchst Du keine seitlichen Leuchten - es reichen Reflektoren da EZ vor 1994.

    Das sollte bei deinem Fahrzeug aber sowieso schon alles vorhanden sein da es ja schonmal zugelassen und
    in Betrieb genommen wurde.

    Gruß Christopher

    Mercedes Vario 816 mit Holzkoffer

  • Zitat von willy

    ..Regeln :mrgreen:..

    Jajaaaaa.... is ja gut
    :P

    Vor dem 2. Kaffee sollte man nix im Forum posten!
    Titel angepasst.


    Zitat von VWBusman


    In der Wissensbasis gibt es ein en Beitrag über die Fahrzeugbeleuchtung der alles sagt was Du wissen mußt.
    Bei deinem 609er brauchst Du keine seitlichen Leuchten - es reichen Reflektoren da EZ vor 1994.

    Das sollte bei deinem Fahrzeug aber sowieso schon alles vorhanden sein da es ja schonmal zugelassen und
    in Betrieb genommen wurde.

    Hmm - ich muss blind sein. Hab da schon geschaut aber erst jetzt den richtigen Beitrag gesehen!
    Danke. Interessant:

    Zitat


    Vorgeschriebene Leuchten nach hinten:
    [...]
    Umrissleuchten (Nur bei Fahrzeugen über 2,10 m Breite)
    (Ab EZ 1.1.87 Vorgeschrieben. Erlaubt ab 1,80 m Breite)
    Anzahl: Zwei

    Haben wir hinten gar nicht, aber EZ Mitte '87.
    Alles andere also in der Regel max. 2, alles klar. Also kein Weihnachtsbaum ;)

    Merci,
    Jan

  • Hallo Jan,

    hinten hat mein 609er auch keine Umrissleuchten.
    Auf dem Fahrerhausdach sind rechts und links kleine weiße Leuchten.

    Gruß Christopher

    Mercedes Vario 816 mit Holzkoffer

  • Ich habe gerade (auf "Wunsch des TÜVs") Begrenzungsleuchten hinten an meinem LKW angebracht, und ich muss sagen sie erleichtern MIR das Fahren ungemein, besonders beim Rückwärtssetzen im Dunkeln kann ich jetzt viel genauer abschätzen wo mein Ärschle*) endet...

    *) - na das vom LKW meine ich natürlich - meins ist dann meist auf dem Fahrersitz

  • Zitat von dare2go

    Ich habe gerade (auf "Wunsch des TÜVs") Begrenzungsleuchten hinten an meinem LKW angebracht, und ich muss sagen sie erleichtern MIR das Fahren ungemein, besonders beim Rückwärtssetzen im Dunkeln kann ich jetzt viel genauer abschätzen wo mein Ärschle*) endet...

    *) - na das vom LKW meine ich natürlich - meins ist dann meist auf dem Fahrersitz

    Du meinst so kleine, nach hinten rot und nach vorne weiß scheinende Leuchten?
    Am LKW dürfen diese nicht montiert werden, nur am Hänger.
    Am LKW dürfen sie nur rot nach hinten leuchten.
    Blöd, ist aber so.

    Gruß Nunmachmal

    Ich habe viel aus meinen Fehlern gelernt, ich glaube ich mache noch einen.

  • Zitat von nunmachmal

    Du meinst so kleine, nach hinten rot und nach vorne weiß scheinende Leuchten?
    Am LKW dürfen diese nicht montiert werden, nur am Hänger.
    Am LKW dürfen sie nur rot nach hinten leuchten.
    Blöd, ist aber so.

    Gruß Nunmachmal

    Biste da sicher??
    Die sieht man oft an Wohnmobilen, dann allerdings an der Oberkante des Dachs hinten.
    Und frischen TÜV habe ich auch gerade damit bekommen! Als Wohnmobil.

    Zitat

    Fahrzeuge mit einer Breite von mehr als 2,10 m müssen und Fahrzeuge mit einer Breite von mehr als 1,80 m aber nicht mehr als 2,10 m dürfen auf jeder Seite mit einer nach vorn wirkenden weißen und einer nach hinten wirkenden roten Umrissleuchte ausgerüstet sein. Die Leuchten einer Fahrzeugseite dürfen zu einer Leuchte zusammengefasst sein. In allen Fällen muss der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen dieser Leuchten und der Begrenzungsleuchte oder Schlussleuchte auf der gleichen Fahrzeugseite mehr als 200 mm betragen.

    aus http://www.stvzo.de/stvzo/b5.htm , § 51b (2) Umrissleuchten

    Aber diese unterschiedliche Benennung im Behördendeutsch der grundsätzlich gleichen Leuchten macht mich schon kirre...
    Begrenzungsleuchte/ Positionsleuchte/ Umrissleuchte/ Spurhalteleuchte

  • Ich weiß nur von meinem "alten" Mercedes, da mussten die weißen Leuchtscheiben gegen schwarze getauscht werden.
    Begründung war, weiß nur vorne am LKW. Der Hänger sei ein anderes Problem.
    Aber so wie du den Text zitierst, waren die Jungs bei mir damals auf dem Holzweg.
    Schön das jetzt fundiertes Wissen seine Kreise zieht. :wink:

    Gruß Nunmachmal

    Ich habe viel aus meinen Fehlern gelernt, ich glaube ich mache noch einen.

  • Hallo zusammen,

    Ok, also werden wir nur noch hinten ggf. die Umrissleuchten (in rot natürlich 8)) anbringen.
    Da wir am Fahrerhaus schon zwei haben dürften noch zwei oben am Alkoven des Koffers - um die 'echten' Umrisse zu markieren - vermutlich nicht mehr erlaubt sein, wenn ich die Vorschriften richtig interpretiere, gell..?

    Merci,
    Jan

  • § 51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten.

    ...

    (3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche der Begrenzungsleuchten darf nicht weniger als 350 mm und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 1500 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so dürfen die Begrenzungsleuchten höher angebracht sein, jedoch nicht höher als 2100 mm. Bei den vorderen Rückstrahlern darf der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche nicht weniger als 350 mm und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 900 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so dürfen die Rückstrahler höher angebracht sein, jedoch nicht höher als 1500 mm.

    Ich sehe da keinen Spielraum größer als 0,9 mm :wink:

    nun ist es ein LT 1 geworden ;)

  • Hoi

    Naja die 900mm beziehen sich wohl auf Rückstahler (Katzenaugen) und das macht auch Sinn, weil weiter oben kaum Scheinwerfer hinleuchten.

    Grüsse Willy
    _______________________________________________________
    in dubio prosecco ;) mens sana in campari soda ;)

  • Hallo,
    auch auf die Gefahr, dass ich mich wiederhole:
    Mit dem TÜVler, der das Fahrzeug abnehmen soll, mal reden. Der sollte wissen, was er für nötig befindet. Vielleicht seid ihr ja überraschender Weise einer Meinung! :D
    Meiner war damals der Meinung: Je mehr Lampen du hinbaust, desto mehr Ärger hast du mit ausgebrannten Birnen. Was dran ist, muss später auch immer funktionieren. Er hat mir sogar von der dritten Bremsleuchte abgeraten.
    Eine Argumentation, der ich mich nicht verschließen konnte. :wink::lol:
    Ich habe lichttechnisch nur das allernötigste.

    Gruß
    Herby

    Probier's mal mit Gemütlichkeit

  • Moin,

    Zitat von willy

    Naja die 900mm beziehen sich wohl auf Rückstahler (Katzenaugen) und das macht auch Sinn, weil weiter oben kaum Scheinwerfer hinleuchten.

    in den ersten beiden Sätzen ist nur von Begrenzungsleuchten die Rede, erst die zwei weiteren Sätze beziehen sich auf Rückstrahler. Der TE fragte nach Begrenzungsleuchten. Das Ganze ist der reine Gesetzestext. Es gilt definitiv nur das, was darin steht.

    nun ist es ein LT 1 geworden ;)

  • Hoi

    Ja genau.

    Zitat von John_mit_Ente

    § 51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten.
    (3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche der Begrenzungsleuchten darf nicht weniger als 350 mm und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 1500 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so dürfen die Begrenzungsleuchten höher angebracht sein, jedoch nicht höher als 2100 mm. ...

    Grüsse Willy
    _______________________________________________________
    in dubio prosecco ;) mens sana in campari soda ;)

  • Hallo willy
    Begrenzungsleuchten und Umrissleuchten scheinen aber nicht das gleiche zu sein. Irgendwo habe ich gelesen, dass die Umrissleuchten mindestens 200 mm von den Begrenzungsleuchten und den Schlussleuchten entfernt sein müssen. Und zwar die weiß nach vorne leuchtenden mindestens Oberkante Windschutzscheibe.

    Ich denke, wenn man 2 TÜVler über die verschiedenen Leuchten diskutieren lassen würde, kämen die auch nicht auf einen Nenner. Wundert mich auch nicht, denn für fast jede Leuchtenart gibt es 2 (häufig unterschiedliche) Vorschriften. Einmal von der EU und einmal für die StVZo.

    Am letzten Ducato (1990) hatte ich vorne weiße xxx-Leuchten (sofern sie nicht von innen von Algen und Moos grün waren) und hinten zwei rote.
    Beim neuen Transit (2011) habe ich am Fahrzeugende außen die xxx-Leuchten, die nach vorne weiß und nach hinten rot strahlen. Und alle Leuchten waren/sind über 210 cm hoch.
    Ich vermute, jeder TÜV-Mensch hat da so seinen eigenen "Kenntnisstand". Vor langer Zeit habe ich beim TÜV mal die (Zusatz-) Scheinwerfer an den Schutzbügeln meiner BMW abmontieren müssen. Er meinte das sei ein Motorrad. Aber diese Scheinwerferanordnung sei nicht zulässig, weil ich so das Erscheinungsbild einer Lokomotive hätte.
    Gruß Restler

  • Hoi Restler

    Ja das mit der Lokomotive kenn' ich, bei mir war es ein Nebelschlusslicht in der Mitte am Heck eines Fiat 500 über dem Bürzel.
    Da war von dem dritten LED Bremslicht, wie es heute modern / vorgeschrieben ist, noch lange keine Rede. ;)

    Grüsse Willy
    _______________________________________________________
    in dubio prosecco ;) mens sana in campari soda ;)

  • Zitat von willy

    Da war von dem dritten LED Bremslicht, wie es heute modern / vorgeschrieben ist, noch lange keine Rede. ;)

    Modern vielleicht, aber nicht vorgeschrieben, zumindest nicht in Deutschland :mrgreen:

    Gruß
    Herby

    Probier's mal mit Gemütlichkeit

  • Zitat von Balu

    Modern vielleicht, aber nicht vorgeschrieben, zumindest nicht in Deutschland :mrgreen:


    Hoi Herby

    Bei Neufahrzeugen schon.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Bremsleuchte

    Zitat

    ausgenommen Fahrgestelle mit Fahrerhaus und Fahrzeuge der Klasse N1 mit offener Ladefläche;

    Grüsse Willy
    _______________________________________________________
    in dubio prosecco ;) mens sana in campari soda ;)

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